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Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen

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2. Was die Alliierten taten, war nichts an<strong>der</strong>es, als einen<br />

Gebietsstand zu einem Zeitpunkt X des <strong>Deutschen</strong> Reiches als<br />

Grundlage für die Aufteilung in Besatzungszonen zu definieren.<br />

Durch die Definition eines Gebietsstandes, welche darüber hinaus<br />

auch noch zu einem ganz bestimmten, eingeschränkten Zweck<br />

vorgenommen wird (Besetzung), entsteht jedoch kein neues<br />

Völkerrechtssubjekt. Würde eine Verän<strong>der</strong>ung des Gebietsstandes<br />

eines Staates jedes Mal zur Folge haben, daß sich <strong>der</strong><br />

Rechtscharakter jenes Staates än<strong>der</strong>n würde und ein neues<br />

Rechtssubjekt entstünde, dann hätten, beispielsweise, die USA<br />

seit ihrer Unabhängigkeitserklärung durch das Hinzutreten neuer<br />

Bundesstaaten bis heute rund siebenunddreißig Mal untergehen<br />

und als neuer Staat wie<strong>der</strong> gegründet werden müssen, was we<strong>der</strong><br />

logisch ist, noch den Fakten entspricht.<br />

Daß die Alliierten ausgerechnet jenes Datum wählten, war kein<br />

Zufall, denn nach dem 31. Dezember 1937 erfolgten <strong>der</strong> Anschluß<br />

Deutsch-Österreichs an das Deutsche Reich (13. März 1938), die<br />

Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sudetendeutschen Gebiete (1. bis 10. Oktober<br />

1938) und die Erhebung von Gebietsansprüchen auf Teile <strong>der</strong><br />

Antarktis (Neuschwabenland) im Rahmen <strong>der</strong><br />

Antarktisexpedition von 1938/1939. Daß die Alliierten diese<br />

Gebietszuwächse dem <strong>Deutschen</strong> Reich (als dem<br />

nie<strong>der</strong>geworfenen Feind) nicht gönnen wollten, liegt auf <strong>der</strong><br />

Hand. Daß innerhalb des Gebietsstandes vom 31. Dezember 1937<br />

auch das Saarland bereits wie<strong>der</strong> zum <strong>Deutschen</strong> Reich gehörte,<br />

stellte dabei keinen Wi<strong>der</strong>spruch dar, denn jenes wurde nach <strong>der</strong><br />

Kapitulation 1945 erneut unter französische Aufsicht gestellt und<br />

mußte somit bei <strong>der</strong> Definition des Gebietsstandes nicht extra<br />

berücksichtigt werden.<br />

Bleibt die Frage zu klären, ob durch einen bloßen<br />

Regimewechsel 155 ein neues Völkerrechtssubjekt entstehen kann.<br />

Wäre es so, wie <strong>der</strong> Begriff des „3. Reiches“ es an Deutung zuläßt,<br />

nämlich daß infolge <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Regierungsgewalt durch<br />

Adolf Hitler und die NSDAP ein neuer deutscher Staat<br />

entstanden wäre, dann müßte dies auch auf sämtlichen an<strong>der</strong>en<br />

Staaten zutreffen, die im Lauf ihrer Geschichte einen Wechsel <strong>der</strong><br />

politischen Systeme erlebt haben. Aber bei keinem Staat in<br />

Gegenwart und Vergangenheit kann und konnte beobachtet<br />

werden, daß <strong>der</strong> bloße Wechsel im politischen System auch zu<br />

155 Regime bedeutet hier „politisches System“ in einem politikwissenschaftlichen Sinn;<br />

eine abwertende Konnotation wird hier mit <strong>der</strong> Verwendung dieses Begriffes jedoch<br />

nicht beabsichtigt.

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