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Professorinnen an der Universität Bonn - ArtOfVision

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die Rechtsprechung in den letzten Jahrzehntenam intensivsten beschäftigt hat, nichtzuletzt in Konsequenz ihrer eigenen vorherigenEntscheidungen. Deshalb be<strong>an</strong>spruchtdas Buch auch keine Vollständigkeit im Hinblickauf die sog. examenswichtigen Klausurprobleme.Probleme, die in den letzten50 Jahren nicht Gegenst<strong>an</strong>d höchstrichterlicherUrteile waren, wie z. B. <strong>der</strong> Irrtum überdie Beteiligungsrolle, fehlen auch in diesemBuch.das Opfer bereits in offensichtliche Lebensgefahrgebracht hat.Es ist bezeichnend, dass unsere höchstenGerichte seit l<strong>an</strong>ger Zeit weitgehend daraufverzichten, Leitsätze für ihre Entscheidungzu formulieren. Das bleibt den Redakteuren<strong>der</strong> Fachzeitschriften überlassen, <strong>der</strong>enLeitsätze natürlich nicht verbindlich sind.Und wenn die Gerichte selbst Leitsätze formulieren,so sind es meistens nur Ermahnungen<strong>an</strong> den entscheidenden Richter, bei<strong>der</strong> „wertenden“ Beurteilung des Falles allefür diese Wertung relev<strong>an</strong>ten Umstände desFalles zu berücksichtigen. All dies weist deutlichdarauf hin, dass sich unsere höchstenGerichte nicht <strong>an</strong> allgemeine Regeln bindenwollen, auch nicht <strong>an</strong> selbst aufgestellte. In<strong>der</strong> Vorstellung, dass es allein auf die „Einzelfallgerechtigkeit“<strong>an</strong>komme und in <strong>der</strong>Gewissheit, dass <strong>der</strong> Richter im sicheren undun<strong>an</strong>fechtbaren Besitz <strong>der</strong>selben ist, ohne<strong>der</strong> Krücken allgemeiner Regeln und Begriffezu bedürfen, werden alle Schr<strong>an</strong>ken nie<strong>der</strong>gelegt,die <strong>der</strong> Durchsetzung dieser Einzelfallgerechtigkeitentgegen stehen könnten,auch diejenigen, die die Rechtsprechung früherselbst errichtet hat.Wenn es eine allgemeine Lehre gibt, dieaus dem Studium <strong>der</strong> neueren Rechtsprechunggezogen werden k<strong>an</strong>n, so ist es diese:Rechtssicherheit, Gleichheit und Billigkeit(sog. Einzelfallgerechtigkeit) mögen in Einzelfällenmitein<strong>an</strong><strong>der</strong> in Konflikt geraten, auf´sG<strong>an</strong>ze gesehen ist keiner dieser Rechtswer-um <strong>der</strong> Billigkeit willen die Rechtssicherheitund die Gleichheit preisgegeben, so bleibtam Ende auch die Billigkeit auf <strong>der</strong> Strecke.Es war nicht nur die Frustration einer Rechtswissenschaftlerin<strong>an</strong>gesichts einer Praxis, dieoffenbar entschlossen ist ohne die Dienstleistungen<strong>der</strong> Wissenschaft auszukommen,die mir die Fe<strong>der</strong> geführt hat, es war oftauch die Irritation einer Bürgerin, die nichtmehr begreifen k<strong>an</strong>n, warum <strong>der</strong> eine Angeklagtevor unseren Richtern so viel Milde,Nachsicht und Geduld findet (vgl. BGH NStZ1997, 593), ein <strong>an</strong><strong>der</strong>er aber so viel Strengeund Härte (vgl. BGHSt 35, 289).Dr.Barbara ReichertProfessorin für Angew<strong>an</strong>dte Geologieeboren 09.01.1958Beruflicher