Technologietransfer| w.news 10.2015
10.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Technologietransfer • Dienstleistung im Wandel • Verlagsjournal wirtschaftinform.de
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RECHT + RAT<br />
DISKRIMINIERENDE MERKMALE VERMEIDEN<br />
Mit einer altersdiskriminierenden Kündigung<br />
im Kleinbetrieb wird deren Unwirk -<br />
samkeit und Schadensersatz riskiert.<br />
VON S TEFAN W IDDER<br />
In einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis<br />
war aufgrund einer Umstrukturierung<br />
die Kündigung einer der fünf<br />
dort beschäftigten Arzthelferinnen<br />
notwendig geworden. Nachdem die<br />
Wahl auf die mit 63 Jahren älteste<br />
Arbeit nehmerin gefallen war, wurde die<br />
Kündigung damit begründet, dass die<br />
Arbeitnehmerin „inzwischen pensionsberechtigt“<br />
sei. Die gekündigte Arbeitnehmerin<br />
bezweifelte die Wirksamkeit<br />
der Kündigung und verlangte vor dem<br />
Arbeitsgericht eine Entschädigung we -<br />
gen Altersdiskriminierung, da das Kündigungsschreiben<br />
eine Benachteiligung<br />
wegen ihres Alters vermuten lasse.<br />
„Pensionsberechtigung“ schließt Altersdiskriminierung<br />
nicht aus<br />
Anders als in den beiden Vorinstanzen<br />
hatte die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht<br />
Erfolg, denn nach dessen<br />
Auffassung verstößt die Kündigung ge -<br />
gen das Benachteiligungsverbot des § 7<br />
Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG) und sei deshalb unwirksam.<br />
Während nach Darstellung der<br />
Arbeitgeberseite die Kündigung lediglich<br />
freundlich und verbindlich formuliert gewesen<br />
sei, sah das Bundesarbeitsgericht<br />
keinen ausreichenden Beweis dafür, dass<br />
die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“<br />
zu vermutende Altersdiskriminierung<br />
nicht vorliegt.<br />
§ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli<br />
2015 – 6 AZR 457/14<br />
KONTAKT<br />
Stefan Widder, Syndikus<br />
Telefon 07131 9677-443<br />
E-Mail stefan.widder@heilbronn.ihk.de<br />
IHK-TIPP<br />
Auch bei einer grundsätzlich unproblematischen<br />
Kündigung im Kleinbetrieb (siehe auch<br />
w.<strong>news</strong> 02|2015, Seite 46) sind jegliche Hinweise<br />
auf diskriminierende Merkmale im Sinne<br />
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
zu vermeiden, da ansonsten die Unwirk samkeit<br />
der Kündigung und sogar Schadensersatz riskiert<br />
werden.<br />
40 Euro<br />
Für<br />
bekommt<br />
man hier einen Brillen-Bügel.<br />
In Bangladesch: Augenlicht.<br />
Genau diese Summe kostet dort eine<br />
Operation, durch die Blinde sehen können.<br />
Für uns nicht wenig, aber dort unbezahlbar.<br />
Vielleicht der beste Grund um zu helfen.<br />
spendenkonto:<br />
Sparkasse KölnBonn | Kto-Nr. 40 006<br />
BLZ 370 501 98 | Stichwort: Blinde<br />
Telefon (0228) 9265250 | www.andheri-hilfe.de<br />
OKTOBER 2015 w.<strong>news</strong><br />
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