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Immobilien<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

MAGAZIN<br />

BAUEN UND KAUFEN UNTER ZEITDRUCK<br />

WIE SICH FEHLER VERMEIDEN LASSEN<br />

die Prognose, dass er auch tatsächlich und halbwegs zeitnah<br />

fertiggestellt wird“, so die Erfahrung von Andreas Garscha.<br />

Allerdings warnt der Bauherrenberater davor, unbesehen in bereits<br />

im Bau befindliche Objekte einzusteigen. „Vor dem Kauf<br />

sollte man auf alle Fälle die Substanz prüfen lassen, um sicher<br />

zu gehen, dass das, was steht, technisch mängelfrei ist.“ Das<br />

wird immer schwerer, je weiter der Bau schon fortgeschritten<br />

ist. Die Bodenplatte etwa ist dann nicht mehr erkennbar. Ist das<br />

Erdreich schon beigefüllt, lassen sich auch die Kellerwände<br />

nicht mehr als Ganzes beurteilen, und ist das Haus erst innen<br />

verputzt, kann man nur hoffen, dass die Installationen korrekt<br />

verlegt wurden. Allerdings können erfahrene Sachverständige<br />

trotzdem erkennen, wie gut gearbeitet wurde.<br />

Manchmal muss es schnell gehen! Das neue Jobangebot<br />

ist verlockend, aber Arbeitsbeginn schon in ein paar<br />

Wochen, oder ein Familienmitglied braucht Hilfe und die<br />

Angehörigen rücken räumlich wieder näher zusammen.<br />

Egal, was der Grund für den Umzug ist, nicht immer haben<br />

Menschen monate- oder sogar jahrelang Zeit, um in aller<br />

Ruhe ihre Traumimmobilie am neuen Wohnort zu finden.<br />

„Eile ist eigentlich beim Bauen und Kaufen kein guter Ratgeber“,<br />

weiß Dipl.-Ing. Andreas Garscha. Der Bausachverständige,<br />

der das Büro des Verbands Privater Bauherren<br />

(VPB) in Stuttgart leitet, weiß aber auch, wie man trotz Eile<br />

die gröbsten Fehler vermeidet.<br />

Der Neubau eines Hauses dauert zu lange<br />

Grundsätzlich gibt es drei Formen von Wohneigentum, die infrage<br />

kommen, wenn es schnell gehen muss: Erstens ein Neubauprojekt,<br />

Haus oder Eigentumswohnung, das kurz vor Baubeginn<br />

steht oder bereits im Bau ist und in absehbarer Zeit fertig wird.<br />

Zweitens einen Altbau, der gerade umfassend renoviert wird und<br />

fast bezugsfertig ist und drittens einen Bestandsbau von privat;<br />

hier kommen ebenfalls Wohnung oder Haus infrage. Der klassische<br />

Neubau eines Hauses fällt aus, er dauert zu lange.<br />

Der Ausbau eines vorhandenen Daches ist auch eine Möglichkeit,<br />

citynah schnell. neuen Wohnraum zu schaffen<br />

Bei Neu- und sanierten Altbauten handelt es sich in der Regel<br />

um Bauträger-Objekte. Hier ist Vorsicht geboten, denn das Bauen<br />

mit dem Bauträger hat seine Tücken. Das besondere beim<br />

Bauträger: Er verkauft stets Haus und Grund aus einer Hand.<br />

Folglich sind auch die vielen Eigentumswohnungsanlagen, die<br />

aktuell landauf landab entstehen, klassische Bauträgerobjekte.<br />

Auch Sanierung und Verkauf großer Altanlagen oder der Umbau<br />

von gewerblichen Objekten in Eigentumswohnungen, werden in<br />

der Regel vom Bauträger abgewickelt und angeboten.<br />

Bei Bauträgerobjekten Vorsicht walten lassen<br />

„Bei Bauträgerobjekten besteht eine Gefahr darin, dass die<br />

Firma während des Bauens insolvent wird. Und das wird<br />

dann richtig kompliziert und kann mit dem Verlust von viel<br />

Geld und der Immobilie enden“, warnt der VPB-Sachverständige.<br />

Den ersten Zugriff auf Grund und Bausubstanz sichert<br />

sich nämlich stets die den Bauträger finanzierende Bank. Sie<br />

entscheidet in der Regel, ob und wie es weitergeht. Das Verfahren<br />

dauert jeweils Monate, in denen nicht weitergebaut<br />

wird, aber Finanzierung und Miete parallel weiter laufen.<br />

„Das wäre also fatal für alle, die schnell eine neue Bleibe brauchen.<br />

Je weiter der Bau fortgeschritten ist, umso besser also<br />

Auch aufs Gemeinschaftseigentum schauen<br />

„Aufwändiger als beim Einfamilienhaus ist die Baukontrolle<br />

