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2016-02 KulturFenster Nr.1 - Februar 2016

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Aus Verband und Bezirken<br />

Heuer sind Neuwahlen<br />

Vollversammlung des Südtiroler Chorverbandes am 20. <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong><br />

Vor drei Jahren<br />

haben sie das<br />

Ehrenamt im<br />

Dienste des<br />

Südtiroler<br />

Chorwesens<br />

angenommen:<br />

Peter Berger,<br />

Margareth Greif,<br />

Verbandsobmann<br />

Erich Deltedesco,<br />

Carmen Seidner<br />

und Christian<br />

Nothdurfter.<br />

Die heurige Verbandsvollversammlung<br />

findet am Samstag, 20. <strong>Februar</strong> <strong>2016</strong>, um<br />

15 Uhr im Haus Voitsberg in Vahrn statt.<br />

Die Gemeinschaft pflegen, sich austauschen,<br />

sich informieren, sich über Aufgaben<br />

und Ziele der Südtiroler Chöre bewusst<br />

werden, das Bild des Südtiroler Chorwesens<br />

nach außen präsentieren – die jährliche<br />

Vollversammlung des Südtiroler Chorverbandes<br />

ist von großer Bedeutung für alle,<br />

denen der Chorgesang und seine Förderung<br />

am Herzen liegen. Heuer ist die Teilnahme<br />

vieler Vertreter der Südtiroler Chöre<br />

besonders wichtig, stehen doch die Neu-<br />

wahlen des Vorstandes auf dem Programm.<br />

Nach drei Jahren wird der Vorstand neu<br />

bestimmt. Verbandsobmann Erich Deltedesco<br />

lädt deshalb alle Chöre ein, ihre<br />

Vertreter zur Versammlung zu entsenden<br />

und so beizutragen zum kulturellen Auftrag<br />

des Chorverbandes.<br />

Neue Richtlinien<br />

für Vergabe von Beiträgen<br />

Ab dem Jahr <strong>2016</strong> gelten neue Richtlinien<br />

für die Vergabe von Investitionsund<br />

Projektbeiträgen.<br />

Diese Neuerungen betreffen alle Vereine<br />

und damit auch Chöre, die um<br />

Beiträge ansuchen. So müssen ab<br />

<strong>2016</strong> bereits beim Einreichen eines<br />

Antrags der Beginn, der zeitliche Ablauf<br />

und der Abschluss der jeweils geplanten<br />

Investitionen bzw. Projekte<br />

angegeben werden. Das Amt für Kultur<br />

muss nämlich bereits bei der Genehmigung<br />

eines Beitrags den Zeitpunkt der Auszahlung<br />

und der entsprechenden Anlastung<br />

im Landeshaushalt festlegen. Wenn<br />

ein Chor zum Beispiel für die Einrichtung<br />

eines Probelokals ansucht, muss er bereits<br />

beim Einreichen des Antrags angeben,<br />

wann die Einrichtungsarbeiten beginnen,<br />

wann diese abgeschlossen sind<br />

und in welchem Jahr die Auszahlung<br />

des Landesbeitrags beantragt wird.<br />

Außerdem gibt es künftig für Investitions-<br />

und Projektbeiträge nur mehr<br />

einen Abrechnungszeitraum von drei<br />

Jahren und nicht mehr wie bisher von<br />

fünf Jahren. Wenn also ein Verein im<br />

Jahr <strong>2016</strong> um einen Beitrag ansucht,<br />

muss er spätestens 2019 die Endabrechnung<br />

vorlegen.<br />

6<br />

<strong>KulturFenster</strong>

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