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bilan 2003 - Union Grand-Duc Adolphe

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42<br />

Revue<br />

Musicale<br />

Keine Leistungen<br />

für altgediente Mitglieder ?<br />

Ein Telefonanruf im Sekretariat unserer UGDA-<br />

Mutualitätskasse: „Unser Grossvater ist gestorben. Er war<br />

aktives Mitglied des Musikvereins. Bitte, überweisen sie das<br />

Sterbegeld auf unser Konto“. Der UGDA-Beamte, der stets<br />

bemüht ist, den Erben das ihnen zustehende Geld auf<br />

schnellstem Wege zukommen zu lassen, sieht nach, und siehe<br />

da, das verstorbene Vereinsmitglied ist vor zwei Jahren auf<br />

den Listen des betr. Vereins „verschwunden“. Ein weiteres<br />

Gespräch mit der Enkelin des Verstorbenen bringt zu Tage,<br />

dass der Grossvater vor drei Jahren schwer erkrankte und sich<br />

gezwungen sah, seine Vereinstätigkeit einzustellen. Und<br />

obwohl Herr X weit über 50 Jahre im Verein tätig war, wurde<br />

er sofort in der UGDA abgemeldet. Unbarmherzig! Nach dem<br />

Motto: „Aus dem Auge, aus dem Sinn!“ Zu Ehren der<br />

Vereinsverantwortlichen sagen wir jedoch: Es geschah aus<br />

Unwissenheit! Aus Erfahrung wissen wir aber, dass<br />

Unwissenheit meist sehr teuer zu stehen kommt!<br />

Viele Vereinssekretäre haben leider keine Zeit, um einmal im<br />

Jahr an der Generalversammlung der UGDA-Mutualitätskasse<br />

teilzunehmen. Für sie bringen wir in Erinnerung, dass die<br />

Kasse 1970 gegründet wurde. In den Nachfolgejahren fiel auf,<br />

dass nur wenige “Sterbegelder” zur Auszahlung kamen. Es<br />

stellte sich die Frage, ob die Musiker und Sänger entgegen den<br />

Berechnungen allesamt uralt werden. Leider nicht. Vielmehr<br />

kommt für viele unserer älteren Vereinsmitgliedern die Zeit,<br />

wo sie aus Altersgründen nicht mehr aktiv im Verein<br />

mitmachen können. Sie wurden in der UGDA abgemeldet und<br />

unsere Mutuelle, die in den ersten Jahren ihres Bestehens<br />

vornehmlich „Sterbekasse“ war, wurde zur besten Sparkasse,<br />

da sie nur wenige Leistungen erbringen musste.<br />

Unter den Impulsen ihres Gründungspräsidenten Victor<br />

Abens, führte die Kasse daraufhin für ihre Mitglieder ab dem<br />

Alter von 60 Jahren den Nulltarif ein. Das heisst: diese<br />

Mitglieder geniessen alle Vorteile der Kasse, sofern sie weiterhin<br />

auf dem Vereinsverzeichnis geführt werden, obwohl der<br />

Verein für sie keine Beiträge an die Mutuelle zahlt.<br />

Gleichzeitig riet der Verwaltungsrat den Ehrenmitgliedsvereinen,<br />

effektive Mitgliedsvereine der Kasse zu werden,<br />

damit ihre Vereinsmitglieder in den Genuss sämtlicher<br />

Leistungen kommen.<br />

Auch intervenierte die Kassenleitung mit Nachdruck bei allen<br />

Vereinen, den nötigen Respekt für die Leistungen ihrer<br />

Veteranen zu haben und sie auch als Ehrenmusiker und -<br />

Sänger auf den Verzeichnissen der aktiven Mitglieder weiter<br />

zu führen. Demnach würden sie im engsten Kontakt mit ihren<br />

Vereinen bleiben und hätten auch weiterhin Anrecht auf<br />

Medaillen und vor allem auf die Leistungen der „Mutuelle“.<br />

Zusätzlich würden sie über die Revue Musicale in Kontakt mit<br />

der einheimischen Musikwelt stehen.<br />

Das war vor dreissig Jahren. Viele Vereine haben diesen<br />

Aufruf beherzigt. In periodischen Zusammenkünften pflegen<br />

sie mit ihren ehemaligen aktiven Mitgliedern beste<br />

Kameradschaft und die Übernahme des UGDA-Beitrages und<br />

den Kosten für die Versicherungen ist für sie Ehrensache.<br />

Einige wenige Vereine leben freilich noch immer im Jahr<br />

1960. Kürzlich begegnete ich in einem Altenheim einem<br />

ehrwürdigem Pensionär. Sein Alter: 82 Jahre. Seine Tätigkeit:<br />

61 Jahre aktives Mitglied in einem Musikverein. Mit<br />

kläglicher Stimme sagte er: „... ich fühle mich so allein. Alle<br />

haben mich vergessen; sogar meine Musikgesellschaft. Und<br />

diese Einsamkeit bringt mich jeden Tag dem Tode näher!“<br />

Der Verzweiflungsruf eines älteren Vereinsmitgliedes! Er<br />

wünschte sich lediglich die Zustellung der Revue Musicale,<br />

hie und da von einem Mitglied seines so ans Herz<br />

gewachsenen Vereins besucht zu werden und vielleicht zu<br />

seinem Geburts- und Namenstag eine Grusskarte, auf der ganz<br />

einfach steht: “Lieber Emile, wir haben dich nicht vergessen!”<br />

