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2014_Leitfaden-Mindestlohn

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Der gesetzliche <strong>Mindestlohn</strong>– <strong>Leitfaden</strong> für Betriebe der Druck- und Medienindustrie<br />

7. Schadensersatz, Einbehalt der Vergütung<br />

Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für alle<br />

Schäden, die aus einer Nichtzahlung des <strong>Mindestlohn</strong>es durch den Auftraggeber oder<br />

von ihm zur Erfüllung des Auftrages eingesetzter Dritter sowie der Nichtvorlage von<br />

geschuldeten Nachweisen entstehen.<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber ferner alle notwendigen außergerichtlichen<br />

und gerichtlichen Rechtsverteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen,<br />

die der Auftraggeber aufwenden muss, um sich gegen die Inanspruchnahme<br />

durch Arbeitnehmer des Auftraggebers oder von diesem eingesetzter Dritter nach<br />

dem <strong>Mindestlohn</strong>gesetz zur Wehr zu setzen, ihre Folgen abzuwenden oder Ersatzansprüche<br />

geltend zu machen.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechende Beträge von der vereinbarten Vergütung<br />

einzubehalten.<br />

Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />

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