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Baurecht für Ingenieure Teil 1 - Universität Siegen

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1.6.1 Verbindliches Preisrecht <strong>für</strong><br />

Pl Planungsleistungen l i t im i Bauwesen B<br />

� Die Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten und <strong>Ingenieure</strong> (HOAI) ist<br />

eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (das<br />

Honorar) der Leistungen von Architekten, Landschafts -architekten<br />

und <strong>Ingenieure</strong>n in Deutschland<br />

Deutschland.<br />

� Der Anwendungsbereich der HOAI ist leistungsbezogen und nicht<br />

personenbezogen.<br />

� Entsprechend greife die HOAI auch zu Gunsten und zu Lasten<br />

solcher Personen ein, die weder Architekt noch Ingenieur seien,<br />

sofern diese Leistungen g erbrächten, , die von den Leistungsbildern g der<br />

HOAI umfasst seien.<br />

11.6.2 6 2 VVorteile t il dder HOAI<br />

Folie 65<br />

� Der Wettbewerb soll nicht auf der Preisebene, sondern allein in der<br />

Qualität der Arbeit stattfinden<br />

� Architekten und <strong>Ingenieure</strong> erhalten ein auskömmliches Honorar<br />

Folie 66

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