Pinnwand - Stadt Grimma
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Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Ausgabe 14/2011<br />
§ 4 Betreuungsangebote, Abschluss eines<br />
Betreuungsvertrages<br />
(1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder<br />
auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung<br />
(Betreuungsvertrag) zwischen den Sorgeberechtigten<br />
und der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> für die<br />
dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen<br />
der Betreuungsdauer bedürfen einer<br />
schriftlichen Änderung des Betreuungsvertrages.<br />
Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer<br />
täglich über einen Zeitraum von vier Wochen<br />
überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend<br />
anzupassen.<br />
(2) In Kinderkrippen und Kindergärten werden innerhalb<br />
der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten<br />
angeboten:<br />
1. bis zu 4,5 Stunden<br />
2. bis 6 Stunden<br />
3. bis 9 Stunden,<br />
in Absprache mit Leiterin und Träger auch längere<br />
Betreuungszeit möglich<br />
(3) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten<br />
folgende Betreuungszeiten angeboten:<br />
1. bis zu 5 Stunden<br />
2. bis 6 Stunden (Früh- und /<br />
oder Spätdienst)<br />
Der nahtlose Übergang zwischen Unterrichtszeit<br />
und Hortbetreuung wird gewährleistet. Die<br />
Zeiten der Ganztagsangebote am Nachmittag<br />
sind in der Hortbetreuung inbegriffen.<br />
Kindertagesstätten und Schulen<br />
Kommentar zur Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und<br />
die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern<br />
in Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong><br />
Kommentar zum § 4 der Satzung:<br />
Der Absatz 1 wurde im Amtsblatt vom 24./25.9.2011 unter dem Kommentar zum<br />
Betreuungsvertrag erläutert.<br />
Korrektur zum Kommentar des § 8 der Kitasatzung: Das Original des Aufnahmeantrages<br />
bekommen Eltern, eine Kopie behält die Leiterin der Kita, eine weitere<br />
Kopie bekommt die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong>. In der Regel spätestens sechs Monate<br />
vor Aufnahme des Kindes melden die Sorgeberechtigten das Kind in einer Kindertagesstätte<br />
an – Ausfüllen des Betreuungsvertrages – Original bekommen nicht<br />
die Eltern, sondern dieses verbleibt bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grimma</strong>. Die Leiterin<br />
als auch die Eltern erhalten eine Kopie. (Änderung ist fett gedruckt)<br />
➜ Zu Absatz 2:<br />
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten liegen zwischen 6:00 bis 17:00 Uhr. In<br />
der Kita Zwergenland in <strong>Grimma</strong>-West ist eine Betreuung bis 20:00 Uhr möglich.<br />
Gemäß unserer Kitasatzung § 5 Öffnungszeiten, Abs. 1 werden „Die täglichen<br />
Öffnungs- und Schließzeiten (...) in der Konzeption der jeweiligen Kindertageseinrichtung<br />
aufgeführt. Die Festlegung dieser Zeiten wird gemäß § 5 SächsKitaG durch<br />
die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
vereinbart.“ Die Öffnungszeiten sind Bestandteil der Betriebserlaubnis und Veränderungen<br />
sind gegenüber übergeordneten Stellen anzuzeigen.<br />
Innerhalb dieser Öffnungszeiten werden die Betreuungszeiten von 4,5, 6 und 9<br />
Stunden angeboten. Bei 4,5 Stunden z.B. von 7:00 – 11:30 Uhr / 7:30 – 12:00 Uhr<br />
oder bei sechs Stunden von 8:30 – 14:30 Uhr. Dies zu gestalten liegt in der Verantwortung<br />
der Leiterin.<br />
Auch bei einem Betreuungsvertrag von neun Stunden, kann Ihr Kind nur neun Stunden<br />
in der Kita betreut werden. Besteht ein Mehrbedarf aus berufsbedingten Gründen,<br />
kann die Betreuungszeit in Absprache mit der Leiterin erhöht werden.<br />
Es handelt sich hierbei um eine tägliche Betreuungszeit und keine Wochenbetreuungszeit.<br />
Es ist nicht möglich bei einem sechsstündigen Betreuungsvertrag, die 30 Stunden<br />
unterschiedlich auf die einzelnen Tage pro Woche zu verteilen. Bei einem sechsstündigen<br />
Betreuungsvertrag, kann ihr Kind maximal sechs Stunden pro Tag an fünf<br />
Tagen die Woche in der Kita betreut werden.<br />
➜ Zu Absatz 3:<br />
In den Horten variieren die Öffnungszeiten zwischen 6:00 bis 8:30 Uhr und nachmittags<br />
von Schulende bis ca. 16:00 - 17:00 Uhr.<br />
Besucht Ihr Kind den Früh- und / oder Spätdienst, müssen Sie eine Betreuungszeit<br />
