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Tätigkeitsbericht 2002 - Landesvolksanwaeltin von Vorarlberg

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Von jenen Angelegenheiten, die der LVA im Rahmen seiner Zuständigkeit zu bearbeiten hatte, entfielenwiederum ein gutes Drittel (252 bzw. 35,4%) auf die Landesverwaltung und knapp zwei Drittel (460bzw. 64,6%) auf die Gemeindeverwaltung.Grafik 2: Gegenüberstellung Landes- und GemeindeverwaltungGemeinden32%LandesweiteBehörden17%Märkte17%Städte15%BH18%LKH1%2.4.4. Gegenüberstellung Städte, Marktgemeinden, GemeindenBei der Aufgliederung der die Gemeindeverwaltung betreffenden Prüfungs- und Beratungsverfahrennach der Gemeindegröße wird zwischen den 5 Städten (durchschnittliche Einwohnerzahl 26.283), den10 Marktgemeinden (8.964) sowie den 81 übrigen Gemeinden (1.868) unterschieden. Wiederum warenkleinere Gemeinden überdurchschnittlich <strong>von</strong> Prüfungs-, vor allem aber Auskunftsverfahren betroffenund die Städte deutlich unterrepräsentiert. Hingegen entsprach die Inanspruchnahme aus Marktgemeindenweitgehend dem Bevölkerungsanteil:Gemeindetypus Bevölkerung (31.12.02) Prüfungen Beratungen zusammenPersonen P r o z e n t a n t e i l ( g e r u n d e t )Städte 131.414 35 % 30 % 21% 23 %Marktgemeinden 89.639 24 % 23 % 27 % 26 %Sonst. Gemeinden 15.306 41 % 47 % 52 % 51 %Insgesamt 372.359 100 % 100 % 100 % 100 %22Landesvolksanwalt - Bericht <strong>2002</strong>

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