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Teterower Zeitung 09.2015

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<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 14 - Nr. 8 - 31. August 2015Staatliches Amtfür Landwirtschaft und UmweltMittleres Mecklenburg-Flurneuordnungsbehörde-Az: 30a/5433.3-113-72-0119Flurneuordnungsverfahren: „Jahmen-Wozeten“Gemeinden:Diekhof, Laage, WardowLandkreis:RostockÖffentliche BekanntmachungLadungzur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft imFlurneuordnungsverfahren „Jahmen-Wozeten“Mit dem Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und UmweltMittleres Mecklenburg vom 14.August 2015mit dem die Durchführung desFlurneuordnungsverfahrens „Jahmen-Wozeten“ angeordnet wurde, istgemäß des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes(LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. IS. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften desFlurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 16. März 1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen die Teilnehmergemeinschaftdes Flurneuordnungsverfahrens „Jahmen-Wozeten“als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehrerenMitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied einStellvertreter zu wählen.Die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter wird vom Staatlichen Amtfür Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg bestimmt. Die Mitgliederund ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesendenTeilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, könnensich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordertwerden.Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich gemäß §21 FlurbG einen Termin anberaumt aufDienstag, den 15. September 2015,um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus JahmenZu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrensgeladen.Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Bevollmächtigten der zum Flurneuordnungsgebietgehörenden Grundstücke. Jeder Teilnehmer und Bevollmächtigtehat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer haben nureine Stimme.Viola Lüders, Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte der StadtTeterow kommt Sie gern besuchen.Bützow, den 14.August 2015Wir wollen dich begrüßen…!Christina Maibohm mit ihrer kleinen Marleen und Baby Moritz.Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Teterow,es hat eine neue Begrüßungskultur für die Babys, die mit ihren Eltern inTeterow wohnen, Einzug gehalten. Durch die Initiative des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Landkreis Rostockund das DRK wurde ein „Willkommensprojekt“ gestartet. Jedes Baby wirdmit einem herzlichen Brief des Landrates und unseres Bürgermeisters Dr.Reinhard Dettmann begrüßt.Mit der Geburt Ihres Kindes werden Sie viel Freude erfahren, und es werdenaber auch viele Veränderungen stattfinden. Sie und Ihre Familien sindgefordert.Wir möchten den Neuankömmling in Teterow begrüßen, Ihnen zeigen,dass wir an Ihrer Seite sind und bieten Ihnen einen Willkommensbesuchan. Mit Informationen und einem kleinem Willkommensgeschenk besuchtSie Frau Viola Lüders, Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragteder Stadt Teterow, zu Hause oder an einem anderen für Sie gut erreichbarenOrt. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch das Willkommensgeschenkim Rathaus abholen.Auch dort wird Zeit sein für ein Gespräch unddenAustausch von Informationen.Zu erreichen ist Frau Lüders unter der Telefonnummer 03996/127834oder der E-Mail-Adresse: gleichstellung@teterow.de. Sie können dann einenkonkreten Termin vereinbaren.Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Kind und hoffen, Ihnen mit unseremWillkommensgeschenk zur Begrüßung eine kleine Freude machenzu können.Viola LüdersGleichstellungsbeauftragteAls Willkommensgeschenk gibt es eine liebevoll gepackte Tasche mit vielInformationen und kleinen Präsenten.

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