von sechs Stunden bezahlen. Besucht Ihr Kind nicht den Früh- und / oder Späthort,<br />
zahlen Sie eine Betreuungszeit von fünf Stunden. Die Regelung, dass bei Besuch des<br />
Früh- und/oder Späthortes eines Kindes, eine sechsstündige Betreuungszeit berechnet<br />
wird, kann nicht mit der tatsächlichen Betreuungszeit im Hort verglichen<br />
werden.<br />
Die Horte gewährleisten das entsprechende Personal für die Absicherung des Frühund<br />
Späthortes und die darin stattfindenden pädagogischen Bildungsangebote.<br />
Ebenso übernehmen die Horte bei Stundenausfall in der Schule (wenn eine Vertretung<br />
durch die Schule nicht möglich sein sollte), die Betreuung Ihres Kindes.<br />
(5) Die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt<br />
<strong>Grimma</strong> können in Ausnahmefällen zeitweise<br />
an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen<br />
(sog. Brückentage) geschlossen werden,<br />
sofern eine Betreuung der Kinder in einer anderen<br />
Einrichtung gewährleistet ist.<br />
(6) Während der Schulferien kann die Große Kreisstadt<br />
<strong>Grimma</strong> eine individuelle Schließung der<br />
Horte vereinbaren, wobei die Dauer der Schließung<br />
drei Wochen nicht übersteigen soll und<br />
eine Ersatzbetreuung in einer anderen Kindereinrichtung<br />
der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> gewährleistet<br />
wird. Die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> gibt<br />
die Schließzeiten bis zum 31.10. eines Jahres für<br />
das kommende Jahr bekannt. (...)<br />
Des weiteren bietet die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> die niedrigsten Elternbeiträge im<br />
Umkreis an und verlangt für die Ferienbetreuung Ihrer Kinder keine zusätzlichen<br />
Gebühren und achtet hierbei nicht auf die tatsächliche Betreuungszeit Ihrer Kinder.<br />
Die Große Kreisstadt <strong>Grimma</strong> hat die Satzung gemeinsam mit den Leiterinnen der<br />
Kindertageseinrichtungen, dem Schulamt, den Justiziaren und dem Sozialausschuss<br />
diskutiert und verfasst. Die Satzung wurde in den erforderlichen Ausschüssen<br />
vorberaten und in der vorliegenden Form vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen.<br />
➜ Zu Absatz 5:<br />
Siehe Amtsblatt Seite 5 Kurzmitteilung<br />
Für die Kindertagesstätten ist folgende Regelung getroffen worden:<br />
Liebe Eltern, in der Zeit vom 27.12. bis 30.12.2011 haben die Kindereinrichtungen der<br />
Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> wegen Betriebsurlaub geschlossen. Aus berufsbedingten<br />
Gründen und wenn keine andere Möglichkeit gegeben ist, haben einzelne kommunale<br />
Kindereinrichtungen geöffnet. Dieses Jahr sind dies die Kita „Sprungbrett“, Im<br />
Steingarten 1 in 04668 <strong>Grimma</strong>, die Kita „Gans schön fit“, Jahnstraße 12 in 04668<br />
<strong>Grimma</strong>-Nerchau und die Kita „Krümelburg“, Haubitzerstraße 15 in 04668 <strong>Grimma</strong>-<br />
Haubitz. Bitte tragen Sie sich in die Listen im Kindergarten ein, ob Sie Bedarf für eine<br />
Betreuung Ihres Kindes zwischen Weihnachten und Neujahr 2011 haben.<br />
Kita Sprungbrett - betreut Kinder aus den Kitas:<br />
· Tausendfüssler<br />
· Zwergenland<br />
· Bienenhaus (Döben)<br />
· Schmetterling (Beiersdorf)<br />
· Spatzennest (Großbothen)<br />
· Parthenzwerge (Großbardau)<br />
Kita Gans schön fit (Nerchau) – betreut Kinder aus den Kitas:<br />
· Sonnenschein (Cannewitz) und<br />
· Abenteuerland (Fremdiswalde)<br />
Kita Krümelburg (Haubitz) – betreut Kinder aus der Kita<br />
· Apfelwürmer (Dürrweitzschen)<br />
➜ Zu Absatz 6:<br />
Siehe Amtsblatt Seite 5 Kurzmitteilung<br />
Welche kommunalen Kindereinrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr<br />
2012 geöffnet haben, wird Ihnen bis 31.10.2012 mitgeteilt.<br />
Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Für Rückfragen steht Ihnen die Amtsleiterin<br />
Schulen, Soziales, Medien, Kultur und Sport Frau Jana Kutscher (Tel.: 03437/9858<br />
230) und die Fachberaterin Kita/Horte Frau Katrin Ballschuh (Tel.: 03437/98 58 171)<br />
gern zur Verfügung.<br />
<strong>Grimma</strong>, den 19.10.2011<br />
Jana Kutscher<br />
Amtsleiterin Schulen, Soziales, Medien,<br />
Kultur und Sport<br />
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Y<br />
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