tassilo - das neue Regionalmagazin rund um Weilheim und die Seen
Der Inhalt von Ausgabe 2: Der Eglfinger Natur-Erlebnis-Spielplatz - noch diesen Herbst Nichtraucher werden - Die Nachbarn von Seeshaupt - Schönegger Käsealm: Bergsicht, Spielplatz und Milchgeheimnisse - Besuch auf "Gut Achberg" - die freie Waldorfschule in Huglfing - tassilo-Spezial zur ORLA - 1. Weilheimer Wiesn mit Festbier vom Dachsbräu - Der Osterseen-Rundweg - Ausbildung im Fokus - Heimaträtsel: Segeltörns zu gewinnen - Der Hospizverein Polling - jede Menge Termine im Veranstaltungskalender .... und vieles mehr!
Der Inhalt von Ausgabe 2: Der Eglfinger Natur-Erlebnis-Spielplatz - noch diesen Herbst Nichtraucher werden - Die Nachbarn von Seeshaupt - Schönegger Käsealm: Bergsicht, Spielplatz und Milchgeheimnisse - Besuch auf "Gut Achberg" - die freie Waldorfschule in Huglfing - tassilo-Spezial zur ORLA - 1. Weilheimer Wiesn mit Festbier vom Dachsbräu - Der Osterseen-Rundweg - Ausbildung im Fokus - Heimaträtsel: Segeltörns zu gewinnen - Der Hospizverein Polling - jede Menge Termine im Veranstaltungskalender .... und vieles mehr!
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Stichwort „Scheinselbständigkeit“<br />
Der Rechtstipp<br />
Tassiloland | Selbständig ist, wer<br />
im Wesentlichen frei seine Tätigkeit<br />
gestalten <strong>und</strong> Arbeitszeit bestimmen<br />
kann. Für <strong>die</strong> Abgrenzung zu<br />
Nichtselbständigen sind nicht vertragliche<br />
Regelungen, sondern <strong>die</strong><br />
tatsächliche Durchführung maßgeblich.<br />
Hier ist eine Gesamtabwägung<br />
vorzunehmen: Überwiegen<br />
dabei Kriterien für eine abhängige<br />
Beschäftigung, besteht <strong>die</strong> Gefahr<br />
der „Scheinselbständigkeit“.<br />
Kriterien für Selbständigkeit sind<br />
etwa Unternehmerinitiative <strong>und</strong><br />
-risiko, <strong>die</strong> Möglichkeit, sich bei<br />
Aufträgen Dritter zu be<strong>die</strong>nen,<br />
<strong>das</strong> Vorhandensein mehrerer Auftraggeber,<br />
der Einsatz eigener Arbeitsmittel<br />
<strong>und</strong> von Kapital. Für<br />
eine abhängige Beschäftigung<br />
sprechen fachliche, zeitliche <strong>und</strong><br />
örtliche Weisungsgeb<strong>und</strong>enheit,<br />
<strong>die</strong> Eingliederung in einen Betrieb<br />
<strong>und</strong> den betrieblichen Ablauf sowie<br />
fehlendes unternehmerisches<br />
Risiko. Weitere Kriterien sind, <strong>das</strong>s<br />
der Auftragnehmer verpflichtet ist,<br />
den Auftrag persönlich auszuführen<br />
<strong>und</strong> ihm Arbeitsgeräte gestellt<br />
werden. Für ein Arbeitsverhältnis<br />
sprechen auch feste Zeiteinheiten<br />
<strong>und</strong> -vorgaben, Reisekostenerstattungen<br />
oder eine laufende<br />
Vergütung auch bei Urlaub oder<br />
Krankheit. Auf ein abhängiges<br />
Beschäftigungsverhältnis deutet<br />
ferner eine sogenannte wirtschaftliche<br />
Abhängigkeit von im Wesentlichen<br />
nur einem Auftraggeber hin,<br />
was der Fall ist, wenn mit <strong>die</strong>sem<br />
fünf Sechstel der Betriebseinnahmen<br />
erzielt werden. Ergeben sich<br />
bei der Abwägung der Kriterien<br />
rechtliche Unsicherheiten, sollte<br />
ein „Statusfeststellungsverfahren“<br />
durchgeführt werden. Das können<br />
Auftragnehmer wie Auftraggeber<br />
Beate Becker, Rechtsanwältin in<br />
<strong>Weilheim</strong>, erklärt <strong>die</strong> Abgrenzung<br />
zwischen selbständiger <strong>und</strong> nichtselbständiger<br />
Tätigkeit.<br />
einleiten (§ 7a SGB IV). Das Verfahren<br />
wird bei der „Deutschen Rentenversicherung<br />
B<strong>und</strong>“ geführt,<br />
<strong>die</strong> im Internet Antragsformulare<br />
bereithält.<br />
Wer in Zweifelsfällen kein Statusfeststellungsverfahren<br />
einleitet,<br />
geht <strong>das</strong> Risiko ein, im Falle der<br />
nachträglichen Feststellung eines<br />
abhängigen Beschäftigungsverhältnisses,<br />
etwa im Rahmen einer<br />
Sozialversicherungsprüfung Sozialversicherungsbeiträge<br />
nachzahlen<br />
zu müssen. Die Beiträge können<br />
vom Auftraggeber bis zu 30 Jahre<br />
zurück nachverlangt werden, wenn<br />
<strong>die</strong> Beteiligten vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig gehandelt haben,<br />
ansonsten vier Jahre seit der Fälligkeit.<br />
Der Auftraggeber haftet auch<br />
für <strong>die</strong> Arbeitnehmer-Beiträge.<br />
Dies kann für ihn existenzgefährdend<br />
werden. Fazit: Bei der Beurteilung<br />
ist eine Gesamtabwägung<br />
der tatsächlichen Verhältnisse<br />
nötig. Rechtssicherheit bringt nur<br />
<strong>das</strong> Statusfeststellungsverfahren.<br />
Bei Abgrenzungsproblemen ist ein<br />
Gang z<strong>um</strong> Experten ratsam. ts<br />
september / oktober 2015 | 31