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Traumhäuser 2008 - RUHR MEDIEN Werbeagentur

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spielsweise Summen von lediglich<br />

5.000 DM für alle Malerleistungen<br />

inklusive Material für das gesamte<br />

Haus gutgeschrieben. Bei seriösen<br />

Angeboten ist mehr als das Doppelte<br />

dafür geplant.<br />

Ergeben sich während der Bauzeit<br />

Veränderungen, sollten diese<br />

unbedingt schriftlich festgehalten<br />

und von beiden Vertragspartnern<br />

abgezeichnet werden. Das schafft<br />

jederzeit Übersicht und hilft im<br />

Streitfall.<br />

Absicherung muss sein<br />

Eigenleistungen des Bauherren<br />

und seiner Familienangehörigen<br />

sind durch die beitragsfreie gesetzliche<br />

Unfallversicherung abgesichert.<br />

Voraussetzung ist nach<br />

einem Urteil des Bundessozialgerichtes<br />

lediglich, dass öffentlich<br />

geförderter oder steuerbegünstigter<br />

Wohnraum geschaffen wird, was<br />

in der Regel hier auch der Fall ist.<br />

Auf andere Hilfskräfte erstreckt<br />

sich dieser Schutz jedoch nur,<br />

soweit diese unentgeltlich oder<br />

auf Gegenseitigkeit tätig geworden<br />

sind. Arbeiten gegen Entgelt<br />

oder gegen geldwerte Sachbezüge<br />

sind keine Selbsthilfearbeiten.<br />

Diese Tätigkeiten führen zu der<br />

beitragspflichtigen gesetzlichen<br />

Unfallversicherung bei der Bau-<br />

Berufsgenossenschaft. Verstöße<br />

gegen die Melde- und Nachweispflichten<br />

können zu Bußgeldern<br />

und Schadensersatzansprüchen<br />

führen. Im Zweifelsfall sollte bei<br />

der Genossenschaft nachgefragt<br />

werden.<br />

Abschließend noch ein Wort zu<br />

einem unerfreulichen Kapitel: Man<br />

sollte wissen, dass Schwarzarbeit<br />

verboten ist und mit einer Geldbuße<br />

von bis zu 25.000 Euro geahndet<br />

werden kann. Das ist gewiss<br />

kein Beitrag zur Kostensenkung.<br />

Verbraucherzentrale<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Bauherren-Schutzbund veröffentlicht neuen Ratgeber<br />

Eine Muskelhypothek für den<br />

Bau oder die Modernisierung<br />

des eigenen Hauses einzusetzen,<br />

steht hoch im Kurs. Aber Vorsicht:<br />

Nüchtern und gründlich sollte jeder<br />

Bauherr analysieren, was an Eigenleistungen<br />

tatsächlich erbracht<br />

werden kann und welche Ersparnis<br />

zu erzielen ist. Der neue Ratgeber<br />

des BSB hilft, Umfang und Wert<br />

möglicher Eigenleistungen einzuschätzen<br />

und vermittelt wertvolle<br />

praktische Tipps. Die eigenen<br />

handwerklichen Fähigkeiten und<br />

die der Bauhelfer gilt es ebenso ehrlich<br />

unter die Lupe zu nehmen, wie<br />

die neben dem Job und der Familie<br />

zur Verfügung stehende Zeit.<br />

Der Ratgeber gibt Hinweise zu<br />

möglichen Kostensenkungen – beispielsweise<br />

durch Arbeiten, die<br />

einen hohen Lohn- und einen<br />

geringen Materialanteil enthalten<br />

– und zu dem, was Banken honorieren.<br />

Eigenleistungen zählen bei<br />

Finanzierungen zum Eigenkapital<br />

genauso wie das unbelastete eigene<br />

Grundstück und vorhandene<br />

Barmittel. Dadurch kann der<br />

Kreditbedarf gesenkt werden.<br />

Aber durch „Schönrechnen“ von<br />

Eigenleistungen entstehen oft<br />

finanzielle Lücken, die nur durch<br />

teure Nachfinanzierungen oder<br />

Nachschießen eigenen Geldes zu<br />

schließen sind.<br />

Wichtig ist deshalb herauszufinden,<br />

welche Arbeiten keine besonderen<br />

fachspezifischen Kenntnisse<br />

erfordern. Gleichzeitig ist darauf<br />

zu achten, dass vereinbarte Eigenleistungen<br />

termin- und qualitätsgerecht<br />

ausgeführt werden, denn<br />

von Bauherren zu verantwortende<br />

Zeitverzögerungen lassen sich<br />

Baufirmen teuer bezahlen. Auch<br />

die Gewährleistung muss im Blick<br />

behalten werden, weil für Arbeiten<br />

in Eigenregie keine Gewährleistungspflicht<br />

der Bauunternehmen<br />

gilt. Das reicht von eindeutigen<br />

vertraglichen Regelungen über die<br />

deutliche Abgrenzung zwischen<br />

den von Handwerkern und den<br />

selbst ausgeführten Arbeiten bis<br />

zu Schadenersatzansprüchen bei<br />

Mängeln.<br />

Was zählt unter Nachbarschaftshilfe,<br />

was unter Schwarzarbeit?<br />

Dazu gibt es Faustregeln, denn der<br />

Grat ist schmal. Wie die Seriosität<br />

von Handwerksunternehmen eingeschätzt<br />

werden kann und was<br />

steuerlich zu beachten ist, rundet<br />

die Hilfestellung für Bauherren mit<br />

Ambitionen aufs Selbermachen<br />

ab.<br />

Download des Ratgebers unter:<br />

www.bsb-ev.de<br />

www.ruhrradar.de Haus+Hof|27

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