09.12.2012 Aufrufe

Pinnwand - Stadt Grimma

Pinnwand - Stadt Grimma

Pinnwand - Stadt Grimma

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

C<br />

M<br />

Y<br />

K<br />

Ausgabe 14/2011 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Seite 21<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> über die öffentliche Auslegung des<br />

Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> hat in seiner Sitzung am 08.09.2011 mit<br />

Beschluss-Nr. SR 09.11 – IV 0305 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ in der<br />

Fassung vom 08.09.2011 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes<br />

und die nach Einschätzung der <strong>Stadt</strong> wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

- Landratsamt Leipzig<br />

- Landesamt für Archäologie<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:<br />

Eingriffsregelung: Der Eingriff wird nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und<br />

Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), 2009)) bilanziert. Durch das Büro Knoblich wurde<br />

dazu eine Biotoptypenkartierung im Plangebiet durchgeführt.<br />

Schutzgebiete: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und Europäische Vogelschutzgebiete, Schutzgebiete nach<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Sächsisches<br />

Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sowie Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)<br />

sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />

nicht vorhanden. In der Umgebung des Plangebiets sind<br />

folgende Schutzgebiete anzutreffen:<br />

- LSG „Großsteinberg-Ammelshain“ (ca. 800 m nördlich)<br />

- SCI „Laubwaldgebiete zwischen Brandis und <strong>Grimma</strong>“<br />

(> 1.000 m nördlich)<br />

Im Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei besonders<br />

geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) i.V.m. § 26 SächsNatSchG (Tab. 2).<br />

Nr. Biotop Lage und Name Biotoptypen Entfernung<br />

zur Anlage<br />

016/4742 Beiersdorf, Autobahnteiche naturnahe<br />

Kleingewässer, Röhricht 400 m südöstlich<br />

434/4742 Beiersdorf Sumpfwiese Sumpf 350 m südöstlich<br />

Artenschutz: Bei den Vorortbegehungen des Büro Knoblich<br />

im Mai und August 2010 gab es keine Hinweise auf Vorkommen<br />

besonders oder streng geschützter Tierarten im Plangebiet.<br />

Während der Vorortbegehungen konnten jedoch Vogelarten<br />

wie z.B. Haussperling (Passer domesticus), Kohlmeise<br />

(Parus major) und Amsel (Turdus merula) festgestellt<br />

werden. Die detaillierten Angaben der umweltrelevanten<br />

Informationen sind im Umweltbericht dargestellt. Die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, deren Aufgabenbereich<br />

durch die Planung berührt werden kann, und die Abstimmung<br />

mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB<br />

wurde in der Zeit vom 12.09.2011 bis zum 14.10.2011 durchgeführt.<br />

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht<br />

sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

werden in der Zeit vom 07.11.2011 bis zum<br />

08.12.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong> öffentlich<br />

ausgelegt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 64 „Biogasanlage Beiersdorf“ einschließlich der<br />

Begründung, dem Umweltbericht und der wesentlichen<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

sind im Internet auf der Website http://www.bk landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html<br />

abrufbar. Für Rückfragen<br />

steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten<br />

BDLA/IFLA, Döbelner Straße 4, 12627 Berlin, Telefon<br />

(030) 4060579-0, Fax (030) 4060579-29, E-Mail info@bklandschaftsarchitekten.de<br />

zur Verfügung. Stellungnahmen<br />

können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann<br />

während der Dienstzeiten:<br />

Montag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr<br />

erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der<br />

Geltungsbereich des Plangebietes ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.<br />

<strong>Grimma</strong>, den 19.09.2011<br />

Matthias Berger<br />

Oberbürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!