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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
MAGAZIN<br />
➤ wurde das Prozedere bei der Kreditvergabe so geändert,<br />
dass die Banden die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich<br />
umfangreicher prüfen mussten als zuvor. Zudem waren einige<br />
Ausschlusskriterien eingeführt worden.<br />
Im Rahmen der heutigen Richtlinie zählt die<br />
Immobilie selbst nicht mehr als Sicherheit für einen<br />
Baukredit oder ein Immobiliendarlehen<br />
Welche Kriterien angelegt werden müssen, steht in dem so genannten<br />
ESIS-Merkblatt der EU, in dem 15 Prüfpunkte aufgeführt<br />
werden und das den Bankkunden seither als zusätzliches<br />
Formular ausgehändigt werden muss. Geprüft werden<br />
muss demnach unter anderem, ob das Einkommen konstant<br />
über Jahre zur Verfügung steht. Dabei kann es beispielsweise<br />
auch von Bedeutung sein, ob ein junges Paar Kinder möchte<br />
und sich das Einkommen dadurch möglicherweise verringert.<br />
Ein weiteres Kriterium bei der Bearbeitung eines Antrags ist<br />
seit der Einführung der Richtlinie die Frage nach der Lebenserwartung<br />
und der Einschätzung, ob eine vollständige Rückzahlung<br />
des Kredits noch realistisch erscheint. Von noch größerer<br />
Bedeutung als früher ist zudem das Arbeitsverhältnis.<br />
Wer nur einen befristeten Vertrag vorweisen kann, hatte seit<br />
dem Frühjahr 2016 ziemlich schlechte Karten. Gleichzeitig ist<br />
ein hohes Eigenkapital so wichtig wie nie, woran es häufig<br />
jungen Familien oder Rentner mangelt.<br />
Ohne jegliches Eigenkapital wird in den<br />
seltensten Fällen ein Kredit gewährt<br />
Die wohl entscheidende Änderung aber ist, dass seit in Kraft<br />
treten der Wohnimmobilienkreditlinie die Immobilie selbst<br />
nicht mehr als Sicherheit für einen Baukredit oder ein Immobiliendarlehen<br />
zählt. Eine Neuerung, die für viele Antragsteller<br />
nur schwer zu verstehen war. Bisher galt in<br />
Deutschland die Regel, dass die Wohnung oder das Haus,<br />
also das neue Eigenheim, der kreditgebenden Bank neben<br />
dem Haushaltseinkommen eine zusätzliche Sicherheit für<br />
das Darlehen darstellt. Laut der neuen EU-Richtlinie darf<br />
die Bank aber nur noch die Höhe des Einkommens der Antragsteller<br />
bewerten und wie sicher dieses ist. Um die Kreditvergabe<br />
zumindest in Teilen wieder zu vereinfachen, hatten<br />
die Landesregierungen von Baden-Württemberg und<br />
Hessen in ihrer Initiative unter anderem vorgeschlagen, den<br />
unbestimmten Rechtsbegriff der „Wahrscheinlichkeit der<br />
Rückzahlung“ einzugrenzen, um die Rechtssicherheit bei<br />
der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erhöhen und den Kreditzugang<br />
auf diesem Weg wieder zu erleichtern. Zudem hatten<br />
sie gefordert, dass bei bestehenden Kreditverträgen sowie<br />
bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen in der<br />
Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich<br />
wird. Bei der bisherigen Rechtslage könnten Menschen ansonsten<br />
gezwungen sein, ihre Wohnung zu verkaufen, weil<br />
ihnen die Anschlussfinanzierung verweigert wird. Auch in<br />
diesem Punkt soll nun nachgebessert werden.<br />
© Autor: Markus Heffner<br />
Zukünftig wird es wohl wieder einfacher, den<br />
Zuschlag für einen Kredit zu bekommen<br />
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