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Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen

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1723A 1.7.2.3 Anwendung d ddes WWerkvertragsrechts k t ht<br />

11.Verträge, deren<br />

Gegenstand ein<br />

unkörperliches<br />

Di Dienstleistungsergeb<br />

tl i t b<br />

nis ist<br />

• Vereinbarungen über geistige<br />

Leistungen<br />

•Beispiel p : Erstellung g von Gutachten; ;<br />

Bauplanungsleistungen.<br />

22.Verträge, Verträge deren<br />

Gegenstand ein<br />

körperliches<br />

Dienstleistungsergeb g g<br />

nis ist<br />

• Insbesondere Verträge, g , die die<br />

Erneuerung oder Verbesserung einer<br />

Sache ohne deren Identitätsänderung<br />

zum Gegenstand haben<br />

• Beispiel: Reparaturverträge<br />

3.Verträge, deren • Errichtung eines mit einem Grundstück<br />

GGegenstand t d die di fest verbundenen Gebäudes und die<br />

Herstellung<br />

Einfügung neu hergestellter<br />

unbeweglicher beweglicher Sachen (werden zum<br />

Sachen ist<br />

wesentlichen Bestandteilen) )<br />

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Folie 81<br />

Folie 82

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