INFo - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV
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WFV-Info IV/2010<br />
<strong>INFo</strong><br />
+++ AuS DEN LANDESVErBäNDEN +++ AuS DEN LANDESVErBäNDEN +++<br />
Die neuen Auszubildenden zum/zur Werkfeuerwehrmann/-frau mit den Vertretern aus Politik, Verbänden und Ausbildungsbetrieben bei der<br />
Feierstunde zur „Einschulung“. (Foto: Sammlung Klaus Disser)<br />
ausbildungsplans aufnimmt. In die<br />
Verordnung gehen elf definierte<br />
Lernfelder ein. Für die einzelnen<br />
Lernfelder erhalten der Lehrer und<br />
der auszubildende zukünftig anhand<br />
von Lernsituationen anhaltspunkte,<br />
was vermittelt wird.<br />
Abschlussprüfung<br />
Die Prüfung zum rettungssanitäter<br />
ist wie die Führerscheinprüfung nicht<br />
vor dem Prüfungsausschuss der IhK<br />
abzulegen. „externe“ Stellen sind<br />
hierfür zuständig. beide Prüfungen<br />
müssen bestanden sein, um an der<br />
abschlussprüfung teilnehmen zu<br />
können.<br />
Sie findet vor einem Prüfungsausschuss<br />
statt, den die IhK zusammenstellt.<br />
Durch die abschlussprüfung im<br />
ausbildungsberuf ist festzustellen,<br />
ob der Prüfling berufliche handlungsfähigkeit<br />
erworben hat. Dafür<br />
muss er die erforderlichen beruflichen<br />
Fertigkeiten beherrschen und<br />
die notwendigen beruflichen Kenntnisse<br />
sowie Fähigkeiten besitzen.<br />
Die „gestreckte“ abschlussprüfung<br />
besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden<br />
Teilen 1 und 2. zum<br />
gesamtergebnis tragen sie mit 30<br />
Prozent bzw. 70 Prozent bei. Nach<br />
den ersten 18 ausbildungsmonaten<br />
steht Teil 1 der Prüfung an. hier<br />
sollen die Prüfungskandidaten nachweisen,<br />
dass sie die für den Feuerwehrdienst<br />
relevanten handwerklichen<br />
Tätigkeiten gelernt haben.<br />
Teil 2 der Prüfung am ende der<br />
ausbildung umfasst vier Prüfungsbereiche:<br />
brandbekämpfung,<br />
Technische hilfeleistung und abCeinsatz,<br />
grundlagen und Techniken<br />
der gefahrenabwehr, Wirtschafts-<br />
und Sozialkunde. Somit ist nahe-<br />
liegend, dass handwerksnahe Prüfer<br />
die Prüfung im ersten Teil, Feuerwehrleute<br />
jene im zweiten Teil<br />
durchzuführen haben.<br />
Hohe Einstiegshürden<br />
Der ausbildung und abschlussprüfung<br />
sind hohe anforderungen<br />
zugrunde gelegt. zunächst einmal<br />
müssen Interessentinnen und Interessenten<br />
vor ihrem einstieg in die<br />
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neue Stufenausbildung über die<br />
Fachoberschulreife (oder mittlere<br />
reife/realabschluss) verfügen. als<br />
zusätzliche hürde haben sie anspruchsvolle,<br />
auf langjährigen erfahrungen<br />
in der auswahl von Nachwuchskräften<br />
basierende auswahlverfahren<br />
zu überwinden. Dabei<br />
stellen sich die bewerberinnen und<br />
bewerber demselben Verfahren, das<br />
sich bereits für den „traditionellen“<br />
ausbildungsgang bewährt hat:<br />
Nach dessen abschluss kommen<br />
durchschnittlich nur noch etwa zwei<br />
Prozent der ursprünglichen bewerberinnen<br />
und bewerber für eine einstellung<br />
in Frage.<br />
Im ausbildungsverlauf sind allerdings<br />
keine nennenswerten ausfälle<br />
mehr zu verzeichnen.<br />
In der regel durchlaufen die Kandidaten<br />
ein vierteiliges Prüfungsprocedere:<br />
zunächst absolvieren sie einen<br />
schriftlichen und einen körperlichen<br />
eignungstest. ein bewerbungs-<br />
gespräch und eine umfassende<br />
einstellungsuntersuchung schließen<br />
sich an.<br />
organisation/Verband