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Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen

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Einheitspreisvertrag<br />

Die Vergütung berechnet sich aus dem Einheitspreis <strong>für</strong> die jeweilige<br />

<strong>Teil</strong>leistung (z. B. 1 m³ Beton) multipliziert mit der ausgeführten Menge. Die<br />

tatsächlich ausgeführte Leistung wird ermittelt durch Aufmaß aus den<br />

Bauplänen oder hilfsweise am Objekt Objekt.<br />

Pauschalvertrag – Typ Detail-Pauschalvertrag<br />

Die zu erbringenden Leistungen werden erschöpfend beschrieben und da<strong>für</strong><br />

wird eine Pauschale vereinbart vereinbart.<br />

Pauschalvertrag – Typ Global-Pauschalvertrag<br />

Die zu erbringenden Leistungen werden ergebnisorientiert (funktionale<br />

AAusschreibung) h ib ) bbeschrieben h i b und d dda<strong>für</strong> fü wird i d eine i PPauschale h l vereinbart. i b t<br />

Regievertrag (Stundenlohnvertrag)<br />

Die Vergütung erfolgt aufgrund vereinbarter Sätze <strong>für</strong> den tatsächlichen<br />

Aufwand an Personal- und Maschinenstunden sowie Material.<br />

Selbstkostenerstattungsvertrag<br />

Di Die VVergütung üt erfolgt f l t auf f Nachweis N h i dder AAufwendungen. f d HHeute t nicht i ht mehr h<br />

gebräuchlich, wettbewerbsfeindlich.<br />

GMP-Vertrag (Garantierter Maximalpreis)<br />

Durch gemeinsam zu optimierende Planung und Ausführung soll in kooperativer<br />

Form dieser GMP unterschritten werden. Die eingesparten Kosten werden<br />

entsprechend h d zwischen i h den d Partnern P (AG und dAN) AN) aufgeteilt. f il<br />

PPP-Vertrag<br />

Öffentlicher Auftraggeber gg beauftragt g Gesellschaft mit der Planung, g, Finanzierung, g,<br />

dem Bau und dem Betreiben der baulichen Anlage über eine längere Laufzeit<br />

(typisch 15 bis 25 Jahre). Die Vergütung erfolgt in monatlichen oder jährlichen<br />

Raten.<br />

Folie 49<br />

Folie 50

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