Bleck KMU in Russland - Deutsches Institut für Bankwirtschaft
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4<br />
Anzahl der Mitarbeiter 5 . Diese Kriterien f<strong>in</strong>den <strong>in</strong>ternational Anwendung, jedoch mit<br />
unterschiedlichen Schwellenwerten.<br />
Um <strong>KMU</strong> als Objekt und Mittelpunkt dieser Arbeit zweifelsfrei identifizieren zu kön-<br />
nen, ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Def<strong>in</strong>ition notwendig. Diese ist im Föderalen Gesetz N209-FZ<br />
„Über die Entwicklung des kle<strong>in</strong>en und mittelständischen Unternehmertums <strong>in</strong> der rus-<br />
sischen Föderation“ 6 (verabschiedet am 24. Juni 2007), verankert.<br />
Dort erfolgt durch die quantitative Abgrenzungsmethodik e<strong>in</strong>e überschneidungsfreie<br />
Def<strong>in</strong>ition der Begriffe: Microunternehmen, Kle<strong>in</strong>unternehmen, mittlere Unternehmen<br />
und Großunternehmen. Im Gegensatz zu der europäischen Def<strong>in</strong>ition werden hier nur<br />
zwei Kriterien vorgegeben, die jedoch beide erfüllt werden müssen, so dass <strong>in</strong> <strong>Russland</strong><br />
die Wahlmöglichkeit zwischen dem zweiten und dritten Kriterium entfällt.<br />
Mitarbeiteranzahl,<br />
und<br />
entweder<br />
Jahresumsatz<br />
oder<br />
Bilanzsumme<br />
Mittlere Unternehmen Kle<strong>in</strong>unternehmen Microunternehmen<br />
EU <strong>Russland</strong> EU <strong>Russland</strong> EU <strong>Russland</strong><br />
< 250 < 250 < 50 < 100 < 10 < 15<br />
< 50<br />
Mio. EUR<br />
< 43 Mio.<br />
EUR<br />
< 25,5<br />
Mio. EUR<br />
-<br />
< 10<br />
Mio. EUR<br />
< 10 Mio.<br />
EUR<br />
< 10,2<br />
Mio. EUR<br />
-<br />
< 10<br />
Mio. EUR<br />
< 2 Mio.<br />
EUR<br />
< 1,5<br />
Mio. EUR<br />
Tab. 1: „<strong>KMU</strong> Def<strong>in</strong>ition Europa und <strong>Russland</strong> im Vergleich“ 7<br />
Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der Europäischen Kommission und dem Föderalen Gesetz<br />
N209-FZ.<br />
Um der Kategorie „<strong>KMU</strong>“ zugeordnet zu werden, darf außerdem nach § 4 Abs.1 Satz 1<br />
N209-FZ die Staatsbeteiligung, Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen und ju-<br />
ristischer Personen an dem Unternehmen 25% nicht übersteigen. 8<br />
5<br />
Vgl. Europäische Kommission (Hrsg.) (2006), S. 14, siehe Internetverzeichnis.<br />
6<br />
Федеральный закон N 209-ФЗ „О развитии малого и среднего предпринимательства в<br />
Российской Федерации“.<br />
7<br />
Wechselkurs per 02.07.2010: 1 EUR = 39,178 RUB.<br />
8<br />
Föderales Gesetz N209-FZ „Über die Entwicklung des kle<strong>in</strong>en und mittelständischen Unternehmertums<br />
<strong>in</strong> der russischen Föderation“.<br />
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