20.04.2017 Aufrufe

ZAP-0617_web

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

entsprechende Rechtsbehelfe, mit denen er gegen<br />

die fehlerhafte staatliche Entscheidung vorgehen<br />

kann. Spiegelbildlich bedeutet das aber zugleich die<br />

Verpflichtung des Betroffenen, sich gegen rechtswidrige<br />

staatliche Akte durch diese Rechtsbehelfe<br />

auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entsprechend<br />

zur Wehr zu setzen. Tut er dies nicht,<br />

kann er bei einem bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen<br />

staatlichen Akt später nicht mehr dessen<br />

Rechtswidrigkeit behaupten und entsprechende<br />

Ansprüche durchsetzen. Im Rahmen der Zulässigkeit<br />

muss er ggf. eine Wiederaufnahme des Verfahrens<br />

anstreben. Hinter dieser Aufgabenverteilung<br />

steht einerseits die Schutzpflicht des<br />

Rechtsstaates, durch entsprechende Rechtsschutzmöglichkeiten<br />

dem Bürger die Möglichkeit des<br />

Vorgehens gegen staatliches Verhalten an die<br />

Hand zu geben. Andererseits bedeutet dies zugleich<br />

eine Eigenverantwortlichkeit des Bürgers, tätig zu<br />

werden und diese Möglichkeiten auch zu nutzen.<br />

Diese Aufgabenverteilung gilt auch für die hier in<br />

Rede stehende „Knöllchen-Affäre“. Die erhebliche<br />

Quantität der Betroffenen ändert daran nichts,<br />

dass es sich qualitativ bei der fehlerhaften Beschilderung<br />

um ein staatliches Fehlverhalten handelt,<br />

das durchaus vorkommen kann, auch wenn es<br />

nicht vorkommen darf. Es ist also Sache des Betroffenen,<br />

die Justiz durch entsprechende Rechtsbehelfe<br />

einzuschalten. Aufgabe der Richter ist es,<br />

solche Fehler festzustellen. Es ist ureigenstes<br />

Metier von Anwälten, die Betroffenen entsprechend<br />

zu beraten und ggf. zu solchen Schritten zu<br />

führen. Wer all dies nicht nutzt, sondern passiv<br />

bleibt, muss auch mit den Folgen leben. Angesichts<br />

der in Justizkreisen nicht ganz selten anzutreffenden<br />

Ansicht, es herrsche ein gewisser Hang zu<br />

„Prozesshanselei“, ist es schon erstaunlich, dass<br />

sich nur einer von etwa 450.000 Betroffenen<br />

gerichtlich zur Wehr gesetzt hat.<br />

Es stellt eine Aushebelung und Missachtung<br />

rechtsstaatlicher Prinzipien und Aufgabenverteilungen<br />

dar, wenn seitens der Politik nunmehr<br />

versucht wird, diese Vorgaben zu umgehen, um<br />

einen „unbürokratischen“ Ausgleich zu schaffen.<br />

Letztlich wird hier das Gesetz durch politisches<br />

Gutdünken ersetzt. Dem Betroffenen wird die<br />

Eigenverantwortung abgenommen, sich gegen<br />

entsprechende Bescheide zu wenden.<br />

Auch stellt sich die Frage nach der Präzedenzwirkung<br />

einer solchen Vorgehensweise. Behörden<br />

und politische Institutionen werden geradezu<br />

ermuntert, die formelle Rechtskraft von staatlichen<br />

Bescheiden zu umgehen, wenn Medien und<br />

Öffentlichkeit das Ergebnis nicht gefällt. Überhaupt:<br />

Ob es eine solche Medienwirkung und ein<br />

„Ausgleichsprogramm“ auch gegeben hätte, wenn<br />

es nicht um ca. 450.000 Betroffene gegangen<br />

wäre, sondern nur um 45? Ich wage das zu<br />

bezweifeln. Ein Schelm, wer angesichts dessen<br />

einen Bezug zu der bevorstehenden Landtagswahl<br />

in Nordrhein-Westfalen am 14.5.2017 vermutet.<br />

Aber vielleicht schüttelt auch der umtriebige<br />

Bundesjustizminister noch fix eine Gesetzesinitiative<br />

zur rückwirkenden Änderung des § 85<br />

OWiG aus dem Ärmel.<br />

RiAG Dr. AXEL DEUTSCHER, Bochum<br />

Anwaltsmagazin<br />

Neuregelungen im März<br />

In diesem Monat treten einige Neuregelungen in<br />

Kraft: Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei<br />

verordnen, wenn dies die Heilung<br />

begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking<br />

bleibt in Deutschland verboten. Urheber und<br />

Künstler können künftig ihren Anspruch auf<br />

268 <strong>ZAP</strong> Nr. 6 15.3.2017

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!