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Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

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Brigitte Schulz,<br />

Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Referat 25b<br />

Turmschanzenstraße 25<br />

39114 Magdeburg<br />

Tel. 0391 567 4643<br />

E-Mail: Brigitte.Schulz@ms.sachsen-anhalt.de<br />

Zur Person:<br />

- 1981 Abschluss als Diplom-Chemiker<br />

- Nach fast 10-jähriger Tätigkeit in der Wirtschaft<br />

Wechsel zum öffentlichen Dienst<br />

- Seit 1993 im Ministerium für Gesundheit und Soziales im Bereich<br />

Arbeitsschutz, insbesondere auch für das Sprengstoffrecht zuständig<br />

Zum Thema:<br />

Fachkunde bei Tätigkeiten im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung aus dem<br />

Blickwinkel <strong>des</strong> Sprengstoffrechtes<br />

(Stand: Februar <strong>2010</strong>)<br />

Bei Tätigkeiten im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung (KMB) ist ohne jeglichen<br />

Zweifel fachliche Kompetenz ein Muss und von besonderer Bedeutung!<br />

Jeder, der auf diesem Gebiet Tätigkeiten ausüben will bzw. soll, muss<br />

nachweislich für die auszuübenden Tätigkeiten ausreichende Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen.<br />

Jedoch ist die KMB was das „Lernen“ allgemein betrifft - kein Einzelfall. Direkt<br />

oder indirekt begleiten uns die Wörter „Lernen“ („Wissen“) und „Können“ überall,<br />

das ganze Leben (lebenslanges Lernen).<br />

Wo gibt es z.B. Regelungen/Vorgaben zum „Lernen“? Was beinhalten sie?<br />

- im Schul- und Berufsausbildungsbereich<br />

(Ausbildungsverordnungen o.ä.).<br />

Diese beinhalten insbesondere, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten in welchen Abschnitten bzw. am Ende der Ausbildung erreicht<br />

werden sollen.<br />

- bei der beruflichen Tätigkeit<br />

(Zum Beispiel: im Sprengstoffrecht, ggf. in BG- oder betriebsinterne<br />

Vorschriften o.a., auch in Dienstvorschriften der Bun<strong>des</strong>wehr) mit<br />

Regelungen zu „ergänzenden Qualifikationen“.<br />

Werden bei einer beruflichen/dienstlichen Tätigkeit – nach einer<br />

Ausbildung - zusätzlich bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und

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