Taxi Times International - Januar 2015 - Deutsch
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NEWS<br />
ÖSTERREICH<br />
CHAOS BEI DEN EICHÄMTERN<br />
KINDER UND<br />
JUGENDLICHE<br />
BEZAHLEN<br />
DAS TAXI PER<br />
KARTE<br />
Dirk Schütte (Foto) darf die neue<br />
„Youth Card“ aus Altersgründen nicht<br />
verwenden, doch der Vorstandsvorsitzende<br />
der Hamburger Hansa<br />
Funktaxi eG ist sich sicher, dass die<br />
Ende November vorgestellte Kundenkarte<br />
von den Kindern und Jugendlichen<br />
gut angenommen werden wird.<br />
Man habe die Youth Card auf Wunsch<br />
besorgter Eltern eingeführt, erläutert<br />
Schütte. „Denn wenn sie ihren<br />
15- oder 16-Jährigen abends Bargeld<br />
für das <strong>Taxi</strong> mitgegeben haben, damit<br />
sie sicher nach Hause kommen, wurde<br />
das Geld meist für andere Dinge ausgegeben.<br />
Und wenn kleinere Kinder<br />
zum Geburtstag eingeladen wurden,<br />
musste sie ein Erwachsener abholen.“<br />
Künftig können die Eltern ihren Kindern<br />
einfach die Karte mitgeben, mit<br />
der das <strong>Taxi</strong> dann bezahlt wird. Die<br />
Abrechnung erfolgt monatlich. Wird<br />
eine Fahrt mit Youth Card durchgeführt,<br />
gibt Hansa-Funk darüber<br />
hinaus ein Qualitätsversprechen:<br />
„Kinder und Jugendliche werden in<br />
Empfang genommen, und wenn das<br />
Ziel erreicht ist, werden kleine Kinder<br />
direkt bei den Eltern abgegeben, während<br />
der Fahrer bei Jugendlichen so<br />
lange wartet, bis diese in den Hausflur<br />
gegangen sind.“ jh<br />
Das bereits am 1. <strong>Januar</strong> <strong>2015</strong> in Kraft<br />
getretene neue Mess- und Eichgesetz<br />
( MessEG) sorgt im deutschen <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
für immer größeren Unmut – vor allem in<br />
den Bundesländern, in denen die Eichämter<br />
nach einer zuvor gewährten Übergangsfrist<br />
mittlerweile das Gesetz anwenden. Grund<br />
des Unmuts: Im neuen MessEG wird aus<br />
dem Taxameter durch den Einbau in ein<br />
Fahrzeug ein neues Messgerät, das nun<br />
einer „Konformitätsbewertung“ unterzogen<br />
werden muss. Da diese Bewertung aber<br />
weder vom Hersteller noch von der Funkwerkstatt<br />
durchgeführt werden kann, darf<br />
das Eichamt die Erst eichung nicht<br />
ab nehmen.<br />
Während in Berlin das dortige Eichamt<br />
auch als Konformitätsbewertungsstelle<br />
MYTAXI-RABATT AKTION<br />
BESCHÄFTIGT WEITERHIN DIE<br />
DEUTSCHEN GERICHTE<br />
Der Versuch der deutschen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
und des Bundesverbands, vor Gericht eine<br />
Einstellung der derzeitigen Rabattaktionen<br />
von mytaxi zu erreichen, bekommt allmählich<br />
Ähnlichkeit mit Don Quijotes Kampf<br />
gegen die Windmühlen. Nach den Gerichten<br />
in Hamburg (Kläger dort ist der BZP,<br />
Entscheidung in erster Instanz zugunsten<br />
von mytaxi) und Stuttgart (Stuttgarter <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
TAZ, Entscheidung in erster<br />
In stanz zugunsten der TAZ) hatte Ende<br />
Viel Papier: Mittlerweile beschäftigen<br />
sich schon drei Gerichte in <strong>Deutsch</strong>land<br />
mit der mytaxi-Rabattaktion.<br />
agiert und somit eine praktikable Lösung<br />
gefunden wurde, kam es im Saarland zum<br />
Super-GAU: Hier konnten <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
neu zugelassene <strong>Taxi</strong>s nicht einsetzen, weil<br />
das dortige Eichamt die Zulassung verweigerte.<br />
HINWEIS:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wird darüber ausführlich in seiner<br />
Premierenausgabe von „<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
DACH“ im Februar 2016 berichten. <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> DACH wird als eigenständige Zeitschrift<br />
innerhalb des <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Verlags<br />
sechs Mal im Jahr <strong>Taxi</strong>themen aus <strong>Deutsch</strong>land,<br />
Österreich und der Schweiz aufgreifen.<br />
Zur Heftbestellung kommen Sie über<br />
www.taxi-times.taxi oder direkt per Telefon<br />
unter +49 (0)89 / 14 83 87 92. jh<br />
November auch das Frankfurter Amtsgericht<br />
eine Verhandlung angesetzt. Kläger<br />
dort war die <strong>Taxi</strong> <strong>Deutsch</strong>land eG, der<br />
Zusammenschluss verschiedener <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />
deren Gemeinsamkeit die Verwendung<br />
der GefoS-Software ist. Nach einem<br />
ersten Meinungsaustausch will das Gericht<br />
sein Urteil im <strong>Januar</strong> veröffentlichen. <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> wird darüber in seinem Newsletter<br />
informieren (Anmeldung unter www.taxitimes.taxi).<br />
Wenige Tage vorher war die Stuttgarter<br />
