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Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

MAGAZIN<br />

➤ wurde das Prozedere bei der Kreditvergabe so geändert,<br />

dass die Banden die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich<br />

umfangreicher prüfen mussten als zuvor. Zudem waren einige<br />

Ausschlusskriterien eingeführt worden.<br />

Im Rahmen der heutigen Richtlinie zählt die<br />

Immobilie selbst nicht mehr als Sicherheit für einen<br />

Baukredit oder ein Immobiliendarlehen<br />

Welche Kriterien angelegt werden müssen, steht in dem so genannten<br />

ESIS-Merkblatt der EU, in dem 15 Prüfpunkte aufgeführt<br />

werden und das den Bankkunden seither als zusätzliches<br />

Formular ausgehändigt werden muss. Geprüft werden<br />

muss demnach unter anderem, ob das Einkommen konstant<br />

über Jahre zur Verfügung steht. Dabei kann es beispielsweise<br />

auch von Bedeutung sein, ob ein junges Paar Kinder möchte<br />

und sich das Einkommen dadurch möglicherweise verringert.<br />

Ein weiteres Kriterium bei der Bearbeitung eines Antrags ist<br />

seit der Einführung der Richtlinie die Frage nach der Lebenserwartung<br />

und der Einschätzung, ob eine vollständige Rückzahlung<br />

des Kredits noch realistisch erscheint. Von noch größerer<br />

Bedeutung als früher ist zudem das Arbeitsverhältnis.<br />

Wer nur einen befristeten Vertrag vorweisen kann, hatte seit<br />

dem Frühjahr 2016 ziemlich schlechte Karten. Gleichzeitig ist<br />

ein hohes Eigenkapital so wichtig wie nie, woran es häufig<br />

jungen Familien oder Rentner mangelt.<br />

Ohne jegliches Eigenkapital wird in den<br />

seltensten Fällen ein Kredit gewährt<br />

Die wohl entscheidende Änderung aber ist, dass seit in Kraft<br />

treten der Wohnimmobilienkreditlinie die Immobilie selbst<br />

nicht mehr als Sicherheit für einen Baukredit oder ein Immobiliendarlehen<br />

zählt. Eine Neuerung, die für viele Antragsteller<br />

nur schwer zu verstehen war. Bisher galt in<br />

Deutschland die Regel, dass die Wohnung oder das Haus,<br />

also das neue Eigenheim, der kreditgebenden Bank neben<br />

dem Haushaltseinkommen eine zusätzliche Sicherheit für<br />

das Darlehen darstellt. Laut der neuen EU-Richtlinie darf<br />

die Bank aber nur noch die Höhe des Einkommens der Antragsteller<br />

bewerten und wie sicher dieses ist. Um die Kreditvergabe<br />

zumindest in Teilen wieder zu vereinfachen, hatten<br />

die Landesregierungen von Baden-Württemberg und<br />

Hessen in ihrer Initiative unter anderem vorgeschlagen, den<br />

unbestimmten Rechtsbegriff der „Wahrscheinlichkeit der<br />

Rückzahlung“ einzugrenzen, um die Rechtssicherheit bei<br />

der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erhöhen und den Kreditzugang<br />

auf diesem Weg wieder zu erleichtern. Zudem hatten<br />

sie gefordert, dass bei bestehenden Kreditverträgen sowie<br />

bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen in der<br />

Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich<br />

wird. Bei der bisherigen Rechtslage könnten Menschen ansonsten<br />

gezwungen sein, ihre Wohnung zu verkaufen, weil<br />

ihnen die Anschlussfinanzierung verweigert wird. Auch in<br />

diesem Punkt soll nun nachgebessert werden.<br />

© Autor: Markus Heffner<br />

Zukünftig wird es wohl wieder einfacher, den<br />

Zuschlag für einen Kredit zu bekommen<br />

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