Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen
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� VOB/B gilt nicht automatisch, sondern muss als Abweichung vom<br />
gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB ( §§ 631-651 )<br />
vereinbart werden<br />
� VOB/B stellt als fertiges Klauselwerk Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen i.S.d AGB dar<br />
zum Verständnis:<br />
AGB-Gesetz → Gesetz zur Regelung des Rechts<br />
dder All Allg. GGeschäftsbedingungen häft b di<br />
gilt <strong>für</strong> alle Vertragsregelungen<br />
Vertragsregelungen,<br />
die <strong>für</strong> eine Vielzahl von Fällen<br />
vorformuliert sind<br />
� AGBs müssen in den Vertrag einbezogen werden,<br />
gelten lt also l nicht i ht automatisch t ti h<br />
� bei Kaufleuten geringere Anforderungen an die<br />
Einbeziehung zu stellen (bloßer Hinweis reicht aus)<br />
Folie 57<br />
Folie 58