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Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen

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die Studentenverbindungen waren, trotz harter Repressalien<br />

(Karlsba<strong>der</strong> Beschlüsse 1819) in den Einzelstaaten nicht zum<br />

Schweigen gebracht werden konnte, blieb die rechtliche Form des<br />

<strong>Deutschen</strong> Bundes bis zum Ausbruch <strong>der</strong> Revolution von 1848/49<br />

im Großen und Ganzen zementiert, nur um mit noch größerer<br />

Wucht vorübergehend hinweggefegt zu werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Revolution von 1848/1849 blieb es jedoch nur beim<br />

Versuch, Deutschland auf parlamentarischem Wege, d.h. auf<br />

Grundlage <strong>der</strong> Volkssouveränität, von unten herauf in einem<br />

Staat zu vereinen. <strong>Die</strong> am 23. März 1849 verabschiedete<br />

Verfassung für das deutsche Reich ging hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Zentralisierung <strong>der</strong> Staatsgewalt in Deutschland in manchen<br />

Punkten viel weiter, als die spätere Reichsverfassung von 1871.<br />

Infolge <strong>der</strong> Ablehnung <strong>der</strong> Kaiserkrone durch den preußischen<br />

König, Friedrich Wilhelm IV., die alle Hoffnungen <strong>der</strong><br />

Abgeordneten in <strong>der</strong> Paulskirche zunichte machte, konnte sie<br />

jedoch keine Wirkungskraft mehr entfalten. Auch hatten sich die<br />

deutschen Fürsten inzwischen von den revolutionären<br />

Umwälzungen erholen können und Gegenmaßnahmen eingeleitet.<br />

Das nach <strong>der</strong> Abberufung zahlreicher Abgeordneter nach<br />

Stuttgart verlagerte Rumpfparlament wurde schließlich am 18.<br />

Juni 1849 mit Waffengewalt aufgelöst, das Intermezzo <strong>der</strong><br />

Märzrevolution mit ihrem kurzlebigen deutschen Reich fand ein<br />

unrühmliches Ende. 23<br />

Als vollkommen fruchtlos erwiesen sich die Errungenschaften <strong>der</strong><br />

Märzrevolution jedoch nicht. Bereits kurz nach <strong>der</strong> gescheiterten<br />

Revolution gingen von Preußen Initiativen aus, die Einigung<br />

Deutschlands von Oben zu verwirklichen. Blieben diese Versuche,<br />

das Dreikönigsbündnis vom 26. Mai 1849 zwischen Preußen,<br />

Hannover und Sachsen, das durch den Austritt von Hannover<br />

und Sachsen in die Erfurter Union zwischen Preußen und<br />

kleineren deutschen Staaten mündete, zwar so erfolglos wie <strong>der</strong><br />

vorangegangene <strong>der</strong> Paulskirchen-Abgeordneten, so war jedoch<br />

eine Entwicklung eingeleitet worden, die keinen Schritt zurück in<br />

den völligen Partikularismus mehr ermöglichte. 24<br />

Gegen den Wi<strong>der</strong>stand Preußens, das eine vollkommene<br />

Gleichstellung mit Österreich im <strong>Deutschen</strong> Bund wünschte, aber<br />

nicht erhielt, for<strong>der</strong>te Österreich am 26. April 1850 die<br />

23 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 7 – 10.<br />

24 ARNDT: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reichs. S. 35.; POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong><br />

Reiches. S. 9f.; REINCKE, Otto: <strong>Die</strong> Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reichs nebst<br />

Ausführungsgesetzen. für den praktischen Gebrauch. Mit besond. Beziehung auf<br />

Preußen. Berlin 1906. S. 30.

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