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Tagungsunterlagen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ 2010 des ...

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- In der Praxis kommt es darauf an, die Flexibilität, die das Sprengstoffrecht<br />

im Bereich der Fachkunde/ Lehrgänge bietet, optimal zu gestalten.<br />

- Ebenso sollte aber auch jeder, soweit möglich, zur Verbesserung von<br />

Qualität und Quantität der „Lehrgänge“ beitragen.<br />

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben müssen die „Lehrgänge“ so gestaltet<br />

sein, wie es die entsprechenden Tätigkeiten mit den entsprechenden<br />

Stoffen in der Praxis erfordern. Dabei kann es z.B. bei der Fundmunition<br />

jedoch nicht die Forderung sein, je<strong>des</strong> Einzelstück an möglicher Munition<br />

oder Teile haarklein im Lehrgang zu betrachten. Die Anforderungen<br />

werden zunehmend darauf abzustellen sein, dass mit möglichst vielen<br />

Detailkenntnissen dem Lernenden die Befähigung mitgegeben wird, die<br />

entsprechenden Anforderungen in der Praxis z.B. durch Verknüpfen von<br />

Bekanntem, durch Erkennen von Regelmäßigkeiten, durch<br />

Analogieschlüsse zu meistern. Es kommt nicht immer darauf an, alle<br />

Details vom Lehrgang nur 1:1 zu reproduzieren, es sind auch Situationen<br />

zu meistern, in denen bislang Unbekanntes im Vordergrund steht.<br />

- Die Fachkunde nach Sprengstoffrecht kann aber nur das sein, was sie<br />

rechtlich ist.<br />

Sie kann nicht als „Komplettausbildung“ für diese oder jene „Position“ im<br />

Unternehmen betrachtet werden - Es ist ja auch keiner bei der<br />

Bun<strong>des</strong>wehr gleich „Offizier“ – nur auf der Grundlage der<br />

„Zusatzqualifikation“ zur Kampfmittelbeseitigung.

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