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Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

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§Der Gemeinde-RatvonMag. a Sabine BlechaJuristin des VerbandesWer darf wählen?Wahlberechtigt sind alle österreichischenStaatsbürgerInnen, die spätestensam 3. März 2013 das 16. Lebensjahrvollenden oder bereits vollendethaben und einen ordentlichenWohnsitz in <strong>NÖ</strong> haben (oder als AuslandsniederösterreicherInnenin dieLandes-Wählerevidenz eingetragensind) und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossensind (alle Personen, diebis zum 3. März 1997 geboren wurden).Wann und wie kann man wählen?1. Am Wahltag im zuständigen Wahllokalim SprengelJeder Wahlberechtigte, der imWählerverzeichnis der Gemeinde eingetragenist, kann am Wahltag seineStimme in dem dafür vorgesehenenSprengelwahllokal mit dem amtlichenStimmzettel, welcher im Wahllokalausgehändigt wird, abgeben.2. Am Wahltag in jedem Wahlkartenlokalin <strong>NÖ</strong> (mit Wahlkarte)Wenn der Wahlberechtigte amWahltag nicht in seinem Wahlsprengelist, kann er mit einer Wahlkartein einer anderen Gemeinde im dafürausgewiesenen Wahllokal mittels einerWahlkarte seine Stimme abgeben.Hierbei sind die unterschiedlichenÖffnungszeiten der Wahllokalein den <strong>Gemeinden</strong> zu beachten undes ist darüber hinaus auch ein gültigerLichtbildausweis erforderlich, umsich vor der Wahlbehörde auszuweisen.3. Mittels Briefwahl (mit Wahlkarte –diese muss spätestens am 3. März2013, 06.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehördeoder bis Wahlschluss imFragen zurLandtagswahl 2013zuständigen Sprengelwahllokal einlangen)All jene, die eine gültige Wahlkartebeantragt und erhalten haben,können von der Briefwahl Gebrauchmachen. Die Wahlkarte mit demWahlkuvert muss in den nächstenPostkasten eingeworfen oder im Gemeindeamtabgegeben werden, zubeachten ist dabei, dass die Wahlkartejedenfalls bis zum Wahltag, 06.30Uhr, in der Gemeinde einlangenmuss. Die Adresse der Gemeindewahlbehördeist dabei auf der Wahlkarteaufgedruckt, die Übersendungder Briefwahlkarte per Post an dieGemeindewahlbehörde erfolgt portofrei- die Kosten für den Postwegübernimmt das Land.Wird die Wahlkarte nicht als Briefwahlkarteverwendet, kann manauch am Wahltag im eigenen Sprengelwahllokaloder im für Wahlkartenvorgesehenen Sprengelwahllokal dereigenen oder einer anderen <strong>Gemeinden</strong>ach Vorlage der Wahlkarte seineStimme abgeben. Weiters kann dieausgefüllte Wahlkarte am Wahltagselbst oder durch Boten im zuständigenSprengelwahllokal abgegebenwerden.4. Vor der „fliegenden Wahlbehörde“mit Wahlkarte, wenn Krankheit desWählers/der Wählerin vorliegt under/sie den Besuch der Wahlbehördeangefordert hat.Wer aus gesundheitlichen Gründennicht in der Lage ist, in dasWahllokal zu kommen, kann bis zum1. März 2013, 12.00 Uhr, bei Beantragungder Wahlkarte am Gemeindeamtden Besuch der besonderen (=fliegenden) Wahlbehörde melden.Am Wahltag wird diese mobile Wahlbehördedann direkt zum Wählernach Hause kommen, der Wahlberechtigtebraucht dann zu Hause fürdie Stimmabgabe eine gültige Wahlkarte.5. Bei Besuch der „fliegenden Wahlbehörden“können auch andere anwesendePersonen, die eine Wahlkartehaben, ihre Stimme abgeben.6. Vor „besonderen Wahlbehörden“in Anstalten (mit Wahlkarte) – auchhier können andere anwesende Personen,die eine Wahlkarte haben, ihreStimme abgeben.Wie kann eine WAHLKARTE beantragtwerden?1. Wahlkarten können schriftlichunter Angabe der Reisepassnummeroder mit Ausweiskopie oder unterAngabe der Buchstaben/Ziffernkombinationder Wählerverständigungskartemittelso E-Mailo Briefo oder FAXbeantragt werden. Auch abgelaufeneReisepässe sind noch immer amtlicheDokumente und können somit alsKopie zum Nachweis der Identitätverwendet werden, weiters auch Dokumentewie z.B. Geburtsurkundenoder Staats-bürgerschaftsnachweiseusw. können verwendet werden. EineBeantragung durch einen Sachwalterist nicht zulässig.Wahlkarten sind von der Gemeindemittels RSb – Brief (mit Nachweisder Post/Postpartner über die Abgabeder Wahlkarte(n) zu versenden,eine Zustellung mittels Boten istnicht zulässig.2. Wahlkarten können natürlichauch persönliche am Gemeindeamtgegen Legitimation und sofortigeAushändigung (Übernahmebestätigung!) beantragt werden. Eine tele-Fotos: GVV,© Andrey Burmakin - Fotolia.com30

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