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Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen

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noticeable while he spoke, then it becomes when the speech<br />

is read. One has also to take into consi<strong>der</strong>ation the<br />

arrogance of the speaker which is intellectual and<br />

therefore personal at least as much as political.“ 120<br />

Gerade die letzten Worte von SIMONS sollten jeden Zweifel<br />

darüber beseitigen, daß SCHMIDs Selbstbewußtsein von <strong>der</strong><br />

Siegermacht USA als „Zwergenaufstand“ und „Arroganz“ müde<br />

belächelt wurde. Daß <strong>der</strong> Kommentar von SIMONS zu SCHMIDs<br />

Rede von den Herausgebern <strong>der</strong> Akten und Protokolle des<br />

Parlamentarischen Rates als Fußnote 49 eingefügt worden ist,<br />

zeigt seine Relevanz in <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Rede durch die<br />

Siegermacht USA.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Hoheitsgewalt <strong>der</strong> Bundesrepublik sei noch<br />

anzumerken, daß sich diese (nach den Worten des<br />

Bundesverfassungsgerichts!) nur auf den Geltungsbereich des<br />

Grundgesetzes beschränke. <strong>Die</strong>ser besaß durch Artikel 23 (alte<br />

Fassung) des Grundgesetzes eine konkrete Form.<br />

Da die Bundesregierung in ihrer bereits erwähnten Antwort von<br />

2015 Bezug auf jenes Urteil nimmt, kann davon ausgegangen<br />

werden, daß jene Feststellung, die Hoheitsgewalt <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik beschränke sich auf den Geltungsbereich des<br />

Grundgesetzes, nicht nur von 1949 bis 1990 Geltung besaß,<br />

son<strong>der</strong>n daß sie auch seit 1990 und bis heute noch Geltung besitzt.<br />

Wie Carlo SCHMID in seiner Rede feststellte, daß im Hinblick auf<br />

die militärische Kapitulation 1945 in Deutschland ja „etwas<br />

geschehen sei“, so ist es notwendig, die Frage zu beantworten, ob<br />

sich durch die Ereignisse des Jahres 1990 nicht alle Fragen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Rechtsverhältnisse in Deutschland erledigt hätten?<br />

Glaubt man <strong>der</strong> bundesrepublikanischen Narrative, dann wäre<br />

dem so, dann hätten sich durch die sogenannte<br />

„Wie<strong>der</strong>vereinigung“ 121 sämtliche Fragen im Hinblick auf die<br />

Staatseigenschaft <strong>der</strong> Bundesrepublik, dem Fortgelten von<br />

Besatzungsrecht, u.s.w. aufgelöst und können als erledigt<br />

betrachtet werden. Hier in Kurzzusammenfassung die Narrative,<br />

wie sie von <strong>der</strong> Bundesrepublik und ihren Organen, einschließlich<br />

<strong>der</strong> „Münchhausens“ auf den geschichts- und<br />

rechtswissenschaftlichen Lehrstühlen bundesrepublikanischer<br />

Universitäten bis heute verbreitet wird:<br />

120 zitiert nach WERNER (Bearb.): Der Parlamentarische Rat 1948 - 1949. S. 46.<br />

121 Der Begriff „Wie<strong>der</strong>vereinigung“ ist ein Euphemismus, denn Deutschland als Staat<br />

war zu keinem Zeitpunkt geteilt. Es bestanden bis 1990 lediglich zwei voneinan<strong>der</strong><br />

verschiedene Treuhandverwaltungen auf dem Gebiet Deutschlands.

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