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INFo - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV

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Normen/Vorschriften<br />

VCI-Leitfaden:<br />

<strong>INFo</strong><br />

Notfallmanagement –<br />

Gefahrenabwehr<br />

von<br />

Dipl.-Ing. Brandass. Bernd Schwerzel<br />

Werkfeuerwehr AllessaChemie GmbH,<br />

Frankfurt am Main<br />

Der VCI-Leitfaden „Notfallmanagement<br />

– Gefahrenabwehr“ soll Hilfestellung<br />

zum Aufbau einer Notfallorganisation<br />

im unternehmen bieten.<br />

Er richtet sich insbesondere an<br />

kleinere und mittlere Standorte der<br />

chemischen und pharmazeutischen<br />

Industrie.<br />

Bisher nur den VCI-Mitgliedsfirmen<br />

zur Verfügung stehend, wird der<br />

Leitfaden der Öffentlichkeit nach<br />

einer weiteren Präzisierung<br />

voraussichtlich ab Anfang 2011<br />

zugänglich gemacht.<br />

Für die oftmals ohne Vorankündigung<br />

auftretenden Notfallereignisse müssen<br />

Vorkehrungen getroffen sein. Nur dann<br />

gelingt es dem betroffenen unternehmen,<br />

mögliche Folgen zu bewältigen.<br />

Jetzt hat der arbeitskreis „Notfallmanagement“<br />

des Verbandes der Chemischen<br />

Industrie (VCI) den Leitfaden<br />

„Notfallmanagement – gefahren-<br />

abwehr“ erarbeitet.<br />

Intention<br />

Für den Leitfaden sind die erfahrungen<br />

aus VCI-mitgliedsunternehmen gesammelt<br />

und zusammengefasst worden. Im<br />

aufbau lehnt er sich an die Systematik<br />

eines alarm- und gefahrenabwehrplanes<br />

an. In diesem Sinne erläutert er die<br />

aufgaben, die sich aus den Pflichten<br />

des unternehmens zur Notfallvorsorge<br />

und zur unterstützung der gefahrenabwehr<br />

ergeben.<br />

Die gefahrenabwehr obliegt den Werk-<br />

bzw. den öffentlichen Feuerwehren. Per<br />

gesetz sind sie mit Sonderweisungsrechten<br />

gegenüber dem unternehmen<br />

und seinen mitarbeitern ausgestattet.<br />

Die gefahrenabwehr ist im Leitfaden<br />

deshalb nur in hinblick auf notwendige<br />

Schnittstellen betrachtet.<br />

Die Feuerwehrgesetze sind in der Verantwortung<br />

der bundesländer. Dadurch<br />

können sich die abläufe und verwendeten<br />

begriffe von bundesland zu bundesland<br />

unterscheiden. Das zusammenspiel<br />

zwischen betrieb, Feuerwehren,<br />

behörden sowie anderen rettungs- und<br />

hilfsdiensten hat das unternehmen im<br />

Vorfeld zu klären und den lokalen gegebenheiten<br />

anzupassen.<br />

Der VCI-Leitfaden entbindet in keinem<br />

Fall von der Verpflichtung zur beachtung<br />

der gesetzlichen Vorschriften.<br />

Inhalte<br />

In der Präambel sind die handlungsprinzipien<br />

des Notfallmanagements und<br />

ihre Prioritäten beschrieben.<br />

Der organisatorische Teil des Leitfadens<br />

behandelt den aufbau der Notfallorganisation<br />

mit den notwendigen Funktionen<br />

und aufgaben. Die räumliche und<br />

technische ausstattung, die Verfügbarkeit<br />

von Informationen, die Dokumentation<br />

des ereignisses, melde- und Informationsmatrices<br />

sowie Folgeaktionen<br />

gehören ebenfalls dazu.<br />

Standort- oder unternehmensübergreifende<br />

Organisationsformen sind ange-<br />

40<br />

sprochen und mit beispielen, Vordrucken<br />

und Checklisten belegt.<br />

entscheidungsbefugnisse und aufgaben<br />

müssen klar verteilt sein. außerdem<br />

hängt die Qualität des Notfallmanagements<br />

entscheidend von den Kompetenzen<br />

und der Verfügbarkeit der beteiligten<br />

wie auch der einsatzunterlagen<br />

ab. Deshalb führt der VCI-Leitfaden<br />

Qualitätskriterien wie eignung, ein-<br />

arbeitung, Schulung, erfahrungs-<br />

austausch, Übungen und erreichbarkeit<br />

aus.<br />

Die aktualisierung der einsatzunterlagen<br />

ist ein nicht unwesentliches Leistungsmerkmal<br />

des Notfallmanagements<br />

und muss in jedem Fall eindeutig geregelt<br />

sein.<br />

Juristische aspekte, gesetzliche Vorschriften,<br />

korrekte beauftragungen und<br />

haftungsausschlüsse, vertragliche regelungen<br />

mit Dritten und die beschreibung<br />

von Schnittstellen mit behörden<br />

runden den Leitfaden ab.<br />

beispielhafte muster müssen unbedingt<br />

vor jeder Verwendung an die gegebenheiten<br />

von Standort und unternehmen<br />

angepasst werden. Sie sind als hilfe zur<br />

praktischen umsetzung als anlagen<br />

beigefügt.<br />

Anwendung<br />

auf Industrieparks mit mehreren unternehmen<br />

lässt sich der Leitfaden sinngemäß<br />

übertragen. Dafür ist jedoch die<br />

mit der Struktur eines Industrieparks<br />

verbundene Trennung der Verantwortlichkeiten<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Unterstützungsmöglichkeiten<br />

der<br />

öffentlichen Gefahrenabwehr<br />

für die Werkfeuerwehren<br />

müssen<br />

bei den Notfall-<br />

planungen ebenfalls<br />

berücksichtigt werden.<br />

(Foto: Stefan Wagner)<br />

WFV-Info IV/2010

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