Werdeg<strong>an</strong>g1979–1986 Diplomstudium Geologie <strong>an</strong> <strong>der</strong>Fri<strong>der</strong>ici<strong>an</strong>a Universität (TH) Karlsruhe, abgeschlossenmit einer Diplom - arbeit zur „Geologieund Hydrogeologie des Poljes Alea-Skotini Griechenl<strong>an</strong>d“.1986–1997 wissenschaftliche Angestellte amLehrstuhl für Angew<strong>an</strong>dte Geologie <strong>der</strong> UniversitätKarlsruhe im Bereich Hydrogeologie.1991 Promotion über „Anwendung natürlicherund künstlicher Tracer zur Abschätzungdes Gefährdungspotentials bei <strong>der</strong>Wassergewinnung durch Uferfiltration“.1992–1993 einjähriges Forschungsstipendiumam Waterloo Center of GroundwaterResearch, University, C<strong>an</strong>ada, mit ThemenschwerpunktMigrationsverhalten org<strong>an</strong>ischerSchadstoffe.1998 Habilitation <strong>an</strong> <strong>der</strong> Fri<strong>der</strong>ici<strong>an</strong>a Universität(TH) Karlsruhe mit einer Arbeit zumThema „Strömungs- und Tr<strong>an</strong>sportvorgängein komplexen Karstgebieten <strong>an</strong> Beispielenaus Slowenien und <strong>der</strong> Türkei“.4. August 1998 Ernennung zur C3-Professorinfür Angew<strong>an</strong>dte Geologie <strong>an</strong> <strong>der</strong>Universität <strong>Bonn</strong>.Hinter <strong>der</strong> dürren Beschreibung des beruflichenWerdeg<strong>an</strong>gs steckt eine ausgeprägteNeugierde, alles zu hinterfragen, zu verstehen,Ursachen zu erkennen sowie einbereits in jungen Jahren stark entwickeltesBedürfnis nach Eigenver<strong>an</strong>twortung undSelbständigkeit.Dies, gepaart mit eher naturwissenschaftlichgeprägten Talenten, führte schonin <strong>der</strong> Schule dazu, dass trotz <strong>der</strong> Freude<strong>an</strong> geisteswissenschaftlichen Fächern diespätere Berufstätigkeit im Bereich <strong>der</strong> Naturwissenschaftengesucht wurde, ohne je-Drei allgemeine Tendenzen glaube ich in <strong>der</strong>neueren Rechtsprechung ausgemacht zuhaben, denen die Strafrechtswissenschaftteilweise kräftig Vorschub leistet: Die Tendenzvon einem begrifflichen Denken zumPrimat <strong>der</strong> Einzelfallbewertung, von einemsystematischen Denken zu einem topischenund schließlich von rechtsethischen Wertmaßstäbenzu pragmatischen. Alle dreiTendenzen führen in <strong>der</strong> Praxis zu Extremen.Denn im Gegensatz zur Systematikzur Begrifflichkeit und zur Rechtsethik tragenEinzelfallwertung, Topik und Pragmatismuskeine Potenz zur Selbstbeschränkung insich. Ein Topos, einmal aufgegriffen, tritt eineunbeschränkte Herrschaft <strong>an</strong>. So hat <strong>der</strong>vom BGH spätestens seit <strong>der</strong> Entscheidungdes Großen Senats BGHSt 39, 221 akzeptiertepragmatische Topos: Je mehr Rücktrittfür den Täter desto besser für das Opfer,durchaus konsequent zu dem Ergebnisgeführt, dass dem Täter je<strong>der</strong> Verzicht aufeinen <strong>an</strong>schließenden Verdeckungsmord alsRücktritt durch Aufgeben des Tötungsver-48 suchs honoriert werden k<strong>an</strong>n, auch wenn er te ohne die <strong>an</strong><strong>der</strong>en zu verwirklichen. Wirddoch Vorlieben für einzelne Disziplinen zu49

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