kreisteil - CDU Kreisverband Ravensburg
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Die Abgeordneten haben das Wort KREISTEIL<br />
auftretende Einspeisespitzen vermieden.<br />
Anlagen von 30 bis 100 KW sind mit Technik<br />
auszustatten, die eine ferngesteuerte<br />
Reduzierung der Einspeiseleistung ermöglicht.<br />
Anlagen über 100 KW müssen zusätzlich<br />
mit Technik ausgerüstet werden, mit<br />
der die jeweilige Einspeiseleistung abgerufen<br />
werden kann.<br />
Bei der Regelung zum PV-Eigenverbrauch<br />
ist die geltende Regelung des EEG 2009<br />
wieder eingeführt worden. Die Regelung<br />
wird für zwei Jahre befristet. Allerdings ist<br />
bereits mit dem Regierungsentwurf die<br />
Größenbegrenzung der Anlagen auf 100<br />
KW abgesenkt worden.<br />
Marktintegration der<br />
Erneuerbaren Energien<br />
Bereits mit dem Regierungsentwurf erfolgt<br />
die Einführung einer optionalen<br />
Marktprämie. Mit diesem Instrument können<br />
Anlagenbetreiber aus der EEG-Vergütung<br />
zeitlich beschränkt und ihren Strom<br />
am Markt direkt vermarkten. Die Nutzung<br />
der Marktprämie wird ab 2014 für große<br />
<strong>Ravensburg</strong> 7-8/2011 >>> Seite 26<br />
Biogasanlagen (> 750 KW) vorgeschrieben.<br />
Mit dem Gesetz wird eine optionale Flexibilitätsprämie<br />
für Biogasanlagen eingeführt.<br />
Sie wird nur gezahlt, wenn der Strom<br />
direkt vermarktet wird und zusätzliche installierte<br />
Leistung für bedarfsgerechte<br />
Stromerzeugung bereitgestellt wird.<br />
Beim so genannten Grünstromprivileg<br />
wird im Rahmen der Vorgabe zum Portfolioanteil<br />
von 50% Erneuerbare Energien-<br />
Strom, künftig ein Anteil von mindestens<br />
20% fluktuierendem Strom (Wind oder<br />
Photovoltaik) gefordert. Der Anteil ist im<br />
Jahresdurchschnitt und in 8 von 12 Monaten<br />
des Jahres zu erbringen. Eine Übergangsbestimmung<br />
stellt sicher, dass bestehende<br />
kleinräumige regionale Vermarktungen<br />
befristet fortgeführt werden können.<br />
Es bleibt bei der Deckelung der Befreiung<br />
von der EEG-Umlage bei 2 ct/kWh.<br />
Industrieller Eigenverbrauch<br />
und Regelungen für<br />
energieintensive Unternehmen<br />
Industrieller Eigenverbrauch: Alle bisher<br />
Dr. Andreas Schockenhoff MdB<br />
Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert<br />
Vor der Sommerpause konnten wir endlich<br />
einen, seit Monaten schwelenden, Konflikt<br />
mit der FDP in der Innen- und Rechtspolitik<br />
ausräumen. Ende Juni wurden vom<br />
Bundesinnenminister und der Bundesjustizministerin<br />
die sogenannten Anti-Terror-<br />
Gesetze um vier Jahre verlängert. Die Terrorgefahr<br />
in Deutschland bleibt nach wie<br />
vor bestehen. Das zeigen die in letzter Minute<br />
verhinderten Anschläge der Sauerlandgruppe<br />
und geplante Anschläge auf<br />
Bahnhöfe oder Flughäfen. Deshalb ist es so<br />
wichtig, die Regelungen bis auf weiteres<br />
gelten zu lassen. Die geplante Verschärfung<br />
der Gesetze wurde jedoch nicht umgesetzt.<br />
Bei den Anti-Terror-Gesetzen handelt es<br />
sich um Bestimmungen, die für das Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz, den Militärischen<br />
Abschirmdienst und den Bundes-<br />
nachrichtendienst gelten. Die Regelungen<br />
geben diesen Behörden genau definierte<br />
Befugnisse dafür, Auskünfte einzuholen<br />
oder ihr Wissen untereinander oder mit anderen<br />
Stellen auszutauschen. Die Nachrichtendienste<br />
benötigen diese Daten, um Bestrebungen<br />
zu beobachten, die sich gegen<br />
die Grundwerte unserer Verfassung richten.<br />
Als Beispiele für Personen, die unsere<br />
Demokratie oder unser von Freiheit geprägtes<br />
Zusammenleben mit Gewalt bekämpfen<br />
wollen, gelten insbesondere Terroristen<br />
oder deren Unterstützer.<br />
Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen<br />
von Computern oder die Mindestspeicherfrist<br />
von Telekommunikationsverbindungsdaten<br />
haben nichts mit den Anti-Terror-Gesetzen<br />
zu tun. Ebenso wenig werden die Daten<br />
von den Nachrichtendiensten gespeichert.<br />
Sie verbleiben stets bei den<br />
Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern.<br />
Nur im<br />
Einzelfall und wenn konkrete Anhaltspunkte<br />
dafür vorliegen, dass<br />
eine Person gegen die Grundwerte<br />
unserer Verfassung mit Gewalt vorgehen<br />
will, können die Daten der betreffenden<br />
Person abgerufen werden.<br />
Die Befugnisse zum Datenaustausch<br />
werden von den Nachrichtendiensten<br />
allerdings nur selten in Anspruch<br />
genommen. So haben im Jahr<br />
2009 die Nachrichtendienste des<br />
Bundes lediglich 15 Anfragen an Finanzdienstleister<br />
sowie 66 Anfragen<br />
an Telekommunikationsunterneh-<br />
von der Regelung erfassten Fälle sind auch<br />
künftig von der EEG-Umlage durch die<br />
Übergangsregelung in § 66, Abs. 15 weiterhin<br />
befreit. Für neue Investitionen erfolgt<br />
eine klare Abgrenzung in § 37.<br />
Energieintensive Unternehmen: Durch<br />
die Absenkung der Strombezugsgrenze<br />
von 10 GW auf 1 GW werden insbesondere<br />
mittelständische Unternehmen in die Regelung<br />
einbezogen. Im Vergleich zum EEG<br />
2009 wurde die Schwelle für die Kategorisierung<br />
als energieintensives Unternehmen<br />
beim Verhältnis von Stromkosten zur<br />
Bruttowertschöpfung von 15% auf 14% abgesenkt.<br />
Mit dem Ziel des Abbaus bürokratischer<br />
Lasten erfolgen Erleichterungen für selbstständige<br />
Unternehmensteile dadurch, dass<br />
kein vollständiger Jahresabschluss vorzulegen<br />
ist, sondern eine Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
Auch hier ist eine Bestandschutzregelung<br />
für bereits anerkannte selbstständige Unternehmensteile<br />
eingeführt worden.<br />