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Technologietransfer| w.news 10.2015

10.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Technologietransfer • Dienstleistung im Wandel • Verlagsjournal wirtschaftinform.de

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RECHT + RAT<br />

DISKRIMINIERENDE MERKMALE VERMEIDEN<br />

Mit einer altersdiskriminierenden Kündigung<br />

im Kleinbetrieb wird deren Unwirk -<br />

samkeit und Schadensersatz riskiert.<br />

VON S TEFAN W IDDER<br />

In einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis<br />

war aufgrund einer Umstrukturierung<br />

die Kündigung einer der fünf<br />

dort beschäftigten Arzthelferinnen<br />

notwendig geworden. Nachdem die<br />

Wahl auf die mit 63 Jahren älteste<br />

Arbeit nehmerin gefallen war, wurde die<br />

Kündigung damit begründet, dass die<br />

Arbeitnehmerin „inzwischen pensionsberechtigt“<br />

sei. Die gekündigte Arbeitnehmerin<br />

bezweifelte die Wirksamkeit<br />

der Kündigung und verlangte vor dem<br />

Arbeitsgericht eine Entschädigung we -<br />

gen Altersdiskriminierung, da das Kündigungsschreiben<br />

eine Benachteiligung<br />

wegen ihres Alters vermuten lasse.<br />

„Pensionsberechtigung“ schließt Altersdiskriminierung<br />

nicht aus<br />

Anders als in den beiden Vorinstanzen<br />

hatte die Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht<br />

Erfolg, denn nach dessen<br />

Auffassung verstößt die Kündigung ge -<br />

gen das Benachteiligungsverbot des § 7<br />

Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

(AGG) und sei deshalb unwirksam.<br />

Während nach Darstellung der<br />

Arbeitgeberseite die Kündigung lediglich<br />

freundlich und verbindlich formuliert gewesen<br />

sei, sah das Bundesarbeitsgericht<br />

keinen ausreichenden Beweis dafür, dass<br />

die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“<br />

zu vermutende Altersdiskriminierung<br />

nicht vorliegt.<br />

§ Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juli<br />

2015 – 6 AZR 457/14<br />

KONTAKT<br />

Stefan Widder, Syndikus<br />

Telefon 07131 9677-443<br />

E-Mail stefan.widder@heilbronn.ihk.de<br />

IHK-TIPP<br />

Auch bei einer grundsätzlich unproblematischen<br />

Kündigung im Kleinbetrieb (siehe auch<br />

w.<strong>news</strong> 02|2015, Seite 46) sind jegliche Hinweise<br />

auf diskriminierende Merkmale im Sinne<br />

des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

zu vermeiden, da ansonsten die Unwirk samkeit<br />

der Kündigung und sogar Schadensersatz riskiert<br />

werden.<br />

40 Euro<br />

Für<br />

bekommt<br />

man hier einen Brillen-Bügel.<br />

In Bangladesch: Augenlicht.<br />

Genau diese Summe kostet dort eine<br />

Operation, durch die Blinde sehen können.<br />

Für uns nicht wenig, aber dort unbezahlbar.<br />

Vielleicht der beste Grund um zu helfen.<br />

spendenkonto:<br />

Sparkasse KölnBonn | Kto-Nr. 40 006<br />

BLZ 370 501 98 | Stichwort: Blinde<br />

Telefon (0228) 9265250 | www.andheri-hilfe.de<br />

OKTOBER 2015 w.<strong>news</strong><br />

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