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2014_Leitfaden-Mindestlohn

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Der gesetzliche <strong>Mindestlohn</strong>– <strong>Leitfaden</strong> für Betriebe der Druck- und Medienindustrie<br />

<strong>Mindestlohn</strong> in der Druckindustrie<br />

Nach dem neuen <strong>Mindestlohn</strong>gesetz hat jeder Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015<br />

Anspruch auf Zahlung eines <strong>Mindestlohn</strong>s in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde.<br />

Die Druck- und Medienindustrie ist auf Grund der Höhe der gezahlten Tariflöhne auf<br />

den ersten Blick nicht direkt von der Einführung des gesetzlichen <strong>Mindestlohn</strong>s betroffen.<br />

Allerdings wird das Gesetz auch weit reichende Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse<br />

haben, deren Lohn deutlich über 8,50 € pro Stunde liegt. Dies betrifft insbesondere<br />

die Geltung von Ausschlussfristen sowie den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und<br />

Arbeitszeitkonten. Ferner müssen Betriebe neue Regelungen bei der Beschäftigung<br />

von Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und bisher nach Stück- oder Akkordlöhnen<br />

bezahlten Arbeitnehmern beachten. Nicht zu unterschätzen sind auch die sich aus<br />

dem Gesetz ergebenden erheblichen Haftungsrisiken beim Einsatz von Werkverträgen<br />

oder Dienstverträgen.<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll den Betrieben der Druck- und Medienindustrie den Umgang mit<br />

den neuen Regelungen erleichtern und, soweit derzeit möglich, Hinweise zur praktischen<br />

Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen geben.<br />

Bundesverband Druck und Medien<br />

Berlin, Dezember <strong>2014</strong><br />

Hinweis:<br />

Da noch keine Rechtsprechung zur Auslegung des neuen <strong>Mindestlohn</strong>gesetzes vorliegt, stellen<br />

die in diesem <strong>Leitfaden</strong> gegebenen Empfehlungen und Hinweise lediglich Schlussfolgerungen<br />

aus den bekannten Gesetzesmaterialien und der dazu bisher erschienenen Literatur dar. Dieser<br />

<strong>Leitfaden</strong> ist mit großer Sorgfalt erstellt worden, ersetzt aber dennoch die Beratung im Einzelfall<br />

nicht. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Haftung übernommen wird.<br />

Bundesverband Druck und Medien e.V.<br />

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