Sie sagen, liebe Vereins- und Vorstandsmitglieder: Das ist nur<br />

ein Einzelfall. In der Regel werden verdienstvolle Mitglieder<br />

mutuelle de l’ugda<br />

nicht vergessen! Eine solche Einstellung ehrt sie!<br />

Aus den Unterlagen im UGDA-Sekretariat geht aber hervor,<br />

dass ältere Vereinsmitglieder immer wieder auf den Vereinsverzeichnissen<br />

vergessen werden!<br />

Dazu zwei Fälle aus der Praxis: Ein Sänger stirbt im Alter von<br />

über 70 Jahren. Mit 10 Jahren wirkte er bereits im<br />

Kirchenchor mit. Als er schwer erkrankte, war er Mitglied von<br />

drei Vereinen. Insgesamt diente er dem Luxemburger<br />

Musikleben redlich ganze 60 Jahre. Bei der UGDA-Kasse<br />

wurde das Sterbegeld beantragt, jedoch nicht ausgezahlt, da<br />

der zum Ehrenmitglied proklamierte Sänger nicht mehr als<br />

Vereinsmitglied geführt wurde. Eine bittere Pille für die<br />

Familie, nicht etwa, da sie auf das Sterbegeld angewiesen war,<br />

sondern sich vielmehr die sehr berechtigte Frage stellte: Wie<br />

weit reicht die moralische Anerkennung des Luxemburger<br />

Vereinswesens für altgediente Mitglieder?<br />

Ein ehemaliges UGDA-Zentralvorstandsmitglied erfährt, dass<br />

er in seinem Stammverein, nicht mehr als aktives Mitglied<br />

geführt wird. In den Sechtzigerjahren konnte der betr. Verein<br />

durch sein unerschrockenes Eintreten gerettet werden.<br />

Späterhin war er stets an führender Stelle tätig, so als<br />

Kassierer, Sekretär und über lange Jahre als Präsident. Das<br />

Vereinssekretariat ging in andere Hände über, und mit einem<br />

Strich auf der Vereinsliste wurde die weit über 50-jährige<br />

Vereinszugehörigkeit des betr. Mitgliedes unbarmherzig zu<br />

Ende gebracht.<br />

Nur zwei Ausnahmefälle? Leider Nein. Ja, wenn Vereinslisten<br />

anklagen, ja schreien könnten, dann müssten wir uns zu Tode<br />

schämen!<br />

Dem einem oder anderen Vereinsverantwortlichen fällt es<br />

scheinbar sehr leicht, um eine Entschuldigung zu finden. Etwa<br />

so: Ja, es ist richtig, dass wir für ehemalige Mitglieder, die auf<br />

der Liste der aktiven Mitglieder weitergeführt werden, keine<br />

Beiträge an die UGDA-Mutuelle zu zahlen haben (sofern das<br />

Mitglied wenigstens 60 Jahre alt ist), aber an die UGDA ist<br />

ein Beitrag zu zahlen, und wir müssen für die Versicherungen<br />

aufkommen. Das sind Ausgaben, wofür die erforderlichen<br />

Geldmittel „bedauerlicherweise“ in der Vereinskasse fehlen.<br />

Dazu ist aber zu vermerken: Der Grossteil der altgedienten<br />

Vereinsmitglieder sehen die Kontakte mit ihren Stammvereinen<br />

als so wertvoll an, dass sie gerne bereit wären, sich<br />

an den vorgenannten Kosten zu beteiligen.<br />

Abgesehen von dieser Möglichkeit stellen wir uns die Frage:<br />

Sind unsere Vereine nicht in der Lage, für ein langjähriges,<br />

sehr verdienstvolles Mitglied die Kosten zu übernehmen.<br />

Leider gibt es überall so genannte schwarze Schafe. In der<br />

UGDA freilich nur wenige und meist nur aus Unwissenheit.<br />

Gottseidank! Dennoch wäre nur ein einziges<br />

„vereinsgeschädigtes“ Mitglied ein Vorkommnis zu viel!<br />

Abschliessend möchte ich einen andersgelagerten, aber nicht<br />

weniger peinlichen Fall erwähnen:<br />

Am Telefon eine Frauenstimme: „Mein Mann ist im Alter von<br />

35 Jahren gestorben. Er hinterlässt drei Waisen. Aus der<br />

Revue Musicale weiss ich, dass für einen solchen Sterbefall<br />

die Mutuelle beachtliche Hilfeleistungen vorsieht“. Daraufhin<br />

sieht der zuständige UGDA-Beamte im Computer nach, und<br />

mit betrüblicher Stimme muss er der schwergeprüften Witwe<br />

mitteilen: “Madame, sie haben leider kein Anrecht auf diese<br />

Leistungen, denn der Verein ihres verstorbenen Ehemannes<br />

war nur Ehrenmitgliedsgesellschaft der Mutuelle!” Hart, aber<br />

wahr. Der betr. Beamte hätte auch sagen können: “Der Verein<br />

ihres Mannes konnte leider nicht die jährlich fälligen 150 Euro<br />

aufbringen, um seine 40 Mitglieder als Vollmitglieder in die<br />

Mutuelle eintragen zu lassen”.<br />

Eine wahre Geschichte und darum eine desto traurigere<br />

Angelegenheit!<br />

Doch schliessen wir mit der doch tröstlichen Botschaft, dass<br />

die Mehrzahl unserer Vereine ihren Verpflichtungen um ihre<br />

aktiven Mitglieder, ob jung oder alt, vollauf nachkommt!<br />

Henri SCHUMACHER

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