09.12.2012 Aufrufe

Pinnwand - Stadt Grimma

Pinnwand - Stadt Grimma

Pinnwand - Stadt Grimma

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Ausgabe 14/2011<br />

§ 4 Betreuungsangebote, Abschluss eines<br />

Betreuungsvertrages<br />

(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder<br />

auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung<br />

(Betreuungsvertrag) zwischen den Sorgeberechtigten<br />

und der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> für die<br />

dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen<br />

der Betreuungsdauer bedürfen einer<br />

schriftlichen Änderung des Betreuungsvertrages.<br />

Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer<br />

täglich über einen Zeitraum von vier Wochen<br />

überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend<br />

anzupassen.<br />

(2) In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb<br />

der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten<br />

angeboten:<br />

1. bis zu 4,5 Stunden<br />

2. bis 6 Stunden<br />

3. bis 9 Stunden,<br />

in Absprache mit Leiterin und Träger auch längere<br />

Betreuungszeit möglich<br />

(3) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten<br />

folgende Betreuungszeiten angeboten:<br />

1. bis zu 5 Stunden<br />

2. bis 6 Stunden (Früh- und /<br />

oder Spätdienst)<br />

Der nahtlose Übergang zwischen Unterrichtszeit<br />

und Hortbetreuung wird gewährleistet. Die<br />

Zeiten der Ganztagsangebote am Nachmittag<br />

sind in der Hortbetreuung inbegriffen.<br />

Kindertagesstätten und Schulen<br />

Kommentar zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und<br />

die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern<br />

in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />

Kommentar zum § 4 der Satzung:<br />

Der Absatz 1 wurde im Amtsblatt vom 24./25.9.2011 unter dem Kommentar zum<br />

Betreuungsvertrag erläutert.<br />

Korrektur zum Kommentar des § 8 der Kitasatzung: Das Original des Aufnahmeantrages<br />

bekommen Eltern, eine Kopie behält die Leiterin der Kita, eine weitere<br />

Kopie bekommt die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong>. In der Regel spätestens sechs Monate<br />

vor Aufnahme des Kindes melden die Sorgeberechtigten das Kind in einer Kindertagesstätte<br />

an – Ausfüllen des Betreuungsvertrages – Original bekommen nicht<br />

die Eltern, sondern dieses verbleibt bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong>. Die Leiterin<br />

als auch die Eltern erhalten eine Kopie. (Änderung ist fett gedruckt)<br />

➜ Zu Absatz 2:<br />

Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegen zwischen 6:00 bis 17:00 Uhr. In<br />

der Kita Zwergenland in <strong>Grimma</strong>-West ist eine Betreuung bis 20:00 Uhr möglich.<br />

Gemäß unserer Kitasatzung § 5 Öffnungszeiten, Abs. 1 werden „Die täglichen<br />

Öffnungs- und Schließzeiten (...) in der Konzeption der jeweiligen Kindertageseinrichtung<br />

aufgeführt. Die Festlegung dieser Zeiten wird gemäß § 5 SächsKitaG durch<br />

die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

vereinbart.“ Die Öffnungszeiten sind Bestandteil der Betriebserlaubnis und Veränderungen<br />

sind gegenüber übergeordneten Stellen anzuzeigen.<br />

Innerhalb dieser Öffnungszeiten werden die Betreuungszeiten von 4,5, 6 und 9<br />

Stunden angeboten. Bei 4,5 Stunden z.B. von 7:00 – 11:30 Uhr / 7:30 – 12:00 Uhr<br />

oder bei sechs Stunden von 8:30 – 14:30 Uhr. Dies zu gestalten liegt in der Verantwortung<br />

der Leiterin.<br />

Auch bei einem Betreuungsvertrag von neun Stunden, kann Ihr Kind nur neun Stunden<br />

in der Kita betreut werden. Besteht ein Mehrbedarf aus berufsbedingten Gründen,<br />

kann die Betreuungszeit in Absprache mit der Leiterin erhöht werden.<br />

Es handelt sich hierbei um eine tägliche Betreuungszeit und keine Wochenbetreuungszeit.<br />

Es ist nicht möglich bei einem sechsstündigen Betreuungsvertrag, die 30 Stunden<br />

unterschiedlich auf die einzelnen Tage pro Woche zu verteilen. Bei einem sechsstündigen<br />

Betreuungsvertrag, kann ihr Kind maximal sechs Stunden pro Tag an fünf<br />

Tagen die Woche in der Kita betreut werden.<br />

➜ Zu Absatz 3:<br />

In den Horten variieren die Öffnungszeiten zwischen 6:00 bis 8:30 Uhr und nachmittags<br />

von Schulende bis ca. 16:00 - 17:00 Uhr.<br />

Besucht Ihr Kind den Früh- und / oder Spätdienst, müssen Sie eine Betreuungszeit<br />

von sechs Stunden bezahlen. Besucht Ihr Kind nicht den Früh- und / oder Späthort,<br />

zahlen Sie eine Betreuungszeit von fünf Stunden. Die Regelung, dass bei Besuch des<br />

