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Taxi Times International - Januar 2015 - Deutsch

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NEWS<br />

ÖSTERREICH<br />

CHAOS BEI DEN EICHÄMTERN<br />

KINDER UND<br />

JUGENDLICHE<br />

BEZAHLEN<br />

DAS TAXI PER<br />

KARTE<br />

Dirk Schütte (Foto) darf die neue<br />

„Youth Card“ aus Altersgründen nicht<br />

verwenden, doch der Vorstandsvorsitzende<br />

der Hamburger Hansa<br />

Funktaxi eG ist sich sicher, dass die<br />

Ende November vorgestellte Kundenkarte<br />

von den Kindern und Jugendlichen<br />

gut angenommen werden wird.<br />

Man habe die Youth Card auf Wunsch<br />

besorgter Eltern eingeführt, erläutert<br />

Schütte. „Denn wenn sie ihren<br />

15- oder 16-Jährigen abends Bargeld<br />

für das <strong>Taxi</strong> mitgegeben haben, damit<br />

sie sicher nach Hause kommen, wurde<br />

das Geld meist für andere Dinge ausgegeben.<br />

Und wenn kleinere Kinder<br />

zum Geburtstag eingeladen wurden,<br />

musste sie ein Erwachsener abholen.“<br />

Künftig können die Eltern ihren Kindern<br />

einfach die Karte mitgeben, mit<br />

der das <strong>Taxi</strong> dann bezahlt wird. Die<br />

Abrechnung erfolgt monatlich. Wird<br />

eine Fahrt mit Youth Card durchgeführt,<br />

gibt Hansa-Funk darüber<br />

hinaus ein Qualitätsversprechen:<br />

„Kinder und Jugendliche werden in<br />

Empfang genommen, und wenn das<br />

Ziel erreicht ist, werden kleine Kinder<br />

direkt bei den Eltern abgegeben, während<br />

der Fahrer bei Jugendlichen so<br />

lange wartet, bis diese in den Hausflur<br />

gegangen sind.“ jh<br />

Das bereits am 1. <strong>Januar</strong> <strong>2015</strong> in Kraft<br />

getretene neue Mess- und Eichgesetz<br />

( MessEG) sorgt im deutschen <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

für immer größeren Unmut – vor allem in<br />

den Bundesländern, in denen die Eichämter<br />

nach einer zuvor gewährten Übergangsfrist<br />

mittlerweile das Gesetz anwenden. Grund<br />

des Unmuts: Im neuen MessEG wird aus<br />

dem Taxameter durch den Einbau in ein<br />

Fahrzeug ein neues Messgerät, das nun<br />

einer „Konformitätsbewertung“ unterzogen<br />

werden muss. Da diese Bewertung aber<br />

weder vom Hersteller noch von der Funkwerkstatt<br />

durchgeführt werden kann, darf<br />

das Eichamt die Erst eichung nicht<br />

ab nehmen.<br />

Während in Berlin das dortige Eichamt<br />

auch als Konformitätsbewertungsstelle<br />

MYTAXI-RABATT AKTION<br />

BESCHÄFTIGT WEITERHIN DIE<br />

DEUTSCHEN GERICHTE<br />

Der Versuch der deutschen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

und des Bundesverbands, vor Gericht eine<br />

Einstellung der derzeitigen Rabattaktionen<br />

von mytaxi zu erreichen, bekommt allmählich<br />

Ähnlichkeit mit Don Quijotes Kampf<br />

gegen die Windmühlen. Nach den Gerichten<br />

in Hamburg (Kläger dort ist der BZP,<br />

Entscheidung in erster Instanz zugunsten<br />

von mytaxi) und Stuttgart (Stuttgarter <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

TAZ, Entscheidung in erster<br />

In stanz zugunsten der TAZ) hatte Ende<br />

Viel Papier: Mittlerweile beschäftigen<br />

sich schon drei Gerichte in <strong>Deutsch</strong>land<br />

mit der mytaxi-Rabattaktion.<br />

agiert und somit eine praktikable Lösung<br />

gefunden wurde, kam es im Saarland zum<br />

Super-GAU: Hier konnten <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

neu zugelassene <strong>Taxi</strong>s nicht einsetzen, weil<br />

das dortige Eichamt die Zulassung verweigerte.<br />

HINWEIS:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wird darüber ausführlich in seiner<br />

Premierenausgabe von „<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

DACH“ im Februar 2016 berichten. <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> DACH wird als eigenständige Zeitschrift<br />

innerhalb des <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Verlags<br />

sechs Mal im Jahr <strong>Taxi</strong>themen aus <strong>Deutsch</strong>land,<br />

Österreich und der Schweiz aufgreifen.<br />

Zur Heftbestellung kommen Sie über<br />

www.taxi-times.taxi oder direkt per Telefon<br />

unter +49 (0)89 / 14 83 87 92. jh<br />

November auch das Frankfurter Amtsgericht<br />

eine Verhandlung angesetzt. Kläger<br />

dort war die <strong>Taxi</strong> <strong>Deutsch</strong>land eG, der<br />

Zusammenschluss verschiedener <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />

deren Gemeinsamkeit die Verwendung<br />

der GefoS-Software ist. Nach einem<br />

ersten Meinungsaustausch will das Gericht<br />

sein Urteil im <strong>Januar</strong> veröffentlichen. <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> wird darüber in seinem Newsletter<br />

informieren (Anmeldung unter www.taxitimes.taxi).<br />

Wenige Tage vorher war die Stuttgarter<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale mit seinem in erster Instanz<br />

