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Tiergenetische Ressourcen in Deutschland - BMELV

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2.5.5 Die Struktur der Nutztierzucht<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Die Zucht von Pferd, R<strong>in</strong>d, Schwe<strong>in</strong>, Schaf und Ziege<br />

ist <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> rechtlich durch das Tierzuchtgesetz<br />

und den Verordnungen dazu geregelt. Die<br />

Rechtsvorschriften beziehen sich <strong>in</strong>sbesondere auf die<br />

Durchführung und Dokumentation der Zucht und<br />

der Zuchttiere und regeln Art und Umfang der Leistungsprüfungen<br />

<strong>in</strong> den zw<strong>in</strong>gend zu formulierenden<br />

Zuchtprogrammen. Darüber h<strong>in</strong>aus enthält das Tierzuchtgesetz<br />

Bestimmungen zur Durchführung und<br />

Anwendung der biotechnischen Maßnahmen im Bereich<br />

des Besamungswesens und des Embryotransfers.<br />

Die Durchführung obliegt den Ländern. Anerkennung<br />

und Kontrolle der im Zuchtbereich tätigen Organisationen<br />

erfolgt damit durch die Tierzuchtbehörden der<br />

Länder. Zu den genannten Organisationen gehören<br />

Züchtervere<strong>in</strong>igungen, Zuchtunternehmen, sowie Besamungsstationen<br />

und Embryotransfere<strong>in</strong>richtungen<br />

(ET). Dem Anerkennungsverfahren unterliegen damit<br />

die Zuchtprogramme und Zuchtbuchordnungen<br />

(Herdbuchführung) für die von der Zuchtorganisation<br />

betreuten Rassen und/oder Nutzungsrichtungen<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Angabe des räumlichen Tätigkeitsbereiches.<br />

Die Züchtervere<strong>in</strong>igungen und zumeist<br />

auch die Besamungsstationen haben die Rechtsform<br />

e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>getragenen Vere<strong>in</strong>s oder e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>getragenen<br />

Genossenschaft. E<strong>in</strong>ige Besamungsstationen und<br />

ET-E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d Privatunternehmen, Gesellschaften<br />

mbH oder auch Zweckverbände.<br />

Die folgende Zusammenstellung gibt e<strong>in</strong>en Überblick<br />

über die Zahl der anerkannten Züchtervere<strong>in</strong>igungen<br />

und die Zahl der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zuchtbuch registrierten<br />

Rassen.<br />

Tabelle 7 Anzahl der Züchtervere<strong>in</strong>igungen und Rassen (2006)<br />

Nutztierart Anzahl Züchtervere<strong>in</strong>igungen<br />

(e<strong>in</strong>schl. Zuchtunternehmen)<br />

Dachverbände der deutschen Tierzucht<br />

Der Organisationsgrad der Zucht ist nach Tierarten<br />

unterschiedlich. Beim R<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>d ca. 50 % der Kühe bei<br />

Zuchtorganisationen e<strong>in</strong>getragene Zuchttiere, > 80 %<br />

werden von der künstlichen Besamung (KB) erfasst,<br />

und > 80 % der Milchkühe nehmen an der offi ziellen<br />

Leistungsprüfung teil. Beim Schwe<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d etwa 95 %<br />

der verkauften Jungsauen Hybrid- oder Kreuzungstiere<br />

aus Zuchtunternehmen oder Züchtervere<strong>in</strong>igungen.<br />

63 % der Bedeckungen beim Schwe<strong>in</strong> erfolgen<br />

über die KB. Beim Schaf s<strong>in</strong>d < 6 % des weiblichen<br />

Tierbestandes Herdbuchtiere.<br />

Ausschließlich anerkannte Zuchtorganisationen s<strong>in</strong>d<br />

berechtigt, aber auch verpfl ichtet, Tierzucht im S<strong>in</strong>ne<br />

des Tierzuchtgesetzes durchzuführen. Die Durchführung<br />

von Re<strong>in</strong>zucht-Programmen ist den Züchtervere<strong>in</strong>igungen<br />

vorbehalten. Zuchtunternehmen<br />

dürfen nur Kreuzungszuchtprogramme betreiben. Im<br />

Kontext der Beschreibung der Situation tiergenetischer<br />

<strong>Ressourcen</strong> bedeutet dies, dass nur durch Züch-<br />

Anzahl betreute Rassen davon hauptsächlich und<br />

bedeutsam <strong>in</strong> Produktionssystemen<br />

genutzte Rassen<br />

Pferd 35 94 - 1)<br />

R<strong>in</strong>d 33 42 7<br />

Schwe<strong>in</strong> 21 15 3<br />

Schaf 17 59 ke<strong>in</strong>e Angabe<br />

Ziege 14 26 2<br />

1) ke<strong>in</strong>e Angabe zu Pferden, da diese nicht vorwiegend <strong>in</strong> landwirtschaftlichen Produktionssystemen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

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