Pinnwand - Stadt Grimma
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Ausgabe 14/2011 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Seite 21<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> über die öffentliche Auslegung des<br />
Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> hat in seiner Sitzung am 08.09.2011 mit<br />
Beschluss-Nr. SR 09.11 – IV 0305 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ in der<br />
Fassung vom 08.09.2011 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes<br />
und die nach Einschätzung der <strong>Stadt</strong> wesentlichen, bereits vorliegenden<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
- Landratsamt Leipzig<br />
- Landesamt für Archäologie<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:<br />
Eingriffsregelung: Der Eingriff wird nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und<br />
Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für<br />
Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), 2009)) bilanziert. Durch das Büro Knoblich wurde<br />
dazu eine Biotoptypenkartierung im Plangebiet durchgeführt.<br />
Schutzgebiete: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
und Europäische Vogelschutzgebiete, Schutzgebiete nach<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Sächsisches<br />
Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sowie Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)<br />
sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />
nicht vorhanden. In der Umgebung des Plangebiets sind<br />
folgende Schutzgebiete anzutreffen:<br />
- LSG „Großsteinberg-Ammelshain“ (ca. 800 m nördlich)<br />
- SCI „Laubwaldgebiete zwischen Brandis und <strong>Grimma</strong>“<br />
(> 1.000 m nördlich)<br />
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei besonders<br />
geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) i.V.m. § 26 SächsNatSchG (Tab. 2).<br />
Nr. Biotop Lage und Name Biotoptypen Entfernung<br />
zur Anlage<br />
016/4742 Beiersdorf, Autobahnteiche naturnahe<br />
Kleingewässer, Röhricht 400 m südöstlich<br />
434/4742 Beiersdorf Sumpfwiese Sumpf 350 m südöstlich<br />
Artenschutz: Bei den Vorortbegehungen des Büro Knoblich<br />
im Mai und August 2010 gab es keine Hinweise auf Vorkommen<br />
besonders oder streng geschützter Tierarten im Plangebiet.<br />
Während der Vorortbegehungen konnten jedoch Vogelarten<br />
wie z.B. Haussperling (Passer domesticus), Kohlmeise<br />
(Parus major) und Amsel (Turdus merula) festgestellt<br />
werden. Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten<br />
Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Die Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, deren Aufgabenbereich<br />
durch die Planung berührt werden kann, und die Abstimmung<br />
mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB<br />
wurde in der Zeit vom 12.09.2011 bis zum 14.10.2011 durchgeführt.<br />
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht<br />
sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
werden in der Zeit vom 07.11.2011 bis zum<br />
08.12.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong> öffentlich<br />
ausgelegt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ einschließlich der<br />
Begründung, dem Umweltbericht und der wesentlichen<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
sind im Internet auf der Website http://www.bk landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html<br />
abrufbar. Für Rückfragen<br />
steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten<br />
BDLA/IFLA, Döbelner Straße 4, 12627 Berlin, Telefon<br />
(030) 4060579-0, Fax (030) 4060579-29, E-Mail info@bklandschaftsarchitekten.de<br />
zur Verfügung. Stellungnahmen<br />
können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann<br />
während der Dienstzeiten:<br />
Montag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr<br />
erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der<br />
Geltungsbereich des Plangebietes ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.<br />
<strong>Grimma</strong>, den 19.09.2011<br />
Matthias Berger<br />
Oberbürgermeister