<strong>Taxi</strong>zentrale mit seinem in erster Instanz<br />
noch erwirkten Verbot der Rabattaktion<br />
(mytaxi erstattet seinen Kunden bis zu<br />
100 Prozent des <strong>Taxi</strong>preises zurück) in der<br />
Berufungsverhandlung gescheitert. Somit<br />
darf also mytaxi seine Rabattaktionen auch<br />
wieder in Stuttgart anbieten. Ob die TAZ<br />
das Urteil anfechten wird, war bis zum<br />
Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch<br />
nicht entschieden.<br />
Sollte das Frankfurter Gericht die Preisnachlässe<br />
als gesetzeswidrig einstufen, gilt<br />
das Urteil für ganz <strong>Deutsch</strong>land. Aus Sicht<br />
der <strong>Taxi</strong>zentralen wäre es allerdings ein<br />
Muster ohne Wert, denn seit Juni <strong>2015</strong> (und<br />
in einem ersten Versuch in Hamburg im<br />
Dezember 2014) hat mytaxi etliche Rabattaktionen<br />
durchgeführt. Das für teures Geld<br />
eingekaufte Ziel, sich Markt anteile gegenüber<br />
den <strong>Taxi</strong>zentralen zu sichern, hätte<br />
man auch im Falle eines Verbots zunächst<br />
einmal erreicht. <br />
jh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Fotolia / rdnzl<br />
FOTO: Hale<br />
Das teilte das österreichische Bundes finanz ministerium<br />
in einem Erlass im November mit. „Die Abgabenbehörden<br />
und deren Organe werden keine finanz strafrecht<br />
lichen Verfolgungen setzen, sondern vielmehr die<br />
Unternehmerinnen und Unternehmer proaktiv unterstützen“,<br />
heißt es im Erlass. Auch für die nächsten drei Monate bis Ende<br />
Juni sind im Falle einer Nicht erfüllung noch keine finanz strafrecht<br />
lichen Konsequenzen zu erwarten. Allerdings muss der<br />
Unternehmer in dieser Phase seine Nicht erfüllung gut begründen,<br />
beispielsweise, weil die Anschaffung einer Registrier kasse<br />
aufgrund von Liefer schwierig keiten durch einen Kassenhersteller<br />
nicht möglich war oder die Installation der notwendigen<br />
Soft ware mangels fachlicher Beratung nicht rechtzeitig<br />
erfolgen konnte. Kann die erforderliche Einschulung des Unternehmers<br />
und seiner Erfüllungs gehilfen nicht zeit gerecht durchgeführt<br />
werden, wird dies ebenfalls als Begründung akzeptiert.<br />
STEUERRECHTLICH EINE „HOCH RISIKO GRUPPE“<br />
Das Ministerium betonte allerdings explizit, dass die Verfolgung<br />
und Bestrafung von Hinter ziehungen und Verkürzungen<br />
von Abgaben für beide Zeit räume davon unberührt bleibt.<br />
Glaubt man einem Bericht des österreichischen „Profil“, agiert<br />
das <strong>Taxi</strong> gewerbe – vornehmlich in Wien – mit versteckten Kilometern,<br />
arbeits los gemeldeten Vollzeit fahrern oder verdeckten<br />
Pauschalen. Steuer fahnder würden das Gewerbe als „Hochrisiko<br />
gruppe“ einstufen. Einschätzungen, die auch von den<br />
<strong>Taxi</strong> Obmännern im „Profil“-Beitrag bestätigt werden: Erwin<br />
Leitner spricht von „abgedrifteten Praktiken“. „Der, der ehrlich<br />
arbeitet, kämpft ums Überleben.“ Und der Wiener Spartenobmann<br />
Gökhan Keskin wird zur Steuer moral mit den Worten<br />
zitiert: „Es wurde einfach immer so ge hand habt. Der Chef hat<br />
es akzeptiert, und wenn ein Fahrer dann selbst Chef wurde,<br />
hat er es auch akzeptiert. Mit dem steigenden Konkurrenz druck<br />
sind die Methoden und Arbeits verhältnisse sogar noch schlechter<br />
und steuerlich kreativer geworden.“ <br />
jh<br />
Ab 1. <strong>Januar</strong> 2016 müssen<br />
<strong>Taxi</strong> betriebe in Kombination<br />
mit einer Registrier kasse<br />
auch einen Beleg an die<br />
Fahr gäste aus geben.<br />
BELEG PFLICHT:<br />
SCHONFRIST BIS MÄRZ<br />
Die Einführung der Registrier kassen- und<br />
Beleg erteilungs pflicht zum 1. Jänner wird im<br />
Falle einer Miss achtung inner halb der ersten<br />
drei Monate noch nicht zu einer Strafe führen.<br />
NEUES TAXI TIMES-<br />
MAGAZIN MIT<br />
THEMEN AUS<br />
ÖSTERREICH UND<br />
DER SCHWEIZ<br />
Im Jahr 2016 wird im <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong>-Verlag zusätzlich zur<br />
bisherigen inter nationalen<br />
Ausgabe auch eine DACH-Ausgabe<br />
erscheinen. D-A-CH steht<br />
dabei für die Länderkennzeichen<br />
von <strong>Deutsch</strong> land,<br />
Österreich und der Schweiz.<br />
„Die Bericht erstattung in den<br />
DACH-Ausgaben wird sich<br />
auf Themen aus diesen drei<br />
Ländern konzentrieren“, kündigt<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Herausgeber<br />
Jürgen Hartmann an. „In Österreich<br />
werden wir bei spielsweise<br />
die Einführung der<br />
Registrier kassen pflicht informativ,<br />
ratgebend und kritisch<br />
begleiten.“ Die Heftbestellung<br />
ist im Internet über www.taxitimes.taxi<br />
möglich. jh<br />
26 JANUAR / 2016 TAXI<br />
TAXI JANUAR / 2016