Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen
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2. Was die Alliierten taten, war nichts an<strong>der</strong>es, als einen<br />
Gebietsstand zu einem Zeitpunkt X des <strong>Deutschen</strong> Reiches als<br />
Grundlage für die Aufteilung in Besatzungszonen zu definieren.<br />
Durch die Definition eines Gebietsstandes, welche darüber hinaus<br />
auch noch zu einem ganz bestimmten, eingeschränkten Zweck<br />
vorgenommen wird (Besetzung), entsteht jedoch kein neues<br />
Völkerrechtssubjekt. Würde eine Verän<strong>der</strong>ung des Gebietsstandes<br />
eines Staates jedes Mal zur Folge haben, daß sich <strong>der</strong><br />
Rechtscharakter jenes Staates än<strong>der</strong>n würde und ein neues<br />
Rechtssubjekt entstünde, dann hätten, beispielsweise, die USA<br />
seit ihrer Unabhängigkeitserklärung durch das Hinzutreten neuer<br />
Bundesstaaten bis heute rund siebenunddreißig Mal untergehen<br />
und als neuer Staat wie<strong>der</strong> gegründet werden müssen, was we<strong>der</strong><br />
logisch ist, noch den Fakten entspricht.<br />
Daß die Alliierten ausgerechnet jenes Datum wählten, war kein<br />
Zufall, denn nach dem 31. Dezember 1937 erfolgten <strong>der</strong> Anschluß<br />
Deutsch-Österreichs an das Deutsche Reich (13. März 1938), die<br />
Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sudetendeutschen Gebiete (1. bis 10. Oktober<br />
1938) und die Erhebung von Gebietsansprüchen auf Teile <strong>der</strong><br />
Antarktis (Neuschwabenland) im Rahmen <strong>der</strong><br />
Antarktisexpedition von 1938/1939. Daß die Alliierten diese<br />
Gebietszuwächse dem <strong>Deutschen</strong> Reich (als dem<br />
nie<strong>der</strong>geworfenen Feind) nicht gönnen wollten, liegt auf <strong>der</strong><br />
Hand. Daß innerhalb des Gebietsstandes vom 31. Dezember 1937<br />
auch das Saarland bereits wie<strong>der</strong> zum <strong>Deutschen</strong> Reich gehörte,<br />
stellte dabei keinen Wi<strong>der</strong>spruch dar, denn jenes wurde nach <strong>der</strong><br />
Kapitulation 1945 erneut unter französische Aufsicht gestellt und<br />
mußte somit bei <strong>der</strong> Definition des Gebietsstandes nicht extra<br />
berücksichtigt werden.<br />
Bleibt die Frage zu klären, ob durch einen bloßen<br />
Regimewechsel 155 ein neues Völkerrechtssubjekt entstehen kann.<br />
Wäre es so, wie <strong>der</strong> Begriff des „3. Reiches“ es an Deutung zuläßt,<br />
nämlich daß infolge <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Regierungsgewalt durch<br />
Adolf Hitler und die NSDAP ein neuer deutscher Staat<br />
entstanden wäre, dann müßte dies auch auf sämtlichen an<strong>der</strong>en<br />
Staaten zutreffen, die im Lauf ihrer Geschichte einen Wechsel <strong>der</strong><br />
politischen Systeme erlebt haben. Aber bei keinem Staat in<br />
Gegenwart und Vergangenheit kann und konnte beobachtet<br />
werden, daß <strong>der</strong> bloße Wechsel im politischen System auch zu<br />
155 Regime bedeutet hier „politisches System“ in einem politikwissenschaftlichen Sinn;<br />
eine abwertende Konnotation wird hier mit <strong>der</strong> Verwendung dieses Begriffes jedoch<br />
nicht beabsichtigt.