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Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen

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Pfli Pflichten ht des d Werkunternehmers W k t h / Bestellers B t ll<br />

Pflichten des Werkunternehmers Pflichten des Werkbestellers<br />

� Herstellung eines<br />

versprochenen Werks<br />

� Sorgfaltspflichten nicht die<br />

Rechtsgüter anderer,<br />

insbesondere des Bestellers,<br />

zu schädigen g<br />

� Entrichtung der vereinbarten<br />

Vergütung<br />

� Abnahme des Werks (§ 640<br />

BGB)<br />

• kö körperliche li h EEntgegennahme t h<br />

des hergestellten Werks<br />

• Billigung des Werks als<br />

vertragsmäßige Leistung<br />

Voraussetzung der Abnahmeverweigerung<br />

bbei i dem d Besteller B t ll<br />

Der Besteller darf die Abnahme nur verweigern, wenn das Werk<br />

wesentliche Mängel aufweist (§ 640 II, 2 BGB; § 12 Nr Nr.3 3 VOB/B). VOB/B)<br />

Folie 77<br />

bestimmt sich danach, ob es dem Auftraggeber zumutbar ist, die<br />

Werkleistung abzunehmen und die hierdurch eintretenden<br />

Rechtsfolgen hinzunehmen<br />

Folie 78

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