05.12.2012 Aufrufe

Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zur Stellung <strong>des</strong> A+S-Plans gem. Anhang 4 sei verdeutlicht: die BGI 833 ist eine<br />

„HANDLUNGSANLEITUNG“ – nicht mehr und nicht weniger. Sie richtet sich primär<br />

an den Unternehmer, enthält aber durchaus auch Dinge, die für den<br />

Auftraggeber/Bauherrn von Interesse sein sollten. Sie legt nämlich noch einmal dar,<br />

dass der Bauherr die Pflicht hat, dem Unternehmer all das mitzuteilen, was ihm zum<br />

Standort/der Baufläche bekannt ist, und rät dem Bauherrn, diese Pflicht u.A. mit Hilfe<br />

eines A+S-Plans nach Muster Anhang 4 zu erfüllen. Die generelle Pflicht <strong>des</strong><br />

Bauherrn zur Mitteilung entsprechender Sachverhalte gründet auf der<br />

Rechtssprechung zu § 645 BGB, nach der der Bauherr das Baugrundrisiko trägt.<br />

Zumin<strong>des</strong>t für öffentliche Auftraggeber resultiert diese Anforderung schon aus der<br />

Verpflichtung zur Anwendung der Verdingungsordnungen (hier: Regelungen <strong>des</strong> § 9<br />

VOB (demnächst § 7) zur Anforderung an die Leistungsbeschreibung).<br />

Die wesentliche Veranlassung – neben der Leistungsbeschreibung – einen<br />

separaten, und gemäß Muster Anhang 4 recht umfangreichen A+S-Plan für<br />

Maßnahmen der Kampfmittelräumung zu fertigen, liegt wohl darin, dass in der KMR,<br />

neben den allgemeinen, besondere bzw. besonders hohe „Baugrundrisiken“<br />

existieren – der Baugrund, um den es geht, ist i.d.R. mit Kampfmitteln befrachtet, die<br />

unmittelbar das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden!<br />

Diesem Umstand sollte man Rechnung tragen, indem man – nicht zuletzt in Hinblick<br />

auf mögliche juristische Konsequenzen bei Unterlassung – einen A+S-Plan erstellt,<br />

der an die jeweiligen standort- und projektspezifischen Gegebenheiten und<br />

Randbedingungen angepasst ist.<br />

Insofern ist bzgl. <strong>des</strong> Erfordernisses der in Anhang 4 der BGI 833 dargelegten Inhalte<br />

eines A+S-Plans von Fall zu Fall zu entscheiden („Muster“!). Dabei stellen die Kapitel<br />

1 bis 5 nach Auffassung <strong>des</strong> Verfassers den absoluten Min<strong>des</strong>tumfang dar,<br />

insbesondere die „Ermittlungen zu den vermuteten und/oder festgestellten<br />

Kampfmitteln“ (Kap. 3), die „Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren,<br />

Tätigkeiten und der arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der<br />

Gefährdung“ (Kap. 4) sind als Gefahrenanalyse und Arbeitsbereichsanalyse<br />

unerlässlich. Sie bilden die Grundlage – in Kombination mit den<br />

Standortgegebenheiten (Kap. 2) – für die „Gefährdungsbeurteilung“ (Kap. 5), die im<br />

Wesentlichen auf Beurteilungen gründet, ob die vorliegenden Kampfmittel eine<br />

unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen darstellen können (Art<br />

der KM, deren Zustand und deren (mögliche) Wirkung), ob die Möglichkeit <strong>des</strong><br />

Zugriffs gegeben ist (Menge, Tiefenlage) und wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines<br />

Zugriffs ist (Nutzung).<br />

Ungeachtet der grundsätzlich vorzunehmenden Einzelfallbetrachtung ist nach<br />

Auffassung <strong>des</strong> Verfassers das Kap. 2, die „Standortbeschreibung“ im A+S-Plan<br />

entbehrlich – diese ist wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung (LB).<br />

Analoges gilt für Einzelaspekte <strong>des</strong> Kapitels 4, sowohl die „Einteilung in<br />

Räumbereiche“ als auch die „Beschreibung der Verfahren und Arbeitsweisen“<br />

müssen bereits Teil <strong>des</strong> Räumkonzeptes bzw. nachfolgend auch der LB sein.<br />

Querverweise dürften hier – da der A+S-Plan Bestandteil der Verdingungsunterlagen<br />

ist – ausreichen.<br />

Die weiteren im Muster <strong>des</strong> Anhang 4 aufgeführten Kapitel, wie die<br />

Vorgaben/Randbedingungen für „Allgemeingültige Schutzmaßnahmen“ (Kap. 6.1)<br />

oder die „Arbeitsbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Festlegungen zu technischen und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!