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Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

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Dipl.-Geol. Martin Kötter<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Heinkelstr. 8<br />

30827 Garbsen<br />

Telefon: (0 51 31) 84 62<br />

Telefax: (0 51 31) 9 13 27<br />

e-mail: m.koetter@ifah.de<br />

Internet: http://www.ifah.de<br />

Geboren am 27. Februar 1960 in Dinslaken/Ndrrh., verheiratet<br />

1979 Abitur in Dinslaken<br />

1980 Wehrdienst (Luftwaffe)<br />

1982 Studium der Geologie an der Universität Münster<br />

1985 Studium der Geologie an der Universität Tübingen<br />

1986 Aufbaustudium "Hydrogeology and Engineering Geology of Tropical and<br />

Subtropical Regions" an der Universität Tübingen<br />

1987 Auslandsaufenthalt an der Suez-Canal-University, Ismailia, A.R.E.<br />

1989 Studienbegleitend: Freier Mitarbeiter bei Enmotec GmbH, Tübingen<br />

1990 Diplom; Projektbearbeiter/-leiter bei IFAH GbR<br />

1994 Geschäftsführender Gesellschafter der IFAH GbR<br />

Der Arbeits- und Sicherheitsplan gem. Anhang 4 der BGI 833<br />

als Bestandteil der Leistungsbeschreibung<br />

- Die Pflicht <strong>des</strong> Bauherren -<br />

Die BGI 833 in der heutigen Form – früher nur die „Informationen für den Einsatz von<br />

Separieranlagen bei der Bergung von Fundmunition“ – heute dagegen eine<br />

„Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von<br />

Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung“ ist nunmehr, u.A. mit einem<br />

Anhang 4, dem „Muster für Gliederung und Inhalte <strong>des</strong> Arbeits- und<br />

Sicherheitsplanes“, seit über 2 Jahren „auf dem Markt“.<br />

Wie oft in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und inwieweit den Empfehlungen<br />

einer BGI gefolgt wird bzw. ein solches Muster in der Praxis Verwendung findet. Bei<br />

einigen Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber ist der A+S-Plan inzwischen<br />

fester Bestandteil der Verdingungsunterlagen, leider aber wird er vielfach noch als zu<br />

aufwändig oder gar unnötig angesehen. Verwunderlich erscheint dabei, dass in all<br />

den Jahren – selbst von öffentlichen Auftraggebern – noch immer nicht verinnerlicht<br />

wurde, das es zum einen Bauherrenpflichten gibt, die nicht übertragbar sind und zum<br />

anderen nur vollständige und umfassende Verdingungsunterlagen (inkl. A+S-Plan)<br />

die Möglichkeit einer sachgerechten und vor allem auch wirtschaftlichen Ausführung<br />

bieten.

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