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Pinnwand - Stadt Grimma

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Ausgabe 14/2011 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Seite 23<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong> über die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57<br />

„Solarpark am Weinberg Großbardau“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 08.09.2011 mit Beschluss Nr. SR 0911-IV 0304 den<br />

Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Nr. 57 „Solarpark am Weinberg<br />

Großbardau“ in der Fassung vom 29.07.2011 samt<br />

Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes<br />

gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen<br />

Auslegung bestimmt.<br />

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und<br />

wichtigen Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurde abgesehen, da die<br />

geplante 1. Änderung ausschließlich verfahrenstechnische<br />

Gründe hat.<br />

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich<br />

berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2<br />

BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf<br />

mit Begründung und Umweltbericht wird in<br />

der Zeit vom 14.11.2011 bis zum 14.12.2011 in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong>, <strong>Stadt</strong>entwicklungsamt,<br />

Zimmer 2.03, Markt 17 öffentlich ausgelegt.<br />

Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsamtes das beauftragte Landschaftsplanungsbüro<br />

Dr. Bormann und Partner,<br />

Marktgasse 7, 04668 <strong>Grimma</strong>, Tel.: 03437/91 11 56,<br />

Fax 03437/91 84 97, E-Mail: mail@dr-bormann.de<br />

zur Verfügung. Stellungnahmen können von Jedermann<br />

während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann<br />

während der Dienstzeiten<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

erfolgen.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes besteht aus den<br />

Flurstücken 240/23 (teilweise), 240/25 (teilweise) und<br />

250 (teilweise) der Gemarkung Großbardau und ist<br />

beigefügter Abbildung zu entnehmen.<br />

<strong>Grimma</strong>, den 17.10.2011<br />

Matthias Berger<br />

Oberbürgermeister

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