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Versicherung & Recht<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
MAGAZIN<br />
➤ mehr als 15 Prozent erhöht werden, betont sie. Zwischen jeder<br />
Mieterhöhung müssten zudem mindestens 15 Monate liegen.<br />
Auffallend ist außerdem auch, dass die Aufschläge von den<br />
Vermietern häufig nicht hinreichend begründet werden.<br />
Eine Stichprobe ergab, dass zwei Drittel der geprüften<br />
Mietwohnungen über dem zulässigen Mietspiegelwert liegen<br />
Die Einhaltung der in Stuttgart geltenden Mietpreisbremsenverordnung<br />
ist dabei ein zentrales Thema für den Mieterverein.<br />
Die Regelung besagt, dass die neue Monatsmiete maximal<br />
zehn Prozent über dem vergleichbaren Mietspiegelwert liegen<br />
darf, wenn Wohnungen wiedervermietet werden. Dieser beträgt<br />
im Durchschnitt aller Stuttgarter Mietwohnungen<br />
9,50 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Stichprobe mit rund<br />
<strong>10</strong>0 Wohnungen, die an einem Tag in einem bekannten Immobilienportal<br />
für Stuttgart angeboten waren, hatte Rolf<br />
Gaßmann vor einiger Zeit derweil festgestellt, dass nur ein<br />
Drittel der Wohnungen unterhalb des noch zulässigen Wertes<br />
lagen. Zwei Drittel lagen dagegen darüber. Daraus hat der<br />
Vereinsvorsitzende geschlossen, dass ein Großteil der etwa<br />
20 000 Wohnungen, die in der Landeshauptstadt jedes Jahr<br />
neu vermietet werden, überteuert angeboten werden. Insbesondere<br />
möblierte Wohnungen würden oft zu Wucherpreisen<br />
angeboten werden, so Gaßmann. Dabei seien sie oft nur spärlich<br />
möbliert, würden aber dennoch 25 bis 30 Euro Miete pro<br />
Quadratmeter kosten. Erlaubt sei aber nur, jeden Monat 1,5<br />
bis 2,5 Prozent des Zeitwerts der Einrichtung aufzuschlagen.<br />
Angesichts dieser Situation hatte der Mieterverein Anfang des<br />
Jahres eine flächendeckende Aktion gestartet und allen Betroffenen<br />
die Möglichkeit angeboten, durch einen Mietpreischeck prüfen<br />
zu lassen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Die Aktion sei<br />
zudem auch als Vorsichtsfunktion gedacht, die raffgierige Vermieter<br />
von überzogenen Mietforderungen abhalten soll, so Gaßmann.<br />
„Sie sollen merken, dass Mieter sich wehren“. Denn auch<br />
der seit Jahresbeginn geltende neue Mietspiegel hatte zuvor offenbar<br />
dazu geführt, dass viele Wohnungseigentümer die Mieten<br />
nochmals deutlich erhöht haben, was sich wiederum auf den<br />
nächsten Mietspiegel auswirken könnte, der dann auf Basis der<br />
überhöhten Mieten weiter angehoben wird. Ein kostspieliger<br />
Kreislauf, den der Verein nun durchbrechen will.<br />
Bis Ostern hatten allen interessierten Mieter Zeit, an der Aktion<br />
„Mietpreischeck“ teilzunehmen, Vereinsmitglieder und<br />
Nichtmitglieder gleichermaßen. Zwischenzeitlich liegt die<br />
Auswertung vor – und die Ergebnisse sind durchaus interessant.<br />
Von den 282 durch die Berater des Mietervereins beantworteten<br />
Anfragen über die zulässige Miethöhe lagen laut<br />
Mieterverein mehr als die Hälfte (149) um mindestens drei<br />
Prozent über dem zulässigen Mietspiegelwert. Bei immerhin<br />
zwölf Prozent der ausgewerteten Fragebögen (34) besteht sogar<br />
der Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse.<br />
Ob die Mieter in diesen Fällen eine Herabsetzung der Miete<br />
verlangen dürfen, konnte wegen der vielen Ausnahmeregelungen<br />
bei der Mietpreisbremse laut Rolf Gaßmann noch<br />
nicht erhoben werden. Spitzenreiter war ein Mietpreis von<br />
stolzen 21 Euro pro Quadratmeter.<br />
43 Prozent aller Inserate bei Immoscout weisen eine<br />
Nettomiete von über 12 Euro pro qm in Stuttgart aus<br />
Die erfreuliche Erkenntnis der Überprüfung ist, dass 47 Prozent<br />
(133) der Teilnehmer am Mietpreischeck mitgeteilt werden<br />
konnte, dass ihre gezahlte Miete nur leicht über, auf oder<br />
sogar unter dem Mietspiegelniveau liegt. „Wir stellen fest,<br />
dass insbesondere viele Privatvermieter den Wohnungsmangel<br />
offensichtlich nicht ausnutzen und sich an die gesetzlichen<br />
Vorgaben halten“, betont Mietervereinschef Rolf Gaßmann.<br />
So wurde in einem Einzelfall sogar eine Miete von lediglich<br />
fünf Euro pro Quadratmeter ermittelt – bei einem erhobenen<br />
Mietspiegelwert von immerhin 9,50 Euro. Gaßmann appellierte<br />
in diesem Zusammenhang an alle Vermieter „Maß zu<br />
halten und die oft nur geringen Einkommenszuwächse vieler<br />
Mieterhaushalte zu berücksichtigen!“<br />
Sämtliche Mietverträge, die bei der Aktion überprüft worden<br />
sind, waren bereits abgeschlossen und hatten damit<br />
schon Bestand. Ob die betreffenden Teilnehmer, bei denen<br />
eine überhöhte Miete festgestellt wurde, etwas dagegen unternehmen<br />
werden, ist dem Mieterverein nicht bekannt. Die<br />
erhobenen Daten würden weder abgespeichert noch weiter<br />
verarbeitet werden, so Gaßmann, der Wert auf die Feststellung<br />
legt, dass der Mieterverein nicht den Anspruch erhebt,<br />
dass die Ergebnisse repräsentativ sind. Es sei davon auszugehen,<br />
dass vermutlich vor allem Haushalte am Mietpreischeck<br />
teilgenommen haben, denen die gezahlte Miethöhe zu hoch<br />
erschienen ist. Zudem, so der Vorsitzendes des Mietervereins<br />
Stuttgart, stelle sich die Realität am Wohnungsmarkt für<br />
die bei Neuabschlüssen verlangten Wiedervermietungspreise<br />
leider etwas anders dar. So habe das Stuttgarter Wohnungsamt<br />
erst jüngst für einen aktuellen Bericht an den Gemeinderat<br />
der Landeshauptstadt ermittelt, dass etwa beim<br />
Onlineportal Immoscout insgesamt 43 Prozent aller Inserate<br />
Nettomietpreise von über zwölf Euro pro Quadratmeter ausweisen.<br />
Laut aktuellem Mietspiegel liegt der durchschnittliche<br />
Mietpreis in Stuttgart derzeit bei neun Euro pro Quadratmeter.<br />
Was zeigt: Viele Vermieter greifen schlicht und<br />
einfach zu hoch, wenn sie den Mietvertrag aufsetzen. Denn<br />
die Mietpreisbremse lässt selbst im Fall einer Wiedervermietung<br />
nur einen durchschnittlichen Wert von 9,90 Euro pro<br />
Quadratmeter zu. Zu interessieren scheint das aber viele<br />
Vermieter nicht sonderlich.<br />
© Autor: Markus Heffner<br />
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