2014_Leitfaden-Mindestlohn
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Der gesetzliche <strong>Mindestlohn</strong>– <strong>Leitfaden</strong> für Betriebe der Druck- und Medienindustrie<br />
überschreitet. Dies würde zu mehr oder weniger stark schwankenden Stundenentgelten<br />
führen. Sichergestellt werden muss auch in diesen Fällen, dass der Arbeitnehmer<br />
pro geleisteter Arbeitsstunde eine Vergütung von 8,50 € erhält. Dies gilt selbst dann,<br />
wenn er hinter der individuell ermittelten „Normalarbeitsleistung“ zurückbleibt.<br />
Ebenfalls ungeklärt in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob der Arbeitnehmer<br />
einen Anspruch darauf hat, für jede einzelne Stunde mit mindestens 8,50 € vergütet<br />
zu werden oder, ob eine (tages-, wochen- oder monats-)durchschnittliche Betrachtung<br />
möglich ist und dadurch Arbeitsstunden, die die „Normalarbeitsleistung“ unterschreiten,<br />
durch Arbeitsstunden, die die „Normalarbeitsleistung“ überschreiten ausgeglichen<br />
werden können.<br />
Monatsdurchschnittliche<br />
Betrachtung möglich?<br />
Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer bekommt einen Stücklohn auf Akkordbasis. Bei durchschnittlicher<br />
Leistung ergibt sich dabei eine Vergütung in Höhe von 9,50 €. An<br />
einem 8-Stunden-Arbeitstag erfüllt er in 4 Stunden den Akkord. In den übrigen<br />
4 Stunden erreicht er den Akkord nicht, so dass sich für diese Stunden ein<br />
Stundenlohn in Höhe von 8,00 € ergibt, der unterhalb des <strong>Mindestlohn</strong>s läge.<br />
Betrachtet man in diesem Beispielsfall jede Arbeitsstunde gesondert, wäre ein<br />
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Differenz auf den <strong>Mindestlohn</strong><br />
von je 0,50 € für die letzten 4 Arbeitsstunden begründet.<br />
Die Durchschnittsbetrachtung sämtlicher an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden<br />
[Rechenweg: (4 × 9,50 €) + (4 × 8,00 €) = 70€ ÷ 8 Stunden = 8,75 €] würde<br />
einen durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von 8,75 €, und somit einen<br />
Betrag über dem <strong>Mindestlohn</strong>, ergeben.<br />
Eine dritte Ansicht stellt darauf ab, ob der Durchschnitt von 8,50 € im Monat<br />
oder dem Fälligkeitszeitraum nach § 2 MiLoG erreicht wird.<br />
Eine allgemein gültige Regelung oder Vorgaben zur Umrechnung von Stück- auf<br />
Stundenlohn sind aktuell nicht bekannt. Vielmehr müssen betroffene Unternehmen<br />
sicherstellen, dass sie dem Zoll nachvollziehbar und transparent ihr jeweils genutztes<br />
Verfahren darlegen können.<br />
Einzelfallbetrachtung im<br />
Unternehmen erforderlich<br />
Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />
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