<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 14 - Nr. 8 - 31. August 2015Staatliches Amtfür Landwirtschaft und UmweltMittleres Mecklenburg-Flurneuordnungsbehörde-Az: 30a/5433.3-113-72-0119Flurneuordnungsverfahren: „Jahmen-Wozeten“Gemeinden:Diekhof, Laage, WardowLandkreis:RostockÖffentliche BekanntmachungLadungzur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft imFlurneuordnungsverfahren „Jahmen-Wozeten“Mit dem Beschluss des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und UmweltMittleres Mecklenburg vom 14.August 2015mit dem die Durchführung desFlurneuordnungsverfahrens „Jahmen-Wozeten“ angeordnet wurde, istgemäß des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes(LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. IS. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften desFlurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachungvom 16. März 1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen die Teilnehmergemeinschaftdes Flurneuordnungsverfahrens „Jahmen-Wozeten“als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.Gemäß § 21 FlurbG ist für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehrerenMitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied einStellvertreter zu wählen.Die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter wird vom Staatlichen Amtfür Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg bestimmt. Die Mitgliederund ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesendenTeilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, könnensich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordertwerden.Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich gemäß §21 FlurbG einen Termin anberaumt aufDienstag, den 15. September 2015,um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus JahmenZu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrensgeladen.Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Bevollmächtigten der zum Flurneuordnungsgebietgehörenden Grundstücke. Jeder Teilnehmer und Bevollmächtigtehat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer haben nureine Stimme.Viola Lüders, Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte der StadtTeterow kommt Sie gern besuchen.Bützow, den 14.August 2015Wir wollen dich begrüßen…!Christina Maibohm mit ihrer kleinen Marleen und Baby Moritz.Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Teterow,es hat eine neue Begrüßungskultur für die Babys, die mit ihren Eltern inTeterow wohnen, Einzug gehalten. Durch die Initiative des Bundesministeriumsfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Landkreis Rostockund das DRK wurde ein „Willkommensprojekt“ gestartet. Jedes Baby wirdmit einem herzlichen Brief des Landrates und unseres Bürgermeisters Dr.Reinhard Dettmann begrüßt.Mit der Geburt Ihres Kindes werden Sie viel Freude erfahren, und es werdenaber auch viele Veränderungen stattfinden. Sie und Ihre Familien sindgefordert.Wir möchten den Neuankömmling in Teterow begrüßen, Ihnen zeigen,dass wir an Ihrer Seite sind und bieten Ihnen einen Willkommensbesuchan. Mit Informationen und einem kleinem Willkommensgeschenk besuchtSie Frau Viola Lüders, Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragteder Stadt Teterow, zu Hause oder an einem anderen für Sie gut erreichbarenOrt. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch das Willkommensgeschenkim Rathaus abholen.Auch dort wird Zeit sein für ein Gespräch unddenAustausch von Informationen.Zu erreichen ist Frau Lüders unter der Telefonnummer 03996/127834oder der E-Mail-Adresse: gleichstellung@teterow.de. Sie können dann einenkonkreten Termin vereinbaren.Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Kind und hoffen, Ihnen mit unseremWillkommensgeschenk zur Begrüßung eine kleine Freude machenzu können.Viola LüdersGleichstellungsbeauftragteAls Willkommensgeschenk gibt es eine liebevoll gepackte Tasche mit vielInformationen und kleinen Präsenten.
<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 15 - Nr. 8 - 31. August 2015Stadtwerke Teterow GmbHBekanntmachungVeröffentlichung des Jahresabschlusses derStadtwerke Teterow GmbH1. Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014 wurde mit BeschlussdesAufsichtsrates vom 07.07.2015 festgestellt.2. Das Geschäftsjahr 2014 schließt mit einem Jahresgewinn von391.397,63 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird auf neueRechnung vorgetragen.3. Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/SteuerberatungsgesellschaftGöken, Pollak undPartner Treuhandgesellschaft mbH durchgeführt. Der Wirtschaftsprüfererteilte folgenden Bestätigungsvermerk:„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- undVerlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführungund den Lagebericht der Stadtwerke Teterow GmbH, Teterow, für dasGeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichtenzur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für dieTätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen undTätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellungvon Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschenhandelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreterder Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von unsdurchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschlussunter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowieüber die interne Rechnungslegung nach § 6 bAbs. 3 EnWG abzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtungder vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestelltendeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dassUnrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durchden Jahresabschluss unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildesder Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage wesentlich auswirken, mithinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichenderSicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6 b Abs. 3EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegungder Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeitund über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaftsowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ImRahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeneninternen Kontrollsystems sowie Nachweise für dieAngabenin Buchführung, Jahressabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltungder Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWGüberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasstdie Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze undder wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigungder Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtessowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnungder Konten nach § 6 b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbarerfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sindder Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlagefür unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführungund des Lageberichtes hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unser Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriftenund den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertragesund vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildder Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lageberichtsteht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamtein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancenund Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internenRechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für dieTätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen undTätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungengeführt.“4. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke TeterowGmbH liegen in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Teterow GmbH inder Gasstraße 26 im Sekretariat in der Zeit vom 07.09.2014 bis18.<strong>09.2015</strong> zu den Geschäftszeiten öffentlich aus.Vereine und VerbändeHeimatbundTeterow e.V.Heimatbund Teterow e.V. und Stadtarchiv Teterowladen zur Veranstaltung ein:Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag wünschen wir unseremMitgliedDr. Walter Kunz43.„ Mecklenburger und andere Schweizen“Referent: Paul Csiszmarekam Mittwoch, den 9. September 2015 um 19.00 Uhr imGemeinderaum der Ev.-Luth Kirche, Schulstraße 2(Eintritt frei)<strong>Teterower</strong> Geschichte(n) im Herbst 201543. Vortrag: Mecklenburger Schweiz und andere Schweizen - Referent:Paul Csiszmarek, Ziddorf - 09.<strong>09.2015</strong>44. Vortrag: Freiheit heißt, die Angst verlieren - Referent: Dr.ChristianHalbrock, BstU Berlin - 14.10.201545. Vortrag: 70 Jahre Ende des 2.Weltkrieges in Teterow - Referen: FrankHerholz, Teterow - 11.11.201546. Vortrag: Einiges über die Malchiner Vorstadt - Referent: Dr. ChristianKunz - 09.12.2015Wenn nicht anders auf den Plakaten angegeben finden die Veranstaltungenvon Heimatbund und Stadtarchiv jeweils an einem Mittwoch um19.00 Uhr im Gemeindessal der Ev.-Luth. Kirche in der Schulstrasse 2 inTeterow statt. Der Eintritt ist wie immer frei.ReindersGeschäftsführerGesundheit, Glück und Lebensfreudewünscht mit "Holt‘ juch fuchtig!“Der Vorstand