21.08.2015 Aufrufe

Teterower Zeitung 09.2015

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 3 - Nr. 8 - 31. August 2015Die nächste• mit amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Teterow •erscheint amMontag, den 5. Oktober 2015Annahmeschluss für redaktionelle BeiträgeistFreitag, der 18. September 2015Redaktion: Rathaus, 17166 Teterow, Marktplatz 1-3Foyer, Zimmer 4, Julia GnodtkeTel. 03996/127830 • Fax 03996/127878eMail: j.gnodtke@teterow.deAus dem Rathaus§ AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENUND MITTEILUNGEN §3. Satzung zur ÄnderungderHauptsatzungderStadt TeterowPräambelAufgrund der Ermächtigung des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung fürdas Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachungvom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) hat die StadtvertretungTeterow in ihrer Sitzung am 27. Mai 2015 die folgende 3. Satzungzur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:§ 1Name, Wappen, Flagge und Dienstsiegel(1) Die Stadt Teterow führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.(2) Das Wappen:In Gold ein blauer Topfhelm mit zwei gekreuzten Stäben, an deren Endenje sieben grüne Pfauenfedern eine Rosette mit goldenen Butzenbilden; überhöht von einem sechseckigen gekanteten blauen Stern;beseitet von je einem roten Tatzenkreuz.(3) Die Flagge der Stadt Teterow ist gleichmäßig längsgestreift von Blau,Gelb und Grün. Die Länge des Flaggentuches verhält sich zur Höhewie 5 zu 3.(4) Das Dienstsiegel der Stadt Teterow zeigt das Stadtwappen und dieUmschrift „STADTTETEROW LANDKREIS ROSTOCK“.(5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigungdes Bürgermeisters.§ 2Gebiet der Stadt Teterow(1) Zum Gebiet der Stadt gehören:- die Stadt Teterow,- folgende Ortsteile: Niendorf, Pampow, Teschow(2)Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.Das gesamte Gebiet der Stadt Teterow hat die Grenzen an die umliegendenDörfer Groß Roge, Mieckow, Appelhagen, Thürkow, Levitzow,Alt-Sührkow, Hohen-Mistorf, Glasow, Neu-Panstorf, Grambzow, Klein-Köthel, Groß-Wokern.§ 3Rechte der Einwohner(1) Der Bürgermeister beruft aufgrund von überragend wichtigen Vorhabenoder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der StadtTeterow ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt durchgeführtwerden.(2)Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheitensollen der Stadtvertretersitzung in einerangemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden.(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vorBeginn des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzungen bzw. derAusschusssitzungen Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowiein der Stadtvertretersitzung an den Bürgermeister zu stellen undVorschläge oderAnregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschlägeund Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenständeder nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung bzw. der Ausschüssebeziehen.Für die Fragestunde in der Stadtvertretersitzung ist eine Zeit bis zu 30Minuten und in den Ausschusssitzungen bis zu 15 Minuten vorzusehen.(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung derStadtvertretung über wichtige Stadtangelegenheiten zu berichten.§ 4Stadtvertretung(1) Die Mitglieder der Stadtvertretung führen die Bezeichnung Stadtvertreter.(2) Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheiteinen Vorsitzenden. Dieser führt die Bezeichnung „Bürgervorsteher“.(3) Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheiteinen ersten und einen zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden.§ 5Bürgervorsteher(1) Der Bürgervorsteher vertritt die Belange der Stadtvertretung gegenüberdem Bürgermeister und dem Hauptausschuss.(2) Der Bürgervorsteher vertritt bei öffentlichen Anlässen die Stadtvertretungsowie gemeinsam mit dem Bürgermeister die Stadt als Gebietskörperschaft.Der Bürgervorsteher und der Bürgermeister stimmen ihr Auftreten fürdie Stadt im Einzelfall miteinander ab.(3) Der Bürgervorsteher wird im Fall seiner Verhinderung von seinenStellvertretern in der Reihenfolge vertreten.§ 6Sitzungen der Stadtvertretung(1) Die Stadtvertretersitzungen sind öffentlich.(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:1. einzelne Personalangelegenheiten, außer Wahlen und Abberufungen2.Steuer- undAbgabeangelegenheiten Einzelner3. GrundstücksangelegenheitenBeim Fehlen von Belangen des öffentlichen Wohls oder berechtigterInteressenEinzelner können auch die Pkt. 1-3 in öffentlicher Sitzung behandeltwerden.(3) Anfragen von Stadtvertretern sollen spätestens drei Arbeitstage vorder Sitzung bei dem Bürgermeister eingereicht werden.Mündliche Anfragen während der Stadtvertretersitzung sollen, sofernsie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalbvon 14 Tagen schriftlich beantwortet werden.§ 7Aufgabenverteilung Hauptausschuss(1) Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister 7 Stadtvertreteran.Die Stadtvertretung wählt neben diesen 7 je einen Stadtvertreter proFraktion als stellvertretende Hauptausschussmitglieder.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!