Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen
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Einheitspreisvertrag<br />
Die Vergütung berechnet sich aus dem Einheitspreis <strong>für</strong> die jeweilige<br />
<strong>Teil</strong>leistung (z. B. 1 m³ Beton) multipliziert mit der ausgeführten Menge. Die<br />
tatsächlich ausgeführte Leistung wird ermittelt durch Aufmaß aus den<br />
Bauplänen oder hilfsweise am Objekt Objekt.<br />
Pauschalvertrag – Typ Detail-Pauschalvertrag<br />
Die zu erbringenden Leistungen werden erschöpfend beschrieben und da<strong>für</strong><br />
wird eine Pauschale vereinbart vereinbart.<br />
Pauschalvertrag – Typ Global-Pauschalvertrag<br />
Die zu erbringenden Leistungen werden ergebnisorientiert (funktionale<br />
AAusschreibung) h ib ) bbeschrieben h i b und d dda<strong>für</strong> fü wird i d eine i PPauschale h l vereinbart. i b t<br />
Regievertrag (Stundenlohnvertrag)<br />
Die Vergütung erfolgt aufgrund vereinbarter Sätze <strong>für</strong> den tatsächlichen<br />
Aufwand an Personal- und Maschinenstunden sowie Material.<br />
Selbstkostenerstattungsvertrag<br />
Di Die VVergütung üt erfolgt f l t auf f Nachweis N h i dder AAufwendungen. f d HHeute t nicht i ht mehr h<br />
gebräuchlich, wettbewerbsfeindlich.<br />
GMP-Vertrag (Garantierter Maximalpreis)<br />
Durch gemeinsam zu optimierende Planung und Ausführung soll in kooperativer<br />
Form dieser GMP unterschritten werden. Die eingesparten Kosten werden<br />
entsprechend h d zwischen i h den d Partnern P (AG und dAN) AN) aufgeteilt. f il<br />
PPP-Vertrag<br />
Öffentlicher Auftraggeber gg beauftragt g Gesellschaft mit der Planung, g, Finanzierung, g,<br />
dem Bau und dem Betreiben der baulichen Anlage über eine längere Laufzeit<br />
(typisch 15 bis 25 Jahre). Die Vergütung erfolgt in monatlichen oder jährlichen<br />
Raten.<br />
Folie 49<br />
Folie 50