Energie und Baudenkmal 3 Haustechnik
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Wärmebrücken<br />
Eine Wärmebrücke ist ein Bauteilbereich, durch den<br />
die Wärme schneller nach aussen transportiert wird als<br />
im Normalquerschnitt. Wärmebrücken sind entweder<br />
konstruktiv (Heizkörpernische), stofflich (Betonsturz in<br />
Isoliermauerwerk) oder geometrisch bedingt. Eine geometrische<br />
Wärmebrücke ist eine Wärmebrücke, die aufgr<strong>und</strong><br />
geometriebedingter Temperaturunterschiede in der<br />
Oberfläche von Bauteilen auftritt (z.B. Gebäudeecke).<br />
Ihr kommt gerade bei nicht dämmbaren Objekten eine<br />
gewisse Bedeutung zu. Geometrische Wärmebrücken<br />
können auch Gliederungselemente wie Ecklisenen <strong>und</strong><br />
Gesimse sein. Diese bringen aber nicht nur Nachteile, sie<br />
sind Oberflächenvergrösserungen, die die solaren Erträge<br />
durch opake Bauteile vergrössern.<br />
Je intensiver ein Gebäude gedämmt wird, desto wichtiger<br />
<strong>und</strong> grösser (prozentualer Anteil) sind die Wärmebrückenverluste.<br />
Gebäudeecke als geometrische Wärmebrücke (Abb. 4)<br />
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei niedrigen Aussentemperaturen<br />
die raumseitige Oberflächentemperatur<br />
von Bauteilen stärker ab als in den «Normalbereichen».<br />
Diese führt zu erhöhter relativer Raumluftfeuchtigkeit<br />
oder gar Kondensaten im Bereich der Wärmebrücke.<br />
Eine Folge kann Schimmelbildung sein. Die Gefahr<br />
besteht bei dichten jüngeren Gebäuden viel eher als bei<br />
historischen Bauwerken mit relativ hohen Luftwechseln.<br />
3.2 Stationäre Bilanzmodelle:<br />
Die Norm SIA 380 <strong>und</strong> der <strong>Energie</strong>ausweis<br />
der Kantone GEAK<br />
Der Heizwärmebedarf nach SIA 380/1, Ausgabe<br />
2009 (Thermische <strong>Energie</strong> im Hochbau)<br />
Die gesetzlichen Vorgaben zum <strong>Energie</strong>verbrauch basieren<br />
auf der SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009). 1 Diese legt<br />
den Heizwärmebedarf als Kriterium für die energetische<br />
Beurteilung von Gebäuden fest. Über die Heizperiode<br />
werden <strong>Energie</strong>verluste (Transmissions- <strong>und</strong> Lüftungsverluste)<br />
<strong>und</strong> Gewinne (interne Abwärme von Personen<br />
<strong>und</strong> Geräten <strong>und</strong> solare Wärmegewinne) monatlich<br />
bilanziert; aus der Bilanz der Heizperiode resultiert die<br />
Differenz zwischen Verlusten <strong>und</strong> Gewinnen, diese entspricht<br />
dem Heizwärmebedarf. Die Speichermasse eines<br />
Gebäudes wird nur für die Ermittlung der Ausnützung<br />
der Solarenergie durch transparente Bauteile <strong>und</strong> der<br />
internen Wärmegewinne berücksichtigt (keine Solargewinne<br />
durch opake Bauteile).<br />
Weiter definiert die Norm Grenz- <strong>und</strong> Zielwerte für den<br />
Heizwärmebedarf, welche in die Mustervorschriften<br />
<strong>und</strong> damit in die kantonalen Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen<br />
übernommen werden, <strong>und</strong> sie definiert U-Werte<br />
für Einzelbauteile wiederum als Grenz- <strong>und</strong> Zielwerte.<br />
Im Rahmen eines Bauvorhabens muss die Einhaltung<br />
der Werte mittels <strong>Energie</strong>nachweis belegt werden. Die<br />
Norm nennt zwei mit wenigen Ausnahmen frei wählbare<br />
Verfahren: den System- <strong>und</strong> den Einzelbauteilnachweis.<br />
Im Systemnachweis wird belegt, dass der Gesamtheizwärmebedarf<br />
einen gewissen Wert nicht überschreitet,<br />
im Einzebauteilnachweis, dass die einzelnen Bauteile<br />
gewisse U-Werte nicht überschreiten.<br />
Die Berechnungen werden mittels geprüfter Rechenprogramme,<br />
die in einer Übersichtsliste erfasst sind, erstellt.<br />
Für Baudenkmäler, die nur partiell oder reduziert gedämmt<br />
werden können, drängt sich der Systemnachweis<br />
auf. Mittels flankierender Massnahmen, wie zusätzlicher<br />
Dämmung eines anderen Bauteils, oder Massnahmen<br />
im Bereich der <strong>Haustechnik</strong> kann so ein Bauteil, der<br />
nicht gedämmt werden kann, entlastet werden. Wird der<br />
erlaubte Grenzwert für den Heizwärmebedarf insgesamt<br />
überschritten, muss in der Regel ein begründetes Ausnahmegesuch<br />
gestellt werden.<br />
lll <strong>Haustechnik</strong><br />
1) Literatur:<br />
SIA Norm 380/1:<br />
Thermische <strong>Energie</strong> im<br />
Hochbau, Ausgabe 2009.<br />
Element Nr 29, Wärmeschutz<br />
im Hochbau,<br />
Zürich 2010<br />
<strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Baudenkmal</strong> – <strong>Haustechnik</strong> – V1 – 2014<br />
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