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40 VERMISCHTES BESTplus<br />

IST MEINE KÜNDIGUNGSFRIST RICHTIG BERECHNET?<br />

jedoch in keinem Fall unreflektiert hingenommen werden, denn<br />

das Gesetz spricht Klartext, wenn es sagt, dass dem Arbeitnehmer<br />

aus der Umwandlung eines Betriebs keine Nachteile entstehen<br />

dürfen.<br />

[Bp-mv]. Diese Frage ist eine von vielen, die sich Arbeitnehmer<br />

stellen, wenn sie eine Kündigung bekommen. Leider ist sie<br />

aber nicht ganz so einfach zu beantworten. Im Prinzip berechnet<br />

sich die Kündigungsfrist nach der Betriebszugehörigkeit.<br />

Wenn Sie also schon eine lange Zeit im selben Betrieb arbeiten,<br />

ist die Kündigungsfrist ebenfalls großzügig zu bemessen.<br />

Auch wenn Sie nicht direkt von einer Kündigung betroffen<br />

sind, der Betrieb, in dem Sie arbeiten aber gerade dabei ist,<br />

Untergesellschaften zu gründen oder vergleichbare Umwandlungen<br />

vorzunehmen, sollten Sie aufmerksam sein. Wenn man<br />

Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt, müssen Sie diesen<br />

besonders gut durchlesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Bedingen<br />

Sie sich Zeit aus und nehmen Sie ihn mit nach Hause. Sollten<br />

Sie unsicher sein, ob der Vertrag versteckte oder schwer<br />

verständliche Klauseln enthält, die ggf. zu Ihrem Nachteil ausgelegt<br />

werden könnten, lassen Sie den Vertrag am besten professionell<br />

prüfen. Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat<br />

existieren, ist dieser die erste Adresse, an die Sie sich wenden<br />

sollten. Dies gilt auch, falls Sie eine Kündigung bekommen<br />

haben.<br />

Generell gibt es gesetzliche Regelungen, die z.B. aussagen,<br />

dass 12 Jahre im selben Betrieb fünfmonatige Kündigungsfristen<br />

mit sich bringen. Bei 20 Jahren sind es sogar sieben Monate.<br />

Kündigungsfristen berechnen sich dabei immer zum Ende<br />

eines Kalendermonats. Bedenken Sie aber, dass in individuellen<br />

Arbeitsverträgen auch individuelle Kündigungsfristen vereinbart<br />

sein können.<br />

Keine Gültigkeit hat im Übrigen mittlerweile die früher gängige<br />

Praxis, dass Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des<br />

25. Lebensjahrs nicht mitberechnet werden. Dies wurde aus<br />

Gründen der Gleichberechtigung abgeschafft. Versucht Ihr Arbeitgeber<br />

also, sich auf diesen Paragrafen zu berufen, ist er im<br />

Unrecht.<br />

Was allerdings gerade in den letzten Jahren immer wieder beobachtet<br />

wird, ist die Ausgliederung kleinerer Betriebsteile in<br />

eine eigene Gesellschaft oder schlicht einen andern Unternehmensteil.<br />

Trifft das auf Ihren Betrieb zu, ist besondere Vorsicht<br />

geboten und die angegebene Kündigungsfrist sollte im Fall<br />

einer Kündigung genauestens überprüft werden. Gerne versuchen<br />

die entsprechenden Betriebe die Betriebszugehörigkeit<br />

auf den Zeitraum zu begrenzen, in denen der Arbeitnehmer bei<br />

dem neu gegründeten Unternehmen beschäftigt war. Dies sollte<br />

In letzterem Fall sollten Sie sich allerdings nicht zu viel Zeit<br />

lassen, denn die Frist, in der eine Kündigung wirksam mit einer<br />

Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann, beträgt drei<br />

Wochen ab Zugang der Kündigung. Es zählt also nicht das<br />

Datum, zu dem man Ihnen gekündigt hat, sondern einzig der<br />

Tag, an dem Sie die schriftliche Kündigung bekommen haben.<br />

Egal also, ob das Beendigungsdatum sieben Monate oder nur<br />

ein paar Wochen in der Zukunft liegt, sollten Sie sich unmittelbar<br />

nach Erhalt der Kündigung mit der Frage auseinandersetzen,<br />

ob Sie dagegen vorgehen möchten. Gerade für die<br />

Generation 50+ steht schlicht viel auf dem Spiel, wenn es um<br />

den Arbeitsplatz geht. Bedenken Sie also immer: Ein großer<br />

Teil der ausgesprochenen Kündigungen ist angreifbar!<br />

Rechtsanwalt Michael Voß<br />

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Maschmühlenweg 44 B<br />

37081 Göttingen, 05 51-5 03 68 75<br />

info@kuendigungsschutz-voss.de<br />

www.kuendigungsschutz-voss.de

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