der-Bergische-Unternehmer_0417
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empfohlen im Steuerdschungel<br />
Warten Sie ab. Es gibt noch eine Ausnahme,<br />
nämlich die Chance auf Verschonungsbedarfsprüfung.<br />
Hier kann auf Antrag<br />
des Erwerbers die Steuer auf den Erwerb begünstigten<br />
betrieblichen Vermögens ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise erlassen werden. Wenn nachgewiesen<br />
wird, dass <strong>der</strong> Erwerber persönlich nicht in<br />
<strong>der</strong> Lage ist, die Steuer aus übrigem verfügbaren<br />
Vermögen zu begleichen, bleibt <strong>der</strong><br />
Erwerb des betrieblichen Vermögens in unbegrenzter<br />
Höhe steuerfrei.<br />
Alles klar? Also weiter.<br />
Die Steuerbefreiung steht unter Vorbehalten.<br />
Der Erwerber muss die Arbeitsplätze sieben<br />
Jahre erhalten und darf das Unternehmen<br />
sieben Jahre nicht veräußern – auch nicht<br />
teilweise. Erhält <strong>der</strong> Erwerber innerhalb von<br />
10 Jahren durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung<br />
weiteres nicht begünstigtes Vermögen, so<br />
erhöht sich das verfügbare Vermögen um<br />
die Hälfte dieses Wertes. Im Ergebnis muss<br />
<strong>der</strong> Erwerber die Hälfte seines verfügbaren<br />
nicht begünstigten Vermögens zur Begleichung<br />
<strong>der</strong> Steuer, die auf den Erwerb des<br />
begünstigten betrieblichen Vermögens entfällt,<br />
verwenden. Hat <strong>der</strong> Erwerber zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong> Steuer auf<br />
das begünstigte betriebliche Vermögen kein<br />
nicht begünstigtes verfügbares Vermögen<br />
und erwirbt er innerhalb von 10 Jahren keines<br />
durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung hinzu,<br />
bleibt <strong>der</strong> Erwerb des begünstigten betrieblichen<br />
Vermögens steuerfrei. Die in dieser<br />
Weise betroffenen Erwerber sollten sich also<br />
bei ihren Verwandten nach <strong>der</strong>en Testamenten<br />
o<strong>der</strong> Schenkungsabsichten erkundigen.<br />
Die Planung <strong>der</strong> Vermögensnachfolge nimmt<br />
hier schnell Ausmaße an, die sippenübergreifend<br />
werden können.<br />
„Die Planung <strong>der</strong><br />
Vermögensnachfolge<br />
nimmt schnell<br />
Ausmaße an, die<br />
sippenübergreifend<br />
werden können.“<br />
Wir haben gelernt, dass das ErbStG streng<br />
unterscheidet zwischen begünstigtem betrieblichen<br />
Vermögen und nicht begünstigtem Vermögen,<br />
das unter Umständen zum verfügbaren<br />
Vermögen werden kann. Das ist dann im<br />
Zweifel zur Hälfte weg. Zum begünstigten betrieblichen<br />
Vermögen gehört grundsätzlich<br />
die gesamte Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz eines Unternehmens<br />
– mit Ausnahme des Verwaltungsvermögens,<br />
das man sich hinweg denken kann,<br />
ohne die Leistungsfähigkeit des Unternehmens<br />
zu beeinträchtigen. Wer also auf die Idee kommen<br />
sollte, per Einlage von liquiden Mitteln<br />
den Wert des Betriebsvermögens an den steuerbegünstigten<br />
Betrag von 26 Millionen Euro<br />
heranzuführen, um das Unternehmen alsbald<br />
zu verschenken, muss sich lei<strong>der</strong> sagen lassen,<br />
dass es so nicht geht. Lesen Sie selbst folgendes<br />
Zitat aus § 13b Abs. 2 ErbStG: „Das begünstigungsfähige<br />
Vermögen ist begünstigt, soweit<br />
sein gemeiner Wert das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />
im Sinne des Absatz 7 gekürzten<br />
Nettowertes des Verwaltungsvermögens im<br />
Sinne des Absatzes 6 übersteigt (begünstigtes<br />
Vermögen)“. Im Umkehrschluss bedeutet dies:<br />
Zu viel Verwaltungsvermögen ist schädlich und<br />
gefährdet die Steuerbegünstigung des begünstigungsfähigen<br />
Vermögens.<br />
Alles klar?<br />
Ich denke, jetzt habe ich Sie soweit, dass ich es<br />
wagen kann: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem<br />
Steuerberater! Manche mögen denken,<br />
dass ich von Anfang an darauf aus war, Werbung<br />
für meine Berufskollegen zu machen.<br />
Aber – wenn Sie Ihr Haus auf Diebstahlschutz<br />
überprüfen lassen, dann gehen<br />
Sie doch auch zu einem Experten und<br />
fragen nicht diejenigen, die es auf Ihr<br />
Geld abgesehen haben.<br />
<strong>der</strong> <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 04|17 37