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INFo - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV

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WFV-Info IV/2010<br />

<strong>INFo</strong><br />

+++ AuS DEN LANDESVErBäNDEN +++ AuS DEN LANDESVErBäNDEN +++<br />

Die neuen Auszubildenden zum/zur Werkfeuerwehrmann/-frau mit den Vertretern aus Politik, Verbänden und Ausbildungsbetrieben bei der<br />

Feierstunde zur „Einschulung“. (Foto: Sammlung Klaus Disser)<br />

ausbildungsplans aufnimmt. In die<br />

Verordnung gehen elf definierte<br />

Lernfelder ein. Für die einzelnen<br />

Lernfelder erhalten der Lehrer und<br />

der auszubildende zukünftig anhand<br />

von Lernsituationen anhaltspunkte,<br />

was vermittelt wird.<br />

Abschlussprüfung<br />

Die Prüfung zum rettungssanitäter<br />

ist wie die Führerscheinprüfung nicht<br />

vor dem Prüfungsausschuss der IhK<br />

abzulegen. „externe“ Stellen sind<br />

hierfür zuständig. beide Prüfungen<br />

müssen bestanden sein, um an der<br />

abschlussprüfung teilnehmen zu<br />

können.<br />

Sie findet vor einem Prüfungsausschuss<br />

statt, den die IhK zusammenstellt.<br />

Durch die abschlussprüfung im<br />

ausbildungsberuf ist festzustellen,<br />

ob der Prüfling berufliche handlungsfähigkeit<br />

erworben hat. Dafür<br />

muss er die erforderlichen beruflichen<br />

Fertigkeiten beherrschen und<br />

die notwendigen beruflichen Kenntnisse<br />

sowie Fähigkeiten besitzen.<br />

Die „gestreckte“ abschlussprüfung<br />

besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden<br />

Teilen 1 und 2. zum<br />

gesamtergebnis tragen sie mit 30<br />

Prozent bzw. 70 Prozent bei. Nach<br />

den ersten 18 ausbildungsmonaten<br />

steht Teil 1 der Prüfung an. hier<br />

sollen die Prüfungskandidaten nachweisen,<br />

dass sie die für den Feuerwehrdienst<br />

relevanten handwerklichen<br />

Tätigkeiten gelernt haben.<br />

Teil 2 der Prüfung am ende der<br />

ausbildung umfasst vier Prüfungsbereiche:<br />

brandbekämpfung,<br />

Technische hilfeleistung und abCeinsatz,<br />

grundlagen und Techniken<br />

der gefahrenabwehr, Wirtschafts-<br />

und Sozialkunde. Somit ist nahe-<br />

liegend, dass handwerksnahe Prüfer<br />

die Prüfung im ersten Teil, Feuerwehrleute<br />

jene im zweiten Teil<br />

durchzuführen haben.<br />

Hohe Einstiegshürden<br />

Der ausbildung und abschlussprüfung<br />

sind hohe anforderungen<br />

zugrunde gelegt. zunächst einmal<br />

müssen Interessentinnen und Interessenten<br />

vor ihrem einstieg in die<br />

21<br />

neue Stufenausbildung über die<br />

Fachoberschulreife (oder mittlere<br />

reife/realabschluss) verfügen. als<br />

zusätzliche hürde haben sie anspruchsvolle,<br />

auf langjährigen erfahrungen<br />

in der auswahl von Nachwuchskräften<br />

basierende auswahlverfahren<br />

zu überwinden. Dabei<br />

stellen sich die bewerberinnen und<br />

bewerber demselben Verfahren, das<br />

sich bereits für den „traditionellen“<br />

ausbildungsgang bewährt hat:<br />

Nach dessen abschluss kommen<br />

durchschnittlich nur noch etwa zwei<br />

Prozent der ursprünglichen bewerberinnen<br />

und bewerber für eine einstellung<br />

in Frage.<br />

Im ausbildungsverlauf sind allerdings<br />

keine nennenswerten ausfälle<br />

mehr zu verzeichnen.<br />

In der regel durchlaufen die Kandidaten<br />

ein vierteiliges Prüfungsprocedere:<br />

zunächst absolvieren sie einen<br />

schriftlichen und einen körperlichen<br />

eignungstest. ein bewerbungs-<br />

gespräch und eine umfassende<br />

einstellungsuntersuchung schließen<br />

sich an.<br />

organisation/Verband

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