INFo - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV
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Normen/Vorschriften<br />
VCI-Leitfaden:<br />
<strong>INFo</strong><br />
Notfallmanagement –<br />
Gefahrenabwehr<br />
von<br />
Dipl.-Ing. Brandass. Bernd Schwerzel<br />
Werkfeuerwehr AllessaChemie GmbH,<br />
Frankfurt am Main<br />
Der VCI-Leitfaden „Notfallmanagement<br />
– Gefahrenabwehr“ soll Hilfestellung<br />
zum Aufbau einer Notfallorganisation<br />
im unternehmen bieten.<br />
Er richtet sich insbesondere an<br />
kleinere und mittlere Standorte der<br />
chemischen und pharmazeutischen<br />
Industrie.<br />
Bisher nur den VCI-Mitgliedsfirmen<br />
zur Verfügung stehend, wird der<br />
Leitfaden der Öffentlichkeit nach<br />
einer weiteren Präzisierung<br />
voraussichtlich ab Anfang 2011<br />
zugänglich gemacht.<br />
Für die oftmals ohne Vorankündigung<br />
auftretenden Notfallereignisse müssen<br />
Vorkehrungen getroffen sein. Nur dann<br />
gelingt es dem betroffenen unternehmen,<br />
mögliche Folgen zu bewältigen.<br />
Jetzt hat der arbeitskreis „Notfallmanagement“<br />
des Verbandes der Chemischen<br />
Industrie (VCI) den Leitfaden<br />
„Notfallmanagement – gefahren-<br />
abwehr“ erarbeitet.<br />
Intention<br />
Für den Leitfaden sind die erfahrungen<br />
aus VCI-mitgliedsunternehmen gesammelt<br />
und zusammengefasst worden. Im<br />
aufbau lehnt er sich an die Systematik<br />
eines alarm- und gefahrenabwehrplanes<br />
an. In diesem Sinne erläutert er die<br />
aufgaben, die sich aus den Pflichten<br />
des unternehmens zur Notfallvorsorge<br />
und zur unterstützung der gefahrenabwehr<br />
ergeben.<br />
Die gefahrenabwehr obliegt den Werk-<br />
bzw. den öffentlichen Feuerwehren. Per<br />
gesetz sind sie mit Sonderweisungsrechten<br />
gegenüber dem unternehmen<br />
und seinen mitarbeitern ausgestattet.<br />
Die gefahrenabwehr ist im Leitfaden<br />
deshalb nur in hinblick auf notwendige<br />
Schnittstellen betrachtet.<br />
Die Feuerwehrgesetze sind in der Verantwortung<br />
der bundesländer. Dadurch<br />
können sich die abläufe und verwendeten<br />
begriffe von bundesland zu bundesland<br />
unterscheiden. Das zusammenspiel<br />
zwischen betrieb, Feuerwehren,<br />
behörden sowie anderen rettungs- und<br />
hilfsdiensten hat das unternehmen im<br />
Vorfeld zu klären und den lokalen gegebenheiten<br />
anzupassen.<br />
Der VCI-Leitfaden entbindet in keinem<br />
Fall von der Verpflichtung zur beachtung<br />
der gesetzlichen Vorschriften.<br />
Inhalte<br />
In der Präambel sind die handlungsprinzipien<br />
des Notfallmanagements und<br />
ihre Prioritäten beschrieben.<br />
Der organisatorische Teil des Leitfadens<br />
behandelt den aufbau der Notfallorganisation<br />
mit den notwendigen Funktionen<br />
und aufgaben. Die räumliche und<br />
technische ausstattung, die Verfügbarkeit<br />
von Informationen, die Dokumentation<br />
des ereignisses, melde- und Informationsmatrices<br />
sowie Folgeaktionen<br />
gehören ebenfalls dazu.<br />
Standort- oder unternehmensübergreifende<br />
Organisationsformen sind ange-<br />
40<br />
sprochen und mit beispielen, Vordrucken<br />
und Checklisten belegt.<br />
entscheidungsbefugnisse und aufgaben<br />
müssen klar verteilt sein. außerdem<br />
hängt die Qualität des Notfallmanagements<br />
entscheidend von den Kompetenzen<br />
und der Verfügbarkeit der beteiligten<br />
wie auch der einsatzunterlagen<br />
ab. Deshalb führt der VCI-Leitfaden<br />
Qualitätskriterien wie eignung, ein-<br />
arbeitung, Schulung, erfahrungs-<br />
austausch, Übungen und erreichbarkeit<br />
aus.<br />
Die aktualisierung der einsatzunterlagen<br />
ist ein nicht unwesentliches Leistungsmerkmal<br />
des Notfallmanagements<br />
und muss in jedem Fall eindeutig geregelt<br />
sein.<br />
Juristische aspekte, gesetzliche Vorschriften,<br />
korrekte beauftragungen und<br />
haftungsausschlüsse, vertragliche regelungen<br />
mit Dritten und die beschreibung<br />
von Schnittstellen mit behörden<br />
runden den Leitfaden ab.<br />
beispielhafte muster müssen unbedingt<br />
vor jeder Verwendung an die gegebenheiten<br />
von Standort und unternehmen<br />
angepasst werden. Sie sind als hilfe zur<br />
praktischen umsetzung als anlagen<br />
beigefügt.<br />
Anwendung<br />
auf Industrieparks mit mehreren unternehmen<br />
lässt sich der Leitfaden sinngemäß<br />
übertragen. Dafür ist jedoch die<br />
mit der Struktur eines Industrieparks<br />
verbundene Trennung der Verantwortlichkeiten<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Unterstützungsmöglichkeiten<br />
der<br />
öffentlichen Gefahrenabwehr<br />
für die Werkfeuerwehren<br />
müssen<br />
bei den Notfall-<br />
planungen ebenfalls<br />
berücksichtigt werden.<br />
(Foto: Stefan Wagner)<br />
WFV-Info IV/2010