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Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen

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163D 1.6.3 Das HHonorar<br />

Die Vergütung wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem<br />

Architekten bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelung der<br />

HOAI vereinbart.<br />

�Unter/ Überschreitungen der Sätze nur in Ausnahmefällen rechtlich<br />

zulässig<br />

�sofern keine abweichenden Vereinbarungen bei der Auftragserteilung<br />

→ Mindestsätze gelten als vereinbart<br />

1.6.4 Voraussetzung <strong>für</strong> die Fälligkeit einer<br />

HHonorarforderung f d<br />

Vorlage einer prüffähigen Honorarschlussrechnung<br />

↓<br />

� Rechnung muss aufgeschlüsselt und gegliedert sein<br />

Folie 67<br />

� sachliche und rechnerische Richtigkeit muss dem Bauherren ohne<br />

Schwierigkeiten g zu erkennen sein<br />

Folie 68

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