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Tätigkeitsbericht 2002 - Landesvolksanwaeltin von Vorarlberg

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2.5.4. SozialhilfeVon insgesamt 33 Beratungen und 9 Beschwerden betrafen 22 Fälle die Gewährung <strong>von</strong> Sozialhilfe und19 den Rückersatz <strong>von</strong> Sozialhilfekosten. Wegen eines Rückersatzes wandten sich 5 ehemalige Sozialhilfebezieheran den LVA sowie 14 Angehörige, die aufgrund ihrer Unterhaltspflicht Ersatz leisten sollten.28 Sozialhilfebezieher bzw. Antragsteller wandten sich selbst an den LVA, in 7 Fällen wurden ihre Problemedurch Angehörige oder Sachwalter, in 5 Fällen durch Sozialarbeiter und andere betreuende Personendargelegt.2.5.5. Wohnbauförderung und andere BeihilfenNeben einer Anregung und einer förmlichen Empfehlung erfolgten 27 Beratungen und 7 Prüfungen imBereich der Wohnbauförderung. Da<strong>von</strong> entfielen 28 auf die Wohnbeihilfe: In 12 Fällen wurde die Ablehnung,in 4 Fällen die Einkommensberechnung nicht verstanden. Je 3 Mal spielte die Ausgleichszahlungbei Scheidung und die Hochrechnung einer Teilzeitbeschäftigung eine Rolle, 2 Mal die Anrechnung einesfiktiven Unterhaltes und 4 Mal die Berücksichtigung eigener Unterhaltszahlungen. Je einmal ginges um die Ablehnung wegen eines Ausbildungsverhältnisses und die Rückforderung <strong>von</strong> Wohnbeihilfe.Fragen zur eigentlichen Wohnbauförderung wurden 8 Mal an den LVA heran getragen. Diese betrafen dieNichtgewährung wegen einer Ausgleichszahlung bei Scheidung, die Rückzahlung nach einer Scheidungsowie nach Vermietung der Wohnung, die Jungfamilienförderung, die Zusatzförderung für ökologischenWohnbau sowie den Annuitätenzuschuss bei der Altbausanierung.Die Frage der Unterstützung <strong>von</strong> Gastarbeitern aus dem Wohnbaufonds war Gegenstand <strong>von</strong> 2 Beratungen,ihre Verärgerung über die Vorschreibung <strong>von</strong> Eintragungsgebühren im Grundbuch trotz Wohnbauförderung(Bericht 2001, Kap 3.2.6.) trugen 22 Bürger an den LVA heran.Andere Formen finanzieller Unterstützung (neben Wohnbauförderung und Sozialhilfe) waren seltenerGegenstand <strong>von</strong> Beschwerden und Anfragen: 8 betrafen das Landespflegegeld, 4 die Familienförderung,3 die Behindertenförderung, eine die Katastrophenhilfe und 4 andere Förderungen.2.5.6. Gemeindeverwaltung und GemeindeabgabenBei Prüfungen der Gemeindeverwaltung spielen oft die Regelungen des Gemeindegesetzes (43) eineRolle, etwa über die Zuständigkeit der Gemeindeorgane oder die Gemeindeaufsicht (6). Viele Fälle betrafenzivilrechtliche Probleme zwischen Bürgern und Gemeinden, weitere Wahlen zur Gemeindevertretung(2), die Verwaltung des Gemeindegutes (1) sowie die Abfallentsorgung bzw -lagerung (11).Besonders häufige Probleme wirft die Abwasserbeseitigung (50) auf, etwa die Kanalanschlusspflicht (7),die Verlegung eines Kanals (6) sowie Beeinträchtigungen durch Kanalbauarbeiten (6) und die Ableitung<strong>von</strong> Oberflächenwasser außerhalb eines Kanals (5). Kanalbeiträge und -gebühren waren gleich 28 MalGegenstand <strong>von</strong> Anfragen und Beschwerden, in vier Fällen war dabei die Verjährung nachträglich vorgeschriebenerAnschlussbeiträge zu prüfen.Deutlich weniger Probleme wurden im Zusammenhang mit der Wasserversorgung (11) aufgeworfen, wo<strong>von</strong>6 die Gebühren betrafen. Anlass für Ärger über Gemeindeabgaben boten auch die Vorschreibungender Grundsteuer (8) sowie <strong>von</strong> Gebühren für Abfall (5), Zweitwohnsitze (4), Parken (3) und Gästenächtigungen(3). Von 26 verfahrensrechtlichen Abgabenproblemen betrafen 25, <strong>von</strong> 7 Problemen mit Verwaltungsabgaben5 die Gemeindeverwaltung.2.5.7. VerwaltungsstrafrechtUnter den 32 Fällen (darunter 14 Prüfungen und eine Anregung) standen Vergehen im Straßenverkehr(14) im Vordergrund, insbesondere Verweigerung des Alkotestes (7) und Parkvergehen (4). 2 Verfahren26Landesvolksanwalt - Bericht <strong>2002</strong>

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