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kreisteil - CDU Kreisverband Ravensburg

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Die Abgeordneten haben das Wort KREISTEIL<br />

auftretende Einspeisespitzen vermieden.<br />

Anlagen von 30 bis 100 KW sind mit Technik<br />

auszustatten, die eine ferngesteuerte<br />

Reduzierung der Einspeiseleistung ermöglicht.<br />

Anlagen über 100 KW müssen zusätzlich<br />

mit Technik ausgerüstet werden, mit<br />

der die jeweilige Einspeiseleistung abgerufen<br />

werden kann.<br />

Bei der Regelung zum PV-Eigenverbrauch<br />

ist die geltende Regelung des EEG 2009<br />

wieder eingeführt worden. Die Regelung<br />

wird für zwei Jahre befristet. Allerdings ist<br />

bereits mit dem Regierungsentwurf die<br />

Größenbegrenzung der Anlagen auf 100<br />

KW abgesenkt worden.<br />

Marktintegration der<br />

Erneuerbaren Energien<br />

Bereits mit dem Regierungsentwurf erfolgt<br />

die Einführung einer optionalen<br />

Marktprämie. Mit diesem Instrument können<br />

Anlagenbetreiber aus der EEG-Vergütung<br />

zeitlich beschränkt und ihren Strom<br />

am Markt direkt vermarkten. Die Nutzung<br />

der Marktprämie wird ab 2014 für große<br />

<strong>Ravensburg</strong> 7-8/2011 >>> Seite 26<br />

Biogasanlagen (> 750 KW) vorgeschrieben.<br />

Mit dem Gesetz wird eine optionale Flexibilitätsprämie<br />

für Biogasanlagen eingeführt.<br />

Sie wird nur gezahlt, wenn der Strom<br />

direkt vermarktet wird und zusätzliche installierte<br />

Leistung für bedarfsgerechte<br />

Stromerzeugung bereitgestellt wird.<br />

Beim so genannten Grünstromprivileg<br />

wird im Rahmen der Vorgabe zum Portfolioanteil<br />

von 50% Erneuerbare Energien-<br />

Strom, künftig ein Anteil von mindestens<br />

20% fluktuierendem Strom (Wind oder<br />

Photovoltaik) gefordert. Der Anteil ist im<br />

Jahresdurchschnitt und in 8 von 12 Monaten<br />

des Jahres zu erbringen. Eine Übergangsbestimmung<br />

stellt sicher, dass bestehende<br />

kleinräumige regionale Vermarktungen<br />

befristet fortgeführt werden können.<br />

Es bleibt bei der Deckelung der Befreiung<br />

von der EEG-Umlage bei 2 ct/kWh.<br />

Industrieller Eigenverbrauch<br />

und Regelungen für<br />

energieintensive Unternehmen<br />

Industrieller Eigenverbrauch: Alle bisher<br />

Dr. Andreas Schockenhoff MdB<br />

Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verlängert<br />

Vor der Sommerpause konnten wir endlich<br />

einen, seit Monaten schwelenden, Konflikt<br />

mit der FDP in der Innen- und Rechtspolitik<br />

ausräumen. Ende Juni wurden vom<br />

Bundesinnenminister und der Bundesjustizministerin<br />

die sogenannten Anti-Terror-<br />

Gesetze um vier Jahre verlängert. Die Terrorgefahr<br />

in Deutschland bleibt nach wie<br />

vor bestehen. Das zeigen die in letzter Minute<br />

verhinderten Anschläge der Sauerlandgruppe<br />

und geplante Anschläge auf<br />

Bahnhöfe oder Flughäfen. Deshalb ist es so<br />

wichtig, die Regelungen bis auf weiteres<br />

gelten zu lassen. Die geplante Verschärfung<br />

der Gesetze wurde jedoch nicht umgesetzt.<br />

Bei den Anti-Terror-Gesetzen handelt es<br />

sich um Bestimmungen, die für das Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz, den Militärischen<br />

Abschirmdienst und den Bundes-<br />

nachrichtendienst gelten. Die Regelungen<br />

geben diesen Behörden genau definierte<br />

Befugnisse dafür, Auskünfte einzuholen<br />

oder ihr Wissen untereinander oder mit anderen<br />

Stellen auszutauschen. Die Nachrichtendienste<br />

benötigen diese Daten, um Bestrebungen<br />

zu beobachten, die sich gegen<br />

die Grundwerte unserer Verfassung richten.<br />

Als Beispiele für Personen, die unsere<br />

Demokratie oder unser von Freiheit geprägtes<br />

Zusammenleben mit Gewalt bekämpfen<br />

wollen, gelten insbesondere Terroristen<br />

oder deren Unterstützer.<br />

Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen<br />

von Computern oder die Mindestspeicherfrist<br />

von Telekommunikationsverbindungsdaten<br />

haben nichts mit den Anti-Terror-Gesetzen<br />

zu tun. Ebenso wenig werden die Daten<br />

von den Nachrichtendiensten gespeichert.<br />

Sie verbleiben stets bei den<br />

Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern.<br />

Nur im<br />

Einzelfall und wenn konkrete Anhaltspunkte<br />

dafür vorliegen, dass<br />

eine Person gegen die Grundwerte<br />

unserer Verfassung mit Gewalt vorgehen<br />

will, können die Daten der betreffenden<br />

Person abgerufen werden.<br />

Die Befugnisse zum Datenaustausch<br />

werden von den Nachrichtendiensten<br />

allerdings nur selten in Anspruch<br />

genommen. So haben im Jahr<br />

2009 die Nachrichtendienste des<br />

Bundes lediglich 15 Anfragen an Finanzdienstleister<br />

sowie 66 Anfragen<br />

an Telekommunikationsunterneh-<br />

von der Regelung erfassten Fälle sind auch<br />

künftig von der EEG-Umlage durch die<br />

Übergangsregelung in § 66, Abs. 15 weiterhin<br />

befreit. Für neue Investitionen erfolgt<br />

eine klare Abgrenzung in § 37.<br />

Energieintensive Unternehmen: Durch<br />

die Absenkung der Strombezugsgrenze<br />

von 10 GW auf 1 GW werden insbesondere<br />

mittelständische Unternehmen in die Regelung<br />

einbezogen. Im Vergleich zum EEG<br />

2009 wurde die Schwelle für die Kategorisierung<br />

als energieintensives Unternehmen<br />

beim Verhältnis von Stromkosten zur<br />

Bruttowertschöpfung von 15% auf 14% abgesenkt.<br />

Mit dem Ziel des Abbaus bürokratischer<br />

Lasten erfolgen Erleichterungen für selbstständige<br />

Unternehmensteile dadurch, dass<br />

kein vollständiger Jahresabschluss vorzulegen<br />

ist, sondern eine Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Auch hier ist eine Bestandschutzregelung<br />

für bereits anerkannte selbstständige Unternehmensteile<br />

eingeführt worden.<br />

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