Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen
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1313B 1.3.1.3 Begriffe iff<br />
Bauordnungsrecht g<br />
Bauplanungsrecht<br />
p g<br />
= ordnungsrechtliche<br />
Anforderungen an eine konkrete<br />
bauliche Anlage; regelt also die<br />
objektbezogenen Anforderungen an<br />
ein Bauvorhaben<br />
= Raumnutzung innerhalb einer<br />
Gemein<br />
1314Z 1.3.1.4 Zweck kddes BBauplanungsrechts l ht<br />
Folie 29<br />
� Regelt die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen<br />
Nutzung von Grundstücken<br />
� Schafft die planerischen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Bebauung und die<br />
Nutzung einzelner Grundstücke<br />
� Bestimmt ob, was und wie viel gebaut werden darf und welche<br />
NNutzungen t zulässig lä i sind i d<br />
Folie 30