Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen
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1.6.1 Verbindliches Preisrecht <strong>für</strong><br />
Pl Planungsleistungen l i t im i Bauwesen B<br />
� Die Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten und <strong>Ingenieure</strong> (HOAI) ist<br />
eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (das<br />
Honorar) der Leistungen von Architekten, Landschafts -architekten<br />
und <strong>Ingenieure</strong>n in Deutschland<br />
Deutschland.<br />
� Der Anwendungsbereich der HOAI ist leistungsbezogen und nicht<br />
personenbezogen.<br />
� Entsprechend greife die HOAI auch zu Gunsten und zu Lasten<br />
solcher Personen ein, die weder Architekt noch Ingenieur seien,<br />
sofern diese Leistungen g erbrächten, , die von den Leistungsbildern g der<br />
HOAI umfasst seien.<br />
11.6.2 6 2 VVorteile t il dder HOAI<br />
Folie 65<br />
� Der Wettbewerb soll nicht auf der Preisebene, sondern allein in der<br />
Qualität der Arbeit stattfinden<br />
� Architekten und <strong>Ingenieure</strong> erhalten ein auskömmliches Honorar<br />
Folie 66