13.07.2015 Aufrufe

Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

€Der Gemeinde-RatNeuregelungenbei FinanzgeschäftenMag. Andreas PölzelbauerWirtschaftsprüferMOORE STEPHENS Kroiss & PartnerWirtschaftsprüfung GmbHwww.moorestephens-kroiss.atDurch Beschränkungen und erhöhte Informations-und Dokumentationspflichten bei Finanzgeschäftensoll dem Grundsatz der Substanzerhaltungvon Gemeindevermögen ab sofort verstärktRechnung getragen werden.Finanzinstrumente – Bedrohungder Gemeindesubstanz?In den letzten Jahren führte derEinsatz von zur Gemeindefinanzierungwenig geeigneten, hochriskantenFinanzinstrumenten sowie dieVeranlagung von Gemeindevermögenin hochriskante Produkte mit Totalausfallsrisikosowie theoretisch unbegrenztenHaftungen zu nicht zu ignorierendenfinanziellen Belastungeneinzelner <strong>Gemeinden</strong>.Das ständig steigende Angebot anFinanzinstrumenten und die Unübersichtlichkeiteinzelner Produkte stellenimmer höhere Anforderungen anGemeindeorgane im Rahmen der Veranlagungvon Gemeindevermögen sowiebei der Finanzierung von Gemeindeinvestitionen.Aus diesem Grund hat der Gemeindebundgemeinsam mit Experten ausdem Staatsschuldenausschuss, demRechnungshof, der Finanzmarktaufsichtund der Kammer der Wirtschaftstreuhändereine Arbeitsgruppeeingerichtet, die den Auftrag hatte,möglichst rasch neue Richtlinien fürFinanzgeschäfte der <strong>Gemeinden</strong> zu erarbeiten.Auf Basis der Ergebnisse ausdieser Arbeitsgruppe hat der NiederösterreichischeLandtag im April 2012im Rahmen eines umfassenden Gemeindepaketesdie Novellierung derentsprechenden Regelungen der NiederösterreichischenGemeindeordnung1973 beschlossen. Die <strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung1973 wurde um dieParagraphen 69a – ergänzt, welchenunmehr klare Richtlinien für kommunaleFinanzgeschäfte enthalten.Anzuwenden sind diese neuen Bestimmungenauf jene Finanzgeschäfte,die ab dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungabgeschlossen werden.Spätestens ab 1.1.2022 müssenaber alle Finanzgeschäfte der <strong>Gemeinden</strong>der neuen Rechtslage entsprechen.Finanzgeschäfte und FinanzinstrumenteIm Rahmen der neuen Bestimmungenerfolgt nunmehr eine (abschließende)Definition der Arten von Finanzgeschäftenund Finanzinstrumentenim Gemeindebereich (§ 69 a<strong>NÖ</strong> Gemeindeordnung 1973). Dabeigeht es einerseits um Finanzinstrumenteim Veranlagungsbereich (Spareinlagen,Festgelder, Kassenobligationen,kapitalgarantierte Veranlagungen)sowie andererseits um solche imFinanzierungsbereich (Kassenkredite,Darlehen, Schuldscheindarlehen, sonstigeZahlungsverpflichtungen, dieKreditverträgen gleich kommen wiezB Leasingverträge). Im Hinblick aufVeranlagungen wird noch zwischenkurz- und langfristigen Veranlagungenunterschieden, wobei insbesonderefür kurzfristige Veranlagungen(Anlagehorizont kleiner 12 Monate)ausschließlich risikoärmere Finanzgeschäfteals zulässig angesehen werden.Hier darf nur in folgende Produkteveranlagt werden:• Guthaben bei Kreditinstituten einschließlichFestgelder und Spareinlagen• Kassenobligationen• BundesschatzscheineKurzfristige Fremdwährungsveranlagungensind nicht zulässig.Die Vorgabe, kurzfristige Veranlagungenausschließlich in risikoärmereFinanzinstrumente zuzulassen, ist absolutsinnvoll, da bei kurzen Restlaufzeitenzumeist keine Verlustaufholungmehr möglich ist.Bei den langfristigen Veranlagungenist insbesondere auf Fristenkongruenzzu achten, d.h. die Laufzeitder Veranlagung ist an die Liquiditätserfordernisseder Gemeinde anzupassen.Überdies dürfen nur Produkteverwendet werden, welche jederzeitliquidierbar sind, da es dafür entsprechendeaktive Märkte gibt d.h. „exotische“Produkte, die im bilateralenVerhältnis (zumeist mit einem Bankpartner)geschaffen werden, sindnicht zulässig. Im Gegensatz zurkurzfristigen Veranlagung sind im Bereichder langfristigen VeranlagungFremdwährungen zulässig. Diese müssenallerdings jedenfalls eine Laufzeitvon zumindest 10 Jahren aufweisenund sind mit einer Obergrenze von30% des langfristigen Anlageportfoliosbeschränkt.Die Verwendung von Finanzgeschäftenund Finanzinstrumenten erfährtauch im Finanzierungsbereichewesentliche und sinnvolle Einschrän-Fotos: z.V.g., © svort - Fotolia.com34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!