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der-Bergische-Unternehmer_0417

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empfohlen im Steuerdschungel<br />

Warten Sie ab. Es gibt noch eine Ausnahme,<br />

nämlich die Chance auf Verschonungsbedarfsprüfung.<br />

Hier kann auf Antrag<br />

des Erwerbers die Steuer auf den Erwerb begünstigten<br />

betrieblichen Vermögens ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise erlassen werden. Wenn nachgewiesen<br />

wird, dass <strong>der</strong> Erwerber persönlich nicht in<br />

<strong>der</strong> Lage ist, die Steuer aus übrigem verfügbaren<br />

Vermögen zu begleichen, bleibt <strong>der</strong><br />

Erwerb des betrieblichen Vermögens in unbegrenzter<br />

Höhe steuerfrei.<br />

Alles klar? Also weiter.<br />

Die Steuerbefreiung steht unter Vorbehalten.<br />

Der Erwerber muss die Arbeitsplätze sieben<br />

Jahre erhalten und darf das Unternehmen<br />

sieben Jahre nicht veräußern – auch nicht<br />

teilweise. Erhält <strong>der</strong> Erwerber innerhalb von<br />

10 Jahren durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung<br />

weiteres nicht begünstigtes Vermögen, so<br />

erhöht sich das verfügbare Vermögen um<br />

die Hälfte dieses Wertes. Im Ergebnis muss<br />

<strong>der</strong> Erwerber die Hälfte seines verfügbaren<br />

nicht begünstigten Vermögens zur Begleichung<br />

<strong>der</strong> Steuer, die auf den Erwerb des<br />

begünstigten betrieblichen Vermögens entfällt,<br />

verwenden. Hat <strong>der</strong> Erwerber zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong> Steuer auf<br />

das begünstigte betriebliche Vermögen kein<br />

nicht begünstigtes verfügbares Vermögen<br />

und erwirbt er innerhalb von 10 Jahren keines<br />

durch Erbschaft o<strong>der</strong> Schenkung hinzu,<br />

bleibt <strong>der</strong> Erwerb des begünstigten betrieblichen<br />

Vermögens steuerfrei. Die in dieser<br />

Weise betroffenen Erwerber sollten sich also<br />

bei ihren Verwandten nach <strong>der</strong>en Testamenten<br />

o<strong>der</strong> Schenkungsabsichten erkundigen.<br />

Die Planung <strong>der</strong> Vermögensnachfolge nimmt<br />

hier schnell Ausmaße an, die sippenübergreifend<br />

werden können.<br />

„Die Planung <strong>der</strong><br />

Vermögensnachfolge<br />

nimmt schnell<br />

Ausmaße an, die<br />

sippenübergreifend<br />

werden können.“<br />

Wir haben gelernt, dass das ErbStG streng<br />

unterscheidet zwischen begünstigtem betrieblichen<br />

Vermögen und nicht begünstigtem Vermögen,<br />

das unter Umständen zum verfügbaren<br />

Vermögen werden kann. Das ist dann im<br />

Zweifel zur Hälfte weg. Zum begünstigten betrieblichen<br />

Vermögen gehört grundsätzlich<br />

die gesamte Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz eines Unternehmens<br />

– mit Ausnahme des Verwaltungsvermögens,<br />

das man sich hinweg denken kann,<br />

ohne die Leistungsfähigkeit des Unternehmens<br />

zu beeinträchtigen. Wer also auf die Idee kommen<br />

sollte, per Einlage von liquiden Mitteln<br />

den Wert des Betriebsvermögens an den steuerbegünstigten<br />

Betrag von 26 Millionen Euro<br />

heranzuführen, um das Unternehmen alsbald<br />

zu verschenken, muss sich lei<strong>der</strong> sagen lassen,<br />

dass es so nicht geht. Lesen Sie selbst folgendes<br />

Zitat aus § 13b Abs. 2 ErbStG: „Das begünstigungsfähige<br />

Vermögen ist begünstigt, soweit<br />

sein gemeiner Wert das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />

im Sinne des Absatz 7 gekürzten<br />

Nettowertes des Verwaltungsvermögens im<br />

Sinne des Absatzes 6 übersteigt (begünstigtes<br />

Vermögen)“. Im Umkehrschluss bedeutet dies:<br />

Zu viel Verwaltungsvermögen ist schädlich und<br />

gefährdet die Steuerbegünstigung des begünstigungsfähigen<br />

Vermögens.<br />

Alles klar?<br />

Ich denke, jetzt habe ich Sie soweit, dass ich es<br />

wagen kann: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem<br />

Steuerberater! Manche mögen denken,<br />

dass ich von Anfang an darauf aus war, Werbung<br />

für meine Berufskollegen zu machen.<br />

Aber – wenn Sie Ihr Haus auf Diebstahlschutz<br />

überprüfen lassen, dann gehen<br />

Sie doch auch zu einem Experten und<br />

fragen nicht diejenigen, die es auf Ihr<br />

Geld abgesehen haben.<br />

<strong>der</strong> <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 04|17 37

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