Früh- und/oder Späthortes eines Kindes, eine sechsstündige Betreuungszeit berechnet<br />

wird, kann nicht mit der tatsächlichen Betreuungszeit im Hort verglichen<br />

werden.<br />

Die Horte gewährleisten das entsprechende Personal für die Absicherung des Frühund<br />

Späthortes und die darin stattfindenden pädagogischen Bildungsangebote.<br />

Ebenso übernehmen die Horte bei Stundenausfall in der Schule (wenn eine Vertretung<br />

durch die Schule nicht möglich sein sollte), die Betreuung Ihres Kindes.<br />

(5) Die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt<br />

<strong>Grimma</strong> können in Ausnahmefällen zeitweise<br />

an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen<br />

(sog. Brückentage) geschlossen werden,<br />

sofern eine Betreuung der Kinder in einer anderen<br />

Einrichtung gewährleistet ist.<br />

(6) Während der Schulferien kann die Große Kreisstadt<br />

<strong>Grimma</strong> eine individuelle Schließung der<br />

Horte vereinbaren, wobei die Dauer der Schließung<br />

drei Wochen nicht übersteigen soll und<br />

eine Ersatzbetreuung in einer anderen Kindereinrichtung<br />

der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> gewährleistet<br />

wird. Die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> gibt<br />

die Schließzeiten bis zum 31.10. eines Jahres für<br />

das kommende Jahr bekannt. (...)<br />

Des weiteren bietet die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> die niedrigsten Elternbeiträge im<br />

Umkreis an und verlangt für die Ferienbetreuung Ihrer Kinder keine zusätzlichen<br />

Gebühren und achtet hierbei nicht auf die tatsächliche Betreuungszeit Ihrer Kinder.<br />

Die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> hat die Satzung gemeinsam mit den Leiterinnen der<br />

Kindertageseinrichtungen, dem Schulamt, den Justiziaren und dem Sozialausschuss<br />

diskutiert und verfasst. Die Satzung wurde in den erforderlichen Ausschüssen<br />

vorberaten und in der vorliegenden Form vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen.<br />

➜ Zu Absatz 5:<br />

Siehe Amtsblatt Seite 5 Kurzmitteilung<br />

Für die Kindertagesstätten ist folgende Regelung getroffen worden:<br />

Liebe Eltern, in der Zeit vom 27.12. bis 30.12.2011 haben die Kindereinrichtungen der<br />

Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> wegen Betriebsurlaub geschlossen. Aus berufsbedingten<br />

Gründen und wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, haben einzelne kommunale<br />

Kindereinrichtungen geöffnet. Dieses Jahr sind dies die Kita „Sprungbrett“, Im<br />

Steingarten 1 in 04668 <strong>Grimma</strong>, die Kita „Gans schön fit“, Jahnstraße 12 in 04668<br />

<strong>Grimma</strong>-Nerchau und die Kita „Krümelburg“, Haubitzerstraße 15 in 04668 <strong>Grimma</strong>-<br />

Haubitz. Bitte tragen Sie sich in die Listen im Kindergarten ein, ob Sie Bedarf für eine<br />

Betreuung Ihres Kindes zwischen Weihnachten und Neujahr 2011 haben.<br />

Kita Sprungbrett - betreut Kinder aus den Kitas:<br />

· Tausendfüssler<br />

· Zwergenland<br />

· Bienenhaus (Döben)<br />

· Schmetterling (Beiersdorf)<br />

· Spatzennest (Großbothen)<br />

· Parthenzwerge (Großbardau)<br />

Kita Gans schön fit (Nerchau) – betreut Kinder aus den Kitas:<br />

· Sonnenschein (Cannewitz) und<br />

· Abenteuerland (Fremdiswalde)<br />

Kita Krümelburg (Haubitz) – betreut Kinder aus der Kita<br />

· Apfelwürmer (Dürrweitzschen)<br />

➜ Zu Absatz 6:<br />

Siehe Amtsblatt Seite 5 Kurzmitteilung<br />

Welche kommunalen Kindereinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr<br />

2012 geöffnet haben, wird Ihnen bis 31.10.2012 mitgeteilt.<br />

Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Für Rückfragen steht Ihnen die Amtsleiterin<br />

Schulen, Soziales, Medien, Kultur und Sport Frau Jana Kutscher (Tel.: 03437/9858<br />

230) und die Fachberaterin Kita/Horte Frau Katrin Ballschuh (Tel.: 03437/98 58 171)<br />

gern zur Verfügung.<br />

<strong>Grimma</strong>, den 19.10.2011<br />

Jana Kutscher<br />

Amtsleiterin Schulen, Soziales, Medien,<br />

Kultur und Sport<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!