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Pinnwand - Stadt Grimma

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Seite 22 Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Grimma</strong> Ausgabe 14/2011<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 08.09.2011 mit Beschluss SR 0911-IV 0304 den<br />

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

„Gewerbepark Weinberg“ Großbardau in der Fassung<br />

vom 29.07.2011 samt Begründung gebilligt und<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung<br />

bestimmt.<br />

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und<br />

wichtigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />

1 BauGB (Scoping) wurde abgesehen, da die geplante<br />

Änderung ausschließlich verfahrenstechnische Gründe<br />

hat.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong> über die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Weinberg“ Großbardau<br />

Die Umweltbelange werden im Umweltbericht zur<br />

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

„Solarpark am Weinberg Großbardau“ abgehandelt.<br />

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich<br />

durch die Planung berührt werden kann,<br />

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den<br />

Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

Der Planentwurf zur 1. Änderung bestehend aus der<br />

Planzeichnung mit Begründung zum Bebauungsplan<br />

„Gewerbepark Weinberg“ liegen in der Zeit vom<br />

14.11.2011-14.12.2011 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Grimma</strong>, <strong>Stadt</strong>entwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt<br />

17 öffentlich aus.<br />

Für Rückfragen steht neben den Mitarbeitern des<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungsamtes das beauftragte Landschaftsplanungsbüro<br />

Dr. Bormann und Partner,<br />

Marktgasse 7, 04668 <strong>Grimma</strong>, Tel.: 03437/91 11 56,<br />

Fax 03437/91 84 97, E-Mail: mail@dr-bormann.de<br />

zur Verfügung.<br />

Stellungnahmen können von Jedermann während der<br />

Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und<br />

13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

erfolgen.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Das Gebiet der Planänderung befindet sich südlich der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grimma</strong> und östlich der S 11 <strong>Grimma</strong> – Bad Lausick.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebiets besteht aus den<br />

Flurstücken 232/17; 232/18; 232/19; 233/2; 233/4;<br />

233/6; 233/7; 234/2; 240/4; 240/5; 240/6; 240/8;<br />

240/9; 240/10; 240/11; 240/13; 240/14; 240/16;<br />

240/17; 240/18; 240/21; 240/22; 240/23 (teilweise);<br />

240/24 und 240/27 ist beigefügter Abbildung zu<br />

entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst ausschließlich<br />

das Flurstück 240/23 der Gemarkung Großbardau.<br />

<strong>Grimma</strong>, den 13.10.2011<br />

Matthias Berger<br />

Oberbürgermeister<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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