bei der Eigentumswohnung“, gibt Bauherrenberater Garscha zu<br />

bedenken, denn „zum Sondereigentum Wohnung gehört ja<br />

stets das Gemeinschaftseigentum. Das machen sich viele Käufer<br />

gar nicht klar. Sie ahnen oft nicht einmal, dass sie mit dem<br />

Kauf der Wohnung Miteigentümer der gesamten Anlage werden<br />

– und zu der gehören vielleicht 350 weitere Wohnungen,<br />

zwei Tiefgaragen, eine Gartenanlage und eine große Heizzentrale.“<br />

Wer in eine solche Anlage einsteigt, der muss nicht nur<br />

sein Sondereigentum begutachten lassen, sondern vor allem<br />

die Gemeinschaftsanlagen, für die er anteilig mit haftet.<br />

„Im Augenblick haben es Käufer ohnehin nicht leicht, in ein<br />

laufendes Projekt einzusteigen, denn der Andrang ist so groß,<br />

die Bauträger können sich ihre Kunden aussuchen“, beobachtet<br />

Andreas Garscha. „Entsprechend gering ist auch die Neigung<br />

der Anbieter, auf Sonderwünsche einzugehen. Und die<br />

Käufer können eine Wohnung meist nur kurze Zeit reservieren,<br />

dann müssen sie sich entscheiden, ob sie kaufen oder<br />

nicht.“ Mindestens 14 Tage haben aber alle Zeit. Das ist nämlich<br />

die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der der Notar den<br />

Käufern die Bauunterlagen vor der Protokollierung zur Verfügung<br />

stellen muss. Zeit genug also, um den Bauvertrag vom<br />

unabhängigen Experten prüfen zu lassen.<br />

Altbau mit Potenzial bevorzugen<br />

Die dritte Möglichkeit schnell zu einer Immobilie zu kommen,<br />

ist der Kauf eines Altbaus oder einer Bestandswohnung von Privat.<br />

Dabei entfallen Planungs- und Bauphase. Die Käufer können<br />

in der Regel schneller einziehen. Sie sehen, was an Sanierungsaufwand<br />

auf sie zukommt und können die Kosten des Projektes<br />

verlässlich einschätzen. Allerdings nur, wenn sie sich vorab vom<br />

Experten eine Bestandsanalyse machen lassen. „Kaufinteressenten<br />

brauchen dabei meist kein aufwändiges Wertgutachten, sondern<br />

eine seriöse Beurteilung der Substanz“, erklärt Dipl.-Ing.<br />

Rainer Lohr, Sachverständiger im VPB-Büro Stuttgart und Umgebung.<br />

„In der Regel reicht eine ausgiebige Ortsbesichtigung<br />

zur Einschätzung des Immobilienwerts und des Sanierungszustands.<br />

Hauskäufer müssen schließlich wissen, welche Nachrüstpflichten<br />

sie zeitnah umsetzen müssen und welche Sanierungsund<br />

Modernisierungsarbeiten mittel- bis langfristig auf sie zukommen.“<br />

Die Berater helfen auch dabei zu klären, ob ein Haus<br />

umgebaut werden kann, ob es erweitert oder das Dach zum<br />

Wohnen ausgebaut werden darf. VPB-Experten empfehlen vorab<br />

grundsätzlich einen Blick in den Bebauungsplan. „Ein<br />

Haus, das mitwächst und sich beispielsweise den Bedürfnissen<br />

der wachsenden Familie anpassen lässt, kann länger genutzt<br />

werden als ein Haus, das solche Möglichkeiten nicht<br />

bietet. Auch das ist ein Wert an sich.“<br />

Wer sich für eine Eigentumswohnung im Bestand interessiert,<br />

der muss bedenken: Er kauft Sonder- und Gemeinschaftseigentum,<br />

wie beim Neubau. Und er wird Mitglied einer bereits<br />

bestehenden Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz<br />

(WEG). Welche Rechte der Wohnungsbesitzer<br />

hat, und wie er mit seinem Sondereigentum verfahren<br />

darf, ergibt sich zum einen aus dem Wohneigentumsgesetz,<br />

zum anderen aus der Gemeinschaftsordnung. Sie ist Bestandteil ➤<br />

Hauffstraße 18<br />

71144 Steinenbronn<br />

Tel.: 07157 53 62 45<br />

www.khs-immo.de<br />

Bei einem Altbau oder einer Bestandswohnung entfallen<br />

die Planungs- und Bauphase. Nach einer etwaigen<br />

Sanierung kann zügig eingezogen werden.<br />

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Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)<br />

Foto: hanohiki - fotolia.com<br />

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