2014_Leitfaden-Mindestlohn
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Der gesetzliche <strong>Mindestlohn</strong>– <strong>Leitfaden</strong> für Betriebe der Druck- und Medienindustrie<br />
c) Überprüfung bestehender Verträge geringfügig Beschäftigter<br />
Daneben sollten auch Verträge mit geringfügig Beschäftigten geprüft werden. So ist<br />
bei 450 €-Jobbern durch die Kombination aus monatlicher Verdienstobergrenze und<br />
gesetzlichem <strong>Mindestlohn</strong> die tatsächlich geleistete Arbeitszeit maßgeblich für den<br />
Status des Arbeitnehmers als geringfügig Beschäftigter. Diese beiden Bedingungen<br />
führen zu einer rechnerischen Obergrenze der monatlichen Arbeitszeit von maximal<br />
52,94 Stunden (450 € ÷ 8,50 €/Stunde). Das Überschreiten dieser Arbeitszeitgrenze<br />
führt dazu, dass der Arbeitnehmer seinen Status als geringfügig Beschäftigter verliert.<br />
Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze<br />
verhindern<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Prüfung und entsprechende Anpassung der arbeitsvertraglichen<br />
Vereinbarung mit geringfügig Beschäftigten hinsichtlich der monatlichen<br />
Arbeitszeit empfehlenswert, um die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze<br />
zu verhindern.<br />
d) Anpassungswege<br />
Es kann sinnvoll sein, Änderungen bestehender Verträge einvernehmlich durch Änderungsvertrag<br />
vorzunehmen. Dies bietet deutlich mehr Rechtssicherheit als der Ausspruch<br />
einer Änderungskündigung.<br />
Änderungsverträge<br />
empfehlenswert<br />
Bei einem Änderungsvertrag vereinbart der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitnehmer,<br />
die bestehenden Konditionen zu ändern. Dies bietet die Möglichkeit, in<br />
persönlichen Gesprächen Fragen der Arbeitnehmer zu beantworten und Hintergründe<br />
zu erläutern, wodurch wiederum Ängste über die anstehenden Vertragsänderungen<br />
abgebaut werden können.<br />
Änderungskündigungen ohne die Gelegenheit für Erklärungen und Erläuterungen<br />
führen oft zum Gegenteil. Zudem dürfte fraglich sein, inwieweit Änderungskündigungen<br />
zur Anpassungen von Vertragsbedingungen anlässlich der Einführung des gesetzlichen<br />
<strong>Mindestlohn</strong>s vor den Arbeitsgerichten standhalten.<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich insbesondere geringfügig Beschäftigte Gesprächen<br />
über die Anpassung ihres Arbeitsvertrages nicht verschließen werden. Denn der<br />
Verlust des insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus´,<br />
den die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei fehlender Anpassung mit sich<br />
bringen kann, dürfte dazu führen, dass gerade diese Arbeitnehmergruppe auch ein<br />
eigenes Interesse an einer Anpassung der vertraglichen Regelungen hat.<br />
2. Betriebsvereinbarungen<br />
Neben arbeitsvertraglichen Inhalten kann die Einführung des <strong>Mindestlohn</strong>s es ebenso<br />
erforderlich machen, getroffene Betriebsvereinbarungen auf den Prüfstand zu stellen<br />
und ggf. anzupassen.<br />
Anpassungsbedarf<br />
gemeinsam mit Betriebsrat<br />
ermitteln<br />
Auch insoweit ist zunächst – idealerweise gemeinsam mit dem Betriebsrat als Vertragspartner<br />
– zu ermitteln, ob und inwieweit in bestehenden Betriebsvereinbarungen<br />
Regelungen enthalten sind, die an die Gegebenheiten angepasst werden müssen, die<br />
die Pflicht zur Zahlung des <strong>Mindestlohn</strong>s mit sich bringt. Maßgebend sind dabei insbesondere<br />
die individuellen Ausgestaltungen der betrieblichen Vereinbarungen im<br />
Unternehmen.<br />
Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />
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