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Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

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Diplom Geologe Alexander Schwendner<br />

Staatlich anerkannter Kampfmittelsondierer<br />

Mitglied im Bund Deutscher Feuerwerker und Wehrtechniker e.V.<br />

LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH<br />

Tillystraße 2<br />

90431 Nürnberg<br />

Tel. 0911 / 655 55 66<br />

Fax. 0911 / 655 56 99<br />

alexander.schwendner@lga.de<br />

www.LGA.de<br />

Geb. 21.01.1963 in Nürnberg<br />

1983 Abitur<br />

1980 - 1990 ABC-Trupp Stadt Nürnberg<br />

1991 Geologie-Diplom an der FAU in Erlangen<br />

Seit 1991 bei der LGA in Nürnberg.<br />

Seit 1994 Spezialisierung auf Rüstungsaltlasten; Schwerpunkte Schießbahnen,<br />

Sprengplätze;<br />

Seit 2002 Mitglied im ITVA - Fachausschuss Rüstungsaltlasten.<br />

Seit 2009 "Staatlich anerkannter“ Kampfmittelsondierer".<br />

Seit <strong>2010</strong> Inspektor für Rüstungsaltlasten und Kampfmittel"<br />

Die Untersuchung von Sprengplätzen<br />

- Erfahrungen aus der Praxis -<br />

Sprengplätze zur Massenvernichtung von Munition stellen zahlenmäßig einen<br />

bedeutenden Anteil an den Rüstungsaltlastverdachtsstandorten Deutschlands dar.<br />

Sprengungen gab es in mehreren Phasen und von verschiedenen Stellen zu Ende<br />

<strong>des</strong> WKII und in der Zeit danach.<br />

Durch die spezielle Art der Vernichtung sind Rückstände der Ladungen verblieben.<br />

Sie waren in erster Linie am Auswurf gebunden. Durch wiederholtes Nutzen der<br />

Sprengstellen bildeten sich Trichter heraus. In vielen Fällen wurden sie nach<br />

Beendigung mit dem kontaminierten Auswurf rückverfüllt. Hierdurch kam es zu einer<br />

Aufkonzentrierung. Daneben wurde bei den Massensprengungen ein erheblicher Teil<br />

der zur Vernichtung bestimmten Munition nicht umgesetzt und im Untergrund der<br />

Sprengstellen sowie im Umfeld verteilt. Trotz Entmunitionierungen in den<br />

Nachkriegsjahren sind Kampfmittel im Untergrund verblieben. Der Belastungsgrad<br />

der Plätze ist vermutlich sehr unterschiedlich. Die Größenordnung kann im ein- bis<br />

dreistelligen Bereich liegen. Sprengplätze tangieren daher Ordnungs- und<br />

Umweltrecht.<br />

Werden Sprengplätze erkundet – sei es von Kampfmittelseite oder von Umweltseite<br />

– ist aus fachlicher Sicht stets eine fachübergreifende Zusammenarbeit essentiell.<br />

Hierbei ist ein gemeinsames Vokabular erforderlich, um Missverständnisse zu<br />

vermeiden. Die <strong>2010</strong> erschienene Arbeitshilfe Sprengplätze <strong>des</strong> LfU Bayern gibt<br />

Anregungen für eine Untersuchung von Sprengplätzen nach BBodSchG. Sie ist nicht<br />

für die Begleitung von Kampfmittelräummaßnahmen konzipiert.<br />

Bei der Erkundung eines Sprengplatzes sind stets die vier Aspekte „Trichter“,<br />

„Auswurf“, „Kampfmittel mit offenen Sprengstoffoberflächen“ und „lose<br />

Sprengstoffbrocken“ zu berücksichtigen.

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