Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen
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163D 1.6.3 Das HHonorar<br />
Die Vergütung wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem<br />
Architekten bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelung der<br />
HOAI vereinbart.<br />
�Unter/ Überschreitungen der Sätze nur in Ausnahmefällen rechtlich<br />
zulässig<br />
�sofern keine abweichenden Vereinbarungen bei der Auftragserteilung<br />
→ Mindestsätze gelten als vereinbart<br />
1.6.4 Voraussetzung <strong>für</strong> die Fälligkeit einer<br />
HHonorarforderung f d<br />
Vorlage einer prüffähigen Honorarschlussrechnung<br />
↓<br />
� Rechnung muss aufgeschlüsselt und gegliedert sein<br />
Folie 67<br />
� sachliche und rechnerische Richtigkeit muss dem Bauherren ohne<br />
Schwierigkeiten g zu erkennen sein<br />
Folie 68