Kerusk-Armin-Die-Staatsangehörigkeit-der-Deutschen
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Einzelstaaten zur Beschickung des Bundestages des <strong>Deutschen</strong><br />
Bundes auf. 25 Preußen weigerte sich zunächst, mußte jedoch nach<br />
<strong>der</strong> Unterzeichnung <strong>der</strong> Olmützer Konvention vom 29. November<br />
1850 auf den Druck des russischen Zarenreiches hin seinen<br />
Wi<strong>der</strong>stand aufgeben. 26 Auch ein Reformvorschlag Sachsens im<br />
Jahr 1861 über ein Alternat von Preußen und Österreich im<br />
Bundespräsidium und eine Trias in <strong>der</strong> Exekutive, an <strong>der</strong> neben<br />
Preußen und Österreich ein dritter, noch zu benennen<strong>der</strong> Staat<br />
beteiligt sein sollte, än<strong>der</strong>te nichts mehr an <strong>der</strong> zunehmenden<br />
Entfremdung bei<strong>der</strong> Großmächte. 27 Lediglich die 1863<br />
ausbrechende Krise um Schleswig-Holstein bot einen Aufschub<br />
für den finalen preußisch-österreichischen Schlagabtausch um die<br />
zukünftige Gestaltung Deutschlands.<br />
Im Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 hatte sich die<br />
europäischen Großmächte mit Dänemark und Schweden darauf<br />
geeinigt, die Integrität Dänemarks nach dem Aussterben des<br />
männlichen Stammes König Friedrichs VII. von Dänemark nicht<br />
anzutasten und nach dem Ableben des dänischen Königs einen<br />
reibungslosen Übergang des Throns an den erbberechtigten<br />
Prinzen Christian von Schleswig-Holstein-Son<strong>der</strong>burg-<br />
Glückshausen zu gewährleisten. Im Gegenzug verpflichtete sich<br />
Dänemark gegenüber Preußen und Österreich, die Herzogtümer<br />
Schleswig und Holstein nicht in sein Gebiet einzuglie<strong>der</strong>n. 28<br />
Nachdem Friedrich VII. von Dänemark am 15. November 1863<br />
eines überraschend plötzlichen Todes gestorben war, gab <strong>der</strong> neue<br />
König Christian IX. <strong>der</strong> neuen Verfassung Dänemarks am 18.<br />
November 1863 seine Sanktion. <strong>Die</strong>se jedoch sah eine<br />
Einverleibung <strong>der</strong> Schleswig-Holstein‘schen Herzogtümer bis zum<br />
Fluß Ei<strong>der</strong> in das dänische Staatsgebiet vor. Der Deutsche Bund,<br />
<strong>der</strong> das Londoner Protokoll von 1853 nicht anerkannt hatte,<br />
suspendierte daraufhin die Mitgliedschaft Holsteins im Bund,<br />
gegen welches eine Bundesexekution durchgeführt wurde. Nach<br />
Ablauf eines Ultimatums, auch den ursprünglichen<br />
Rechtszustand Schleswigs wie<strong>der</strong> herzustellen, rückten<br />
preußische und österreichische Truppen in Schleswig, Holstein<br />
und Dänemark ein. 29 Nach einem kurzen Krieg, <strong>der</strong> als Deutsch-<br />
Dänischer Krieg in die Geschichte eingegangen ist, trat Dänemark<br />
25 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 10.<br />
26 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 10., sowie ALTMANN: Verfassung und<br />
Verwaltung. S. 49.<br />
27 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 10.; ALTMANN: Verfassung und<br />
Verwaltung. S. 50.<br />
28 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 14f.; ARNDT: Verfassung des<br />
<strong>Deutschen</strong> Reichs. S. 37f.<br />
29 POSENER: Verfassung des <strong>Deutschen</strong> Reiches. S. 12.