noch erwirkten Verbot der Rabattaktion<br />

(mytaxi erstattet seinen Kunden bis zu<br />

100 Prozent des <strong>Taxi</strong>preises zurück) in der<br />

Berufungsverhandlung gescheitert. Somit<br />

darf also mytaxi seine Rabattaktionen auch<br />

wieder in Stuttgart anbieten. Ob die TAZ<br />

das Urteil anfechten wird, war bis zum<br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch<br />

nicht entschieden.<br />

Sollte das Frankfurter Gericht die Preisnachlässe<br />

als gesetzeswidrig einstufen, gilt<br />

das Urteil für ganz <strong>Deutsch</strong>land. Aus Sicht<br />

der <strong>Taxi</strong>zentralen wäre es allerdings ein<br />

Muster ohne Wert, denn seit Juni <strong>2015</strong> (und<br />

in einem ersten Versuch in Hamburg im<br />

Dezember 2014) hat mytaxi etliche Rabattaktionen<br />

durchgeführt. Das für teures Geld<br />

eingekaufte Ziel, sich Markt anteile gegenüber<br />

den <strong>Taxi</strong>zentralen zu sichern, hätte<br />

man auch im Falle eines Verbots zunächst<br />

einmal erreicht. <br />

jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia / rdnzl<br />

FOTO: Hale<br />

Das teilte das österreichische Bundes finanz ministerium<br />

in einem Erlass im November mit. „Die Abgabenbehörden<br />

und deren Organe werden keine finanz strafrecht<br />

lichen Verfolgungen setzen, sondern vielmehr die<br />

Unternehmerinnen und Unternehmer proaktiv unterstützen“,<br />

heißt es im Erlass. Auch für die nächsten drei Monate bis Ende<br />

Juni sind im Falle einer Nicht erfüllung noch keine finanz strafrecht<br />

lichen Konsequenzen zu erwarten. Allerdings muss der<br />

Unternehmer in dieser Phase seine Nicht erfüllung gut begründen,<br />

beispielsweise, weil die Anschaffung einer Registrier kasse<br />

aufgrund von Liefer schwierig keiten durch einen Kassenhersteller<br />

nicht möglich war oder die Installation der notwendigen<br />

Soft ware mangels fachlicher Beratung nicht rechtzeitig<br />

erfolgen konnte. Kann die erforderliche Einschulung des Unternehmers<br />

und seiner Erfüllungs gehilfen nicht zeit gerecht durchgeführt<br />

werden, wird dies ebenfalls als Begründung akzeptiert.<br />

STEUERRECHTLICH EINE „HOCH RISIKO GRUPPE“<br />

Das Ministerium betonte allerdings explizit, dass die Verfolgung<br />

und Bestrafung von Hinter ziehungen und Verkürzungen<br />

von Abgaben für beide Zeit räume davon unberührt bleibt.<br />

Glaubt man einem Bericht des österreichischen „Profil“, agiert<br />

das <strong>Taxi</strong> gewerbe – vornehmlich in Wien – mit versteckten Kilometern,<br />

arbeits los gemeldeten Vollzeit fahrern oder verdeckten<br />

Pauschalen. Steuer fahnder würden das Gewerbe als „Hochrisiko<br />

gruppe“ einstufen. Einschätzungen, die auch von den<br />

<strong>Taxi</strong>­ Obmännern im „Profil“-Beitrag bestätigt werden: Erwin<br />

Leitner spricht von „abgedrifteten Praktiken“. „Der, der ehrlich<br />

arbeitet, kämpft ums Überleben.“ Und der Wiener Spartenobmann<br />

Gökhan Keskin wird zur Steuer moral mit den Worten<br />

zitiert: „Es wurde einfach immer so ge hand habt. Der Chef hat<br />

es akzeptiert, und wenn ein Fahrer dann selbst Chef wurde,<br />

hat er es auch akzeptiert. Mit dem steigenden Konkurrenz druck<br />

sind die Methoden und Arbeits verhältnisse sogar noch schlechter<br />

und steuerlich kreativer geworden.“ <br />

jh<br />

Ab 1. <strong>Januar</strong> 2016 müssen<br />

<strong>Taxi</strong> betriebe in Kombination<br />

mit einer Registrier kasse<br />

auch einen Beleg an die<br />

Fahr gäste aus geben.<br />

BELEG PFLICHT:<br />

SCHONFRIST BIS MÄRZ<br />

Die Einführung der Registrier kassen- und<br />

Beleg erteilungs pflicht zum 1. Jänner wird im<br />

Falle einer Miss achtung inner halb der ersten<br />

drei Monate noch nicht zu einer Strafe führen.<br />

NEUES TAXI TIMES-<br />

MAGAZIN MIT<br />

THEMEN AUS<br />

ÖSTERREICH UND<br />

DER SCHWEIZ<br />

Im Jahr 2016 wird im <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>-Verlag zusätzlich zur<br />

bisherigen inter nationalen<br />

Ausgabe auch eine DACH-Ausgabe<br />

erscheinen. D-A-CH steht<br />

dabei für die Länderkennzeichen<br />

von <strong>Deutsch</strong> land,<br />

Österreich und der Schweiz.<br />

„Die Bericht erstattung in den<br />

DACH-Ausgaben wird sich<br />

auf Themen aus diesen drei<br />

Ländern konzentrieren“, kündigt<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Herausgeber<br />

Jürgen Hartmann an. „In Österreich<br />

werden wir bei spielsweise<br />

die Einführung der<br />

Registrier kassen pflicht informativ,<br />

ratgebend und kritisch<br />

begleiten.“ Die Heftbestellung<br />

ist im Internet über www.taxitimes.taxi<br />

möglich. jh<br />

26 JANUAR / 2016 TAXI<br />

TAXI JANUAR / 2016

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