INFo - Werkfeuerwehrverband Deutschland eV
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Vorbeugender Brandschutz<br />
mung der Komponenten mit den herstellerangaben<br />
ist zu prüfen.<br />
Brandmelder<br />
brandmelder sind nach herstellerangaben<br />
auszutauschen bzw. einer Werksprüfung<br />
und Instandhaltung zu unterziehen.<br />
Dies ist im betriebshandbuch zu<br />
dokumentieren.<br />
Dabei gilt ergänzend zu den Festlegungen<br />
in DIN VDe 0833-1:<br />
Wird bei der jährlichen Überprüfung der<br />
Funktionsfähigkeit eines brandmelders<br />
ein vom hersteller vorgegebenes Prüfverfahren<br />
verwendet, mit welchem das<br />
vom hersteller nach dem entsprechenden<br />
Teil der DIN eN 54 festgelegte<br />
ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen<br />
werden kann, so kann der<br />
brandmelder bis zu dem zeitpunkt im<br />
einsatz bleiben, bei dem eine nicht zulässige<br />
abweichung festgestellt wird.<br />
automatische punktförmige brandmelder<br />
mit Verschmutzungskompensation<br />
oder automatischer Kalibriereinrichtung<br />
mit anzeige bei einer großen abweichung<br />
können bis acht Jahre im einsatz<br />
bleiben. Die Funktionsfähigkeit des melders<br />
muss nachgewiesen sein, auch wenn<br />
bei deren Überprüfung vor Ort nicht<br />
festzustellen ist, ob der ansprechschwellwert<br />
in dem vom hersteller vorgegebenen<br />
bereich liegt. Die brandmelder<br />
sind nach dieser einsatzzeit auszutauschen<br />
bzw. einer Werksprüfung und<br />
Instandsetzung zu unterziehen.<br />
automatische punktförmige brandmelder<br />
ohne Verschmutzungskompensation<br />
oder automatische Kalibriereinrichtung,<br />
bei deren Überprüfung vor Ort nicht<br />
festzustellen ist, ob der ansprechschwellwert<br />
in dem vom hersteller festgelegten<br />
bereich liegt, müssen jedoch<br />
spätestens nach einer einsatzzeit von<br />
fünf Jahren ausgetauscht bzw. einer<br />
Werksprüfung oder Instandsetzung unterzogen<br />
werden.<br />
Wird bei automatischen brandmeldern<br />
die messkammer vor Ort gereinigt oder<br />
werden Teile der messkammer bzw. die<br />
gesamte messkammer ausgetauscht, so<br />
muss sichergestellt sein und nachgewiesen<br />
werden, dass sich nach der reinigung<br />
oder dem austausch der messkammer<br />
das ansprechverhalten des automatischen<br />
brandmelders in dem vom<br />
hersteller nach dem entsprechenden<br />
<strong>INFo</strong><br />
Teil der DIN eN 54 festgelegten bereich<br />
befindet.<br />
Ansteuereinrichtung<br />
Für die energiezuführung aus dem elektrischen<br />
Netz ist ein Stromkreis mit eigener,<br />
getrennter absicherung zu verwenden,<br />
der besonders zu kennzeichnen<br />
ist. Dabei muss ausgeschlossen<br />
sein, dass durch das abschalten anderer<br />
betriebsmittel der Stromkreis zur Nraea<br />
unterbrochen wird.<br />
Von der absicherung der Nra-ea bis<br />
zum einspeisepunkt der Niederspannung<br />
des elektrischen Netzes (Stelle der<br />
energieeinspeisung in das gebäude, in<br />
dem sich die Nra-ea befindet) darf nur<br />
einmal abgesichert werden.<br />
Installationsprotokoll<br />
Im Installationsprotokoll sind Projektierungsgrundlagen<br />
(gültige Normen/<br />
richtlinien, gesetzliche grundlagen)<br />
sowie der Ist-zustand der Nra-ea dokumentiert.<br />
abweichungen von Normen/<br />
richtlinien sind grundsätzlich zu begründen<br />
und schriftlich im Installationsprotokoll<br />
zu dokumentieren. Das<br />
Installationsprotokoll ist mit unterschrift<br />
der Fachkraft der errichterfirma<br />
und der des betreibers zu versehen.<br />
Inbetriebnahme<br />
Nra-ea hat eine Fachkraft der errichterfirma<br />
vor der Übergabe in betrieb zu<br />
32<br />
nehmen. eine Übergabe darf nur dann<br />
erfolgen, wenn die anlage ordnungsgemäß<br />
funktioniert.<br />
Übergabe<br />
Die Inbetriebnahme, abnahme und<br />
Übergabe an den betreiber ist in einem<br />
abnahmeprotokoll zu dokumentieren.<br />
eventuell erforderliche zusätzliche bauordnungsrechtliche<br />
abnahmen bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
Der betreiber oder die von ihm beauftragte<br />
Person müssen vom errichter in<br />
die Funktion und bedienung der Nraea<br />
eingewiesen werden. Diese einweisung<br />
ist auf dem abnahmeprotokoll zu<br />
dokumentieren.<br />
Betrieb und<br />
Instandhaltung<br />
Die Farbe der Gehäuse<br />
für die Auslösetaster<br />
von RWA-Anlagen war<br />
lange Zeit nicht einheitlich.<br />
Mittlerweile<br />
hat sich die Farbe<br />
Orange zur deutlichen<br />
Sichtbarkeit gegenüber<br />
dem früher<br />
vielerorts verwendeten<br />
Grau und zur Unterscheidung<br />
von Feueralarm<br />
(rot) und<br />
Hausalarm (blau)<br />
durchgesetzt.<br />
(Foto: Stefan Wagner)<br />
Nra-ea hat der betreiber ständig betriebsbereit<br />
zu halten und gemäß bedienungsanleitung<br />
zu betreiben. Der<br />
errichter ist verpflichtet, den betreiber<br />
auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen,<br />
mindestens einmal jährlichen Wartung<br />
der Nra-ea hinzuweisen. Die betriebsbereitschaft<br />
ist mindestens einmal<br />
monatlich durch den betreiber zu<br />
prüfen. Vom betreiber erkannte Störungen<br />
und unregelmäßigkeiten sind unverzüglich<br />
der Wartungs- bzw. Instandhaltungsfirma<br />
mitzuteilen.<br />
WFV-Info IV/2010