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Energie und Baudenkmal 3 Haustechnik

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Wärmebrücken<br />

Eine Wärmebrücke ist ein Bauteilbereich, durch den<br />

die Wärme schneller nach aussen transportiert wird als<br />

im Normalquerschnitt. Wärmebrücken sind entweder<br />

konstruktiv (Heizkörpernische), stofflich (Betonsturz in<br />

Isoliermauerwerk) oder geometrisch bedingt. Eine geometrische<br />

Wärmebrücke ist eine Wärmebrücke, die aufgr<strong>und</strong><br />

geometriebedingter Temperaturunterschiede in der<br />

Oberfläche von Bauteilen auftritt (z.B. Gebäudeecke).<br />

Ihr kommt gerade bei nicht dämmbaren Objekten eine<br />

gewisse Bedeutung zu. Geometrische Wärmebrücken<br />

können auch Gliederungselemente wie Ecklisenen <strong>und</strong><br />

Gesimse sein. Diese bringen aber nicht nur Nachteile, sie<br />

sind Oberflächenvergrösserungen, die die solaren Erträge<br />

durch opake Bauteile vergrössern.<br />

Je intensiver ein Gebäude gedämmt wird, desto wichtiger<br />

<strong>und</strong> grösser (prozentualer Anteil) sind die Wärmebrückenverluste.<br />

Gebäudeecke als geometrische Wärmebrücke (Abb. 4)<br />

Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei niedrigen Aussentemperaturen<br />

die raumseitige Oberflächentemperatur<br />

von Bauteilen stärker ab als in den «Normalbereichen».<br />

Diese führt zu erhöhter relativer Raumluftfeuchtigkeit<br />

oder gar Kondensaten im Bereich der Wärmebrücke.<br />

Eine Folge kann Schimmelbildung sein. Die Gefahr<br />

besteht bei dichten jüngeren Gebäuden viel eher als bei<br />

historischen Bauwerken mit relativ hohen Luftwechseln.<br />

3.2 Stationäre Bilanzmodelle:<br />

Die Norm SIA 380 <strong>und</strong> der <strong>Energie</strong>ausweis<br />

der Kantone GEAK<br />

Der Heizwärmebedarf nach SIA 380/1, Ausgabe<br />

2009 (Thermische <strong>Energie</strong> im Hochbau)<br />

Die gesetzlichen Vorgaben zum <strong>Energie</strong>verbrauch basieren<br />

auf der SIA-Norm 380/1 (Ausgabe 2009). 1 Diese legt<br />

den Heizwärmebedarf als Kriterium für die energetische<br />

Beurteilung von Gebäuden fest. Über die Heizperiode<br />

werden <strong>Energie</strong>verluste (Transmissions- <strong>und</strong> Lüftungsverluste)<br />

<strong>und</strong> Gewinne (interne Abwärme von Personen<br />

<strong>und</strong> Geräten <strong>und</strong> solare Wärmegewinne) monatlich<br />

bilanziert; aus der Bilanz der Heizperiode resultiert die<br />

Differenz zwischen Verlusten <strong>und</strong> Gewinnen, diese entspricht<br />

dem Heizwärmebedarf. Die Speichermasse eines<br />

Gebäudes wird nur für die Ermittlung der Ausnützung<br />

der Solarenergie durch transparente Bauteile <strong>und</strong> der<br />

internen Wärmegewinne berücksichtigt (keine Solargewinne<br />

durch opake Bauteile).<br />

Weiter definiert die Norm Grenz- <strong>und</strong> Zielwerte für den<br />

Heizwärmebedarf, welche in die Mustervorschriften<br />

<strong>und</strong> damit in die kantonalen Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen<br />

übernommen werden, <strong>und</strong> sie definiert U-Werte<br />

für Einzelbauteile wiederum als Grenz- <strong>und</strong> Zielwerte.<br />

Im Rahmen eines Bauvorhabens muss die Einhaltung<br />

der Werte mittels <strong>Energie</strong>nachweis belegt werden. Die<br />

Norm nennt zwei mit wenigen Ausnahmen frei wählbare<br />

Verfahren: den System- <strong>und</strong> den Einzelbauteilnachweis.<br />

Im Systemnachweis wird belegt, dass der Gesamtheizwärmebedarf<br />

einen gewissen Wert nicht überschreitet,<br />

im Einzebauteilnachweis, dass die einzelnen Bauteile<br />

gewisse U-Werte nicht überschreiten.<br />

Die Berechnungen werden mittels geprüfter Rechenprogramme,<br />

die in einer Übersichtsliste erfasst sind, erstellt.<br />

Für Baudenkmäler, die nur partiell oder reduziert gedämmt<br />

werden können, drängt sich der Systemnachweis<br />

auf. Mittels flankierender Massnahmen, wie zusätzlicher<br />

Dämmung eines anderen Bauteils, oder Massnahmen<br />

im Bereich der <strong>Haustechnik</strong> kann so ein Bauteil, der<br />

nicht gedämmt werden kann, entlastet werden. Wird der<br />

erlaubte Grenzwert für den Heizwärmebedarf insgesamt<br />

überschritten, muss in der Regel ein begründetes Ausnahmegesuch<br />

gestellt werden.<br />

lll <strong>Haustechnik</strong><br />

1) Literatur:<br />

SIA Norm 380/1:<br />

Thermische <strong>Energie</strong> im<br />

Hochbau, Ausgabe 2009.<br />

Element Nr 29, Wärmeschutz<br />

im Hochbau,<br />

Zürich 2010<br />

<strong>Energie</strong> <strong>und</strong> <strong>Baudenkmal</strong> – <strong>Haustechnik</strong> – V1 – 